Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Zu 1) Dem Antrag der Gemeinde
Cappeln auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 15.750,00 € für die
Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.
Zu 2) Dem Antrag der Gemeinde
Lastrup auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 3.562,86 € für die
Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.
Zu 3) Dem Antrag der Gemeinde
Lastrup auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 1.267,54 € für die
Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Ab
dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig
sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des
Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.
Die
Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend
genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen
Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen;
Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und
Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs
verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von Betriebskostendefiziten im
öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende
Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat; Förderung der Vermarktung und
Verbesserung der Fahrgastinformation und Durchführung von Verkehrserhebungen)
zur Verfügung gestellt.
Mittel,
die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an
das Land zurückgezahlt werden.
Am
12.07.2005 wurde vom Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für
die Förderung von Haltestellen des ÖPNV beschlossen.
Grundsätzlich
beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:
a)
75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
für so genannte kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu
35.000,00 € pro Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaßnahme.
b) 12,5 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 35.000,00
€, sofern die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit
75 % bezuschusst wird.
In
der heutigen Sitzung steht ausschließlich die Beratung und Entscheidung von
Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe a) der Richtlinie für die Förderung von
Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV an.
1. Die Gemeinde Cappeln beantragt
mit Schreiben vom 19.09.2017 die Gewährung eines Zuschusses aus den
Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der
Haltestelle „Bokel, Bokeler Str.“.
Die Kosten dafür belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 21.000,00 €.
Die Gemeinde Cappeln erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses
in Höhe von 15.750,00 € (75 %).
2. Die
Gemeinde Lastrup beantragt mit
Schreiben vom 28.07.2017 die Gewährung eines Zuschusses aus den
Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der
Haltestelle „Pfarrer-Götting-Platz“
Die Kosten belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 4.750,48 €.
Die Gemeinde Lastrup erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen
Zuschusses in Höhe von 3.562,86 € (75 %)
3. Die
Gemeinde Lastrup beantragt mit
Schreiben vom 15.12.2017 die Gewährung eines Zuschusses aus den
Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der
Haltestelle „Drenkelvehn“
Die Kosten belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 1.690,05 €.
Die Gemeinde Lastrup erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen
Zuschusses in Höhe von 1.267,54 € (75 %)
Die
Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der
Verwendungsnachweise.
Die
in den Haushaltsjahren 2005 - 2017 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel
sind in der Anlage 1 dargestellt.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
I1.500024.525.001
I1.500034.525.001
I1.500043.525.001
I1.500050.525.001
I1.500062.525.001
I1.500080.525.001
I1.500062.525.001
Sachkonto: 781200
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Mittelabfluss Haltestellen