Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Der Stadt Cloppenburg wird unter
Berücksichtigung des Baukostenindexes vom 01.10.2015 für die Krippengruppe beim
Kindergarten Die Arche in Cloppenburg ein geänderter Zuschussbetrag in Höhe von
99.199,61 Euro bewilligt.
Sachverhalt:
In
der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 17.08.2017 wurden die vereinbarten
Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg für Krippenbauten
dargelegt. Danach trägt der Landkreis unter Berücksichtigung der festgelegten
Höchstgrenzen sowie nach Abzug von gewährten Drittmitteln (Bundes- und/oder
Landesmittel, ggf. BMO) 50% des Defizits. Weiter sollen die
bezuschussungsfähigen Baukosten dem jährlichen Baukostenindex angepasst werden.
Ergeben
sich gegenüber dem bisherigen Finanzierungsplan durch neuere
Kostenschätzungen
bzw. im Rahmen der Abrechnungen höhere Bau- bzw. Ausstattungskosten, so können
diese Mehrkosten – sofern sie die Höchstbeträge entsprechend dem angepassten
Baukostenindex nicht überschreiten – bei entsprechender Antragstellung und
Beschlussfassung durch den Kreistag berücksichtigt werden.
Es
liegt folgender Änderungsantrag zur Entscheidung über die Landkreisförderung
vor.
Stadt Cloppenburg, Krippe beim
Kindergarten Die Arche in Cloppenburg
Der
Stadt Cloppenburg wurde aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 21.07.2015
für die Einrichtung einer Krippengruppe beim Kindergarten Die Arche unter
Zugrundelegung des Baukostenindexes vom 01.10.2014 ein Landkreiszuschuss in
Höhe von maximal 95.782,23 Euro bewilligt.
Mit
Schreiben vom 11.10.2017 hat die Stadt den Verwendungsnachweis vorgelegt mit
der Bitte um Berücksichtigung, dass der tatsächliche Baubeginn erst nach dem
01.10.2015 war. Die Prüfung des Verwendungsnachweises durch das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Cloppenburg hat ergeben, dass die Kosten
über dem zuschussfähigen Höchstbetrag des Landkreises liegen. Gleichzeitig
wurde der o.g. spätere Baubeginn bestätigt.
Damit
ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Baukosten
(Höchstbetrag LK Baukostenindex 01.10.2015) 392.999,02
Euro
Ausstattungskosten
(Höchstbetrag LK CLP) 35.000,00 Euro
Zusammen 427.999,02
Euro
Abzüglich
Landesförderung nach RAT II 180.000,00
Euro
Verbleiben 247.999,02
Euro
Abzüglich
Zuschuss Diakonie (20%) 49.599,80 Euro
Verbleiben 198.399,22
Euro
Anteil
LK CLP (50%) 99.199,61 Euro
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt (Amt 51)
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:
I1.300016.525
Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 561.700,00 Euro