Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Der Stadt Cloppenburg werden
für den Umbau der ehemaligen Grundschule St. Andreas zu einer Kindertagesstätte
folgende Zuschüsse gewährt:
a) 580.300,00 Euro für die
Schaffung von 4 Kindergartengruppen (maximal 100 Plätze) und
b) maximal 126.847,33 Euro für
die Schaffung von 1 Krippengruppe (maximal 15 Plätze).
Sachverhalt:
Die Stadt Cloppenburg hat am
02.08.2017 einen Zuschussantrag für die Schaffung einer neuen Kindertagesstätte
mit insgesamt 115 Betreuungsplätzen (100 Kindergartenplätze und 15
Krippenplätze) in Höhe von insgesamt 707.147,33 Euro gestellt. Hierfür soll die
ehemalige Grundschule St. Andreas umgebaut werden. Der Rat der Stadt
Cloppenburg hat in seiner Sitzung am 19.06.2017 einen entsprechenden Beschluss
gefasst. Die Inbetriebnahme ist für Anfang 2019 vorgesehen.
Zuschuss Kindergartengruppen
Bezüglich der Bezuschussung
von Neu- und Erweiterungsbauten in
Kindergärten im Landkreis Cloppenburg gilt der Grundsatzbeschluss des
Kreistages vom 11.02.2010, nach der Neu- und Erweiterungsbauten von
Kindergärten bezuschusst werden, wenn unter
Zugrundelegung der letzten drei Geburtsjahrgänge und der zuletzt ermittelten
Frequentierung der Kindergärten die vorhandenen Vormittagsplätze in der
jeweiligen Gemeinde/ Stadt nicht ausreichen.
Bei
der letzten Aktualisierung der Kindergartenbedarfsplanung mit Stand 01.10.2016
wurde von einem 100%igen Kindergartenbesuch der Kinder im Alter von 3 – 5
Jahren ausgegangen. Unter Zugrundelegung dieses Schlüssels und der aktuellen
Geburtenzahlen der Jahre 2013 bis 2015 wurde der mittel- bis langfristige
Bedarf an Kindergartenplätzen ermittelt. Danach
besteht bei der Stadt Cloppenburg ein Fehlbedarf an 391 Vormittagsplätzen, so
dass die Voraussetzungen für die Bezuschussung der zusätzlichen
Kindergartenplätze durch den Umbau der ehemaligen Grundschule erfüllt sind.
Bezüglich der Höhe des
Landkreiszuschusses gilt der Kreistagsbeschluss vom 17.06.2003. Danach gewährt
der Landkreis für Neubauten/ Erweiterungen mit Schaffung neuer Kindergartenplätzen
einen Pauschalbetrag pro Platz entsprechend der jährlich vom statistischen
Bundesamt Wiesbaden ermittelten und veröffentlichten prozentualen
Steigerungsrate für Baugewerke.
Nach den Ermittlungen der
Abteilung Hochbau des Schul- und Kulturamtes vom 21.11.2016 ist folgender
pauschale Zuschussbetrag zugrunde zu legen:
Für kommunale und kirchliche
Kindergärten 5.803,00
Euro pro Platz
Für den neuen Kindergarten in
Cloppenburg sollen drei Regelgruppen mit jeweils 25 Plätzen und eine Integrationsgruppe
mit 18 Plätzen eingerichtet werden. Da die Integrationsgruppe räumlich für 25
Plätze ausgerichtet ist, sollte dies auch für die Bezuschussung zugrunde gelegt
werden.
Für die neue
Kindertagesstätte in Cloppenburg ergibt sich somit folgender Kreiszuschuss:
5.803,00
Euro x 100 Plätze = 580.300,00
Euro
Zuschuss
Krippengruppen
Bei der Nds.
Landesschulbehörde hat die Stadt Cloppenburg einen Antrag auf Fördermittel in
Höhe von 180.000,00 Euro (15 Plätze á 12.000,00 Euro) nach der neuen Richtlinie
gestellt. Von einer Bewilligung ist auszugehen.
Die
Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der
zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 für den gesamten Bau der
Kindertagesstätte mit 1.790.000,00 Euro angegeben.
Da
die Ausgaben für die Krippen- und Kindergartengruppen in einer Summe angegeben
wurden, kann sich unter Berücksichtigung der festgelegten Deckelung folgende
maximale Landkreisförderung ergeben:
Baukosten
(Höchstbetrag LK CLP) 398.694,66
Euro
Einrichtungskosten
(Höchstbetrag LK CLP) 35.000,00 Euro
Zusammen 433.694,66
Euro
Abzüglich
Landesförderung nach RAT V 180.000,00
Euro
Verbleiben 253.694,66
Euro
Anteil LK CLP (50%) 126.847,33
Euro
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt (Amt 51)
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
Zuweisung an Gemeinden für
Neubau Kindergarten:
Haushaltsmittel werden für
2018/ 2019 eingeplant
I1.300016.525 Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 561.700,00 Euro