Betreff
Beratung über das Ergebnis der überörtlichen Kommunalprüfung betr. die Planung der Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen nach § 13 KiTaG
Vorlage
V-JHA/16/087
Art
Sitzungsvorlage

 

 


Sachverhalt:

Der Nds. Landesrechnungshof hat in 30 Landkreisen eine überörtliche Kommunalprüfung betr. die Planung der Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen nach § 13 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vorgenommen. Im Prüfbericht wurde allgemein auf die Ergebnisse aller Landkreise eingegangen. Die Landkreise haben eine Liste der teilnehmenden Landkreise erhalten mit dem Hinweis, welcher Landkreis sich hinter welcher Ziffer der Anlage 1 (Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse zu § 13 Abs. 1-3 KiTaG) verbirgt.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe des Nds. Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) wurde das Ergebnis dem Kreistag bekanntgegeben und öffentlich ausgelegt.

 

Der Kreistag hat das Prüfungsergebnis zur Kenntnis genommen und darüber hinaus beschlossen, dass in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses über das Ergebnis der Überprüfung beraten wird.

 

Zunächst ist festzuhalten, dass der Landesrechnungshof keine Rüge einzelner Landkreise vorgenommen hat. Er hat auch keine Bewertung bezüglich der Ermittlung der Bedarfszahlen vorgenommen und daher ausdrücklich keine Aussage über die Qualität der Kindertagesstättenplanungen getroffen. Geprüft wurde, ob die ausgewählten Landkreise die gesetzlichen Regelungen zur Planung nach § 13 KiTaG beachteten und umsetzten. Hierbei wurde festgestellt, dass kein Landkreis diese Regelungen vollständig beachtete und bei allen Handlungsbedarf bestehe. Weitere Einzelheiten sind der als Anlage beigefügten Prüfungsmitteilung einschl. Anlage 1 (Anmerkung: der Landkreis Cloppenburg ist die Nummer 2) zu entnehmen.

 

Mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wurde eine – politisch beschlossene - Vereinbarung getroffen, wonach diese die Aufgaben der Kinderbetreuung  - mit Ausnahme der Kindertagespflege – wahrnehmen und sich zur bedarfsgerechten Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen in Form von Krippen- und Kindergartenplätzen sowie Hortplätzen verpflichten. Daher ermittelt jede Stadt/Gemeinde den für ihren Bereich notwendigen Bedarf an Betreuungsplätzen.

 

Die vom Landkreis erstellte Kindergartenbedarfsplanung ist nach den kreisangehörigen Städten und Gemeinden unterteilt und wird zusammenfassend für das Kreisgebiet dargestellt. Sie dient als Grundlage für die Bezuschussung von Neu-und Erweiterungsbauten durch den Landkreis. So hat der Kreistag in seiner Sitzung am 11.02.2010 den Grundsatzbeschluss bezüglich der Bezuschussung von Neu- und Erweiterungsbauten von Kindergärten im Landkreis Cloppenburg getroffen: Danach werden Neu- und Erweiterungsbauten von Kindergärten bezuschusst, wenn unter Zugrundelegung der letzten drei Geburtsjahrgänge und der zuletzt ermittelten Frequentierung der Kindergärten die vorhandenen Vormittagsplätze in der jeweiligen Gemeinde/ Stadt nicht ausreichen.

 

Der Landkreis Cloppenburg nimmt diese jährliche Bedarfsplanung für die Kindergartenplätze vor. Hierfür werden die notwendigen Daten von den Kindergärten und Gemeinden eingeholt. Es wird die aktuelle Belegungsquote ermittelt und unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen der letzten drei Jahre eine mittelfristige Bedarfsermittlung an Vormittagsplätzen vorgenommen. Dabei wird der Vorschrift des § 8 KiTaG Rechnung getragen, wonach die Kindertagesstätten für alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr wenigstens an fünf Tagen in der Woche vormittags eine Betreuung in der Gruppe von mindestens vier Stunden anzubieten haben. Allerdings kann dieser Rechtsanspruch auch durch einen Nachmittagsplatz erfüllt werden, wenn kein ausreichendes Angebot an Vormittagsplätzen zur Verfügung steht. Diese Möglichkeit wird auch von einem Großteil der Städte/Gemeinden genutzt.

Wichtig ist, dass die Bedarfsplanung die notwendigen Betreuungsplätze nicht zu einem bestimmten Stichtag, sondern für einen längerfristigen Zeitraum ermittelt.

 

Eine Bedarfsplanung für Krippenplätze wurde bislang nicht vorgenommen, da generell noch ein Bedarf an Krippenplätzen gesehen und diesbezüglich die Bedarfsprüfung der Städte und Gemeinden zugrunde gelegt wird. Dieser grundsätzliche Bedarf am Ausbau von weiteren Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren wird auch vom Bund und von den Bundesländern gesehen und mit entsprechenden Förderprogrammen unterstützt.

Näheres ist der aktualisierten Kindergartenbedarfsplanung, die dem Jugendhilfeausschuss in seiner letzten Sitzung vorgelegt wurde, zu entnehmen.

 

 

Zum einzelnen zur Anlage 1 (Prüfungsergebnisse zu § 13 KiTaG für die einzelnen Landkreise) bezogen auf den Landkreis Cloppenburg:

·        Von der Angebotsfeststellung an Hortplätzen wurde abgesehen, da es nur zwei Horte im Landkreis Cloppenburg gab (seit 01.08.16 noch ein Hort in der Stadt Cloppenburg)

·        Die Bedarfsprüfung für Krippenplätze wird derzeit noch nicht vorgenommen, da noch genereller Bedarf gesehen wird

·        Die Bedarfsfeststellung über einen Zeitraum von 6 Jahren wird als problematisch gesehen, da die Bevölkerungsentwicklung über diesen langen Zeitraum schwer planbar ist; dies wird von den meisten Landkreisen ebenfalls so gesehen

·        Die jährliche Fortschreibung der Bedarfszahlen erfolgt nur im Kindergartenbereich

·        Die gesonderte Bedarfsfeststellung wird eher bei den kreisangehörigen Städten/Gemeinden gesehen – wird auch nur von 1 Landkreis gemacht

·        Die Erörterung mit den Gemeinden – erfolgt bei Bedarf in Einzelgesprächen; teilweise gemeinsam mit Vertretern des Kultusministeriums

 

Im Rahmen der Kommunalprüfung kamen auch die Anwendungsprobleme der Landkreise mit den Vorschriften des § 13 KiTaG zu Sprache, u.a. 6-Jahres-Frist, Bedarf für geschlossene Ortschaften, Bedarf an Hortplätzen, Kinder aus besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen). Diese werden auch an das Kultusministerium weitergegeben für die anstehende grundlegende Novellierung des KiTaG. Daher ist auch mit Änderungen im Bereich der Planung der Versorgung mit Betreuungsplätzen unter Einbeziehung der Kindertagespflege zu rechnen.