Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die
Verbreiterungsmaßnahmen K 300 und K 302 und der Ausbau des Radweges an der
K 161 sind vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel im Jahr
2017 durchzuführen.
Sachverhalt:
Das im Juni 2010 vom Kreistag beschlossene
Mehrjahressanierungskonzept I für die Verbreiterung von Kreisstraßen wurde mit
der Fertigstellung der K 160 von Wachtum bis zur Kreisgrenze des Landkreises
Emsland abgeschlossen.
Von dem im August 2013 beschlossene
Mehrjahressanierungskonzept II wurde die Verbreiterungsmaßnahme K 177
durchgeführt und abgeschlossen. Für zwei weitere im Mehrjahressanierungskonzept
II der vier aufgeführten Maßnahmen ist eine Umsetzung für 2016 vorgesehen.
Hierbei handelt es sich um die K 172 und die K 297. Der Ausbau der vierten
Maßnahme, der K 300, ist für 2017 geplant. Mit dieser Maßnahme wäre dann das
Mehrjahressanierungskonzept II abgeschlossen.
Die Gremien des Landkreises Cloppenburg haben
im Februar 2015 festgelegt, insgesamt sechs Verbreiterungsmaßnahmen ohne
Festlegung einer Reihenfolge in das Kreisstraßenverbreiterungskonzept III aufzunehmen.
Gleichzeitig wurden die entsprechenden Planungsaufträge erteilt.
Nunmehr ist eine Maßnahme aus dem dritten
Konzept so weit fortgeschritten, dass eine Umsetzung erfolgen kann, soweit in
2017 hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Der Stand der Planungen für Maßnahmen des
Mehrjahressanierungskonzepts II und des Kreisstraßenverbreiterungskonzepts
III stellt sich wie folgt dar:
Mehrjahressanierungskonzept
II
Ausbau
der K 297 von der B 401 bis Schwaneburg
Die Fahrbahn der K 297 (Schwaneburger Straße)
soll von der B 401 bis zum Kreuzungsbereich mit den Gemeindestraßen „Am
Klärwerk/Lindenweg“ von 5,50 m auf 6,00 m verbreitert werden. Die Verbreiterung
soll am Bauanfang aufgrund landschaftspflegerischer Belange auf den ersten ca.
300 m in südwestlicher Richtung erfolgen; danach ist eine Verbreiterung zur
Nordostseite vorgesehen.
Im Rahmen dieser Maßnahme wird der
Rahmendurchlass im Zuge des „Friesoyther Kanalgrabens“ vergrößert, so dass hier
nunmehr ein Brückenbauwerk entsteht.
Die Baureife für diese Maßnahme wurde am
27.10.2015 erlangt. Mit der Durchführung der Maßnahme soll im Frühjahr 2016
begonnen werden.
Die Gesamtkosten werden nunmehr auf
1.837.000,- € geschätzt.
Ausbau der K 172 vom Kreisverkehr in Nutteln
in Richtung Cloppenburg
Die Fahrbahn der K 172 (Kessener
Weg/Warnstedter Straße) soll von dem Kreisverkehrsplatz in Nutteln (Knotenpunkt
mit der K 171) bis zum Kreuzungsbereich mit der von der Stadt Cloppenburg
geplanten Südtangente von 5,20 m auf 6,00 m verbreitert werden. Die Verbreiterungsseite
wird nach den örtlichen Begebenheiten (Radweg, Anlieger; Bäume) variieren.
Große Teile des vorhandenen Radweges müssen höhenmäßig an den neuen
Fahrbahnaufbau angepasst werden. Nach der Anpassung würde in Teilbereichen eine
Radwegbreite von lediglich 1,60 m verbleiben, was den heutigen Standards nicht
entspricht. Deshalb soll im Zuge der Fahrbahnverbreiterung gleichzeitig in
Teilbereichen eine Verbreiterung des Radweges auf eine Breite von 2 m erfolgen.
Die abschließenden Planungen für diese
Baumaßnahme werden momentan durchgeführt. Anschließend an das noch
erforderliche Genehmigungsverfahren kann die Baumaßahme voraussichtlich im
Frühjahr/Sommer 2016 ausgeschrieben werden.
Aufgrund der letzten Kostenschätzung sind für
diese Maßnahme 605.000,- € in den Haushaltsentwurf 2016 aufgenommen worden.
Ausbau
der K 300 von Augustendorf bis zur L 831 in Neumarkhausen
Die Verbreiterung soll von Augustendorf bis
zur L 831 in Neumarkhausen erfolgen. Die Fahrbahnbreite beträgt hier 5,00 m und
soll auf 6,00 m verbreitert werden. Gleichzeitig soll der parallel zur Fahrbahn
verlaufende Radweg saniert und die Radwegbreite auf den heutigen Stand
angepasst werden.
Aufgrund der räumlichen Enge in Verbindung
mit Anforderungen an den Naturschutz und der Radwegführung gestaltet sich die
Planung hier sehr aufwendig. Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2017
vorgesehen.
Die Planungen sind so weit fortgeschritten,
dass am 17.03.2016 eine Anliegerversammlung durchgeführt werden konnte.
Die Kosten für diese Maßnahme werden nach
einer ersten Schätzung ca. 1.790.000,- € betragen.
Kreisstraßenverbreiterungskonzept
III
Ausbau
der K 302 von Elsten bis nach Cappeln
Um eine
Verbreiterungsmaßnahme aus dem Kreisstraßenverbreiterungskonzept III
handelt es sich bei der K 302 (Wißmühlener Straße/Bokeler Straße) von der
K 173 in Elsten bis zum Ortseingang Cappeln. Die K 302 soll in zwei
Teilbereichen auf einer Länge von insgesamt 3,36 km von 5,00 m bzw. 5,50 m
auf 6,00 m verbreitert werden. Ein Teilbereich in Bokel weist bereits eine
Breite von 6,00 m auf. Die ersten Planentwürfe sollen in einer
Anliegerversammlung im April 2016 vorgestellt werden. Die Umsetzung der
Maßnahme ist dann für 2017 geplant.
Die Kosten für
diese Maßnahme werden nach einer ersten Schätzung ca. 1,2 Mio. € betragen.
Es ist zu
entscheiden, ob die Verbreiterungsmaßnahmen K 300 und K 302 vorbehaltlich zur
Verfügung stehender Haushaltsmittel im Jahr 2017 durchgeführt werden sollen.
Im
Kreisstraßenverbreiterungskonzept III sind noch folgende Kreisstraßen
enthalten. Diese werden ohne Festlegung einer Rangfolge für die kommenden Jahre
beplant:
- K 164
(Angelbecker Straße) von Löningen bis zur Kreisgrenze Landkreis Osnabrück
- K 297
(Koloniestraße/Schwaneburger Straße) von Sedelsberg bis zur B 401
- K 353
(Kanalstraße) von Vehnemoor bis zur L 831
- K 355
(Warnstedter Straße/Heerdamm) von der K 176 bis zur L 837 in Warnstedt
- K 153 (Resthauser
Straße) von Cloppenburg nach Resthausen
Weitere
Maßnahmen außerhalb der Verbreiterungskonzepte
Des Weiteren wird noch folgende
Ausbaumaßnahme für 2017 beplant:
Ausbau
des Radweges an der K 161 von der B 213 bis Benstrup
Der Radweg entlang
der K 161 (Alte Heerstraße) ist auf dem Abschnitt von Benstrup bis zur
B 213 sanierungsbedürftig. Aufgrund der zu geringen Breite des Radweges
wird gemäß dem Beschluss des Kreisausschusses vom 14.10.2014 auf diesem
Teilstück ein Ausbau auf 2 m erfolgen. Die Kosten werden auf ca. 250.000,-
€ geschätzt.
Es ist vorgesehen,
den Ausbau vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel im nächsten
Jahr durchzuführen.