Der Kreistag fasste bei 8 Gegenstimmen und 5 Stimmenthaltungen folgenden Grundsatzbeschluss:

 

Für im Landkreis Cloppenburg ansässige Krankenhäuser wird den Trägern der Einrichtung auf Antrag ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von 2/3 des Finanzierungsfehlbedarfs (Defizits) der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten bewilligt. Der Zuschuss ist auf max. 20 % der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten begrenzt.

 

Die Antragsteller (Krankenhausträger) haben angemessene Eigenmittel vorrangig einzubringen.

 

Voraussetzung für die Förderung durch den Landkreis Cloppenburg ist weiterhin eine Förderung derselben Investitionsmaßnahmen auch aus der jeweiligen Standortkommune. Sie hat einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Deckung des restlichen Fehlbedarfs von 1/3 (bis zu 10 % der als förderfähig anerkannten Investitionskosten) aufzubringen. Hierfür können auch Mittel Dritter eingebracht werden (ausgenommen Eigenmittel des Krankenhauses, s.o.).

 

Des Weiteren ist Voraussetzung, dass die jeweilige Haushaltslage des Landkreises die Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der Vorbehalt der Veranschlagung im jeweiligen Haushalt.

 

 


Ausschüsse:    Sozialausschuss am 23.09.2010

                        Kreisausschuss am 07.10.2010

 

Kreistagsabgeordneter Niehaus, Vorsitzender des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt vor.

 

Kreistagsabgeordneter Hans Meyer vertrat die Meinung, dass mit der bisherigen Bezuschussung der Landkreis eine gut funktionierende Praxis gehabt habe. Der Landkreis habe damit eine gewisse Ausgleichsfunktion übernommen, damit die Trägerkommunen nicht allzu stark belastet würden. Die geforderte Beteiligung von bis zu 10 % könnte manche finanzschwache Gemeinde überfordern und Investitionen möglicherweise in Frage stellen. Wenn schon ein Anteil der Trägerkommunen erwartet werde, müsste der Eigenanteil des Krankenhauses vorrangig angerechnet werden.

 

Kreistagsabgeordneter Friedhoff wies darauf hin, dass es sich bei dieser Bezuschussung um eine freiwillige Leistung des Landkreises handele. Der Landkreis müsse seinen Haushalt in den Griff bekommen und endlich anfangen zu sparen, ansonsten könnten bald gar keine Zuschüsse mehr gewährt werden. Die freiwilligen Leistungen müssten dann als erste gestrichen werden. Eine gewisse Ausgleichsfunktion werde erfüllt, da alle Städte und Gemeinden mitzahlen würden.

 

Landrat Eveslage führte aus, dass die jahrelang praktizierte Bezuschussung eine freiwillige Leistung des Landkreises Cloppenburg sei, die es in dieser Art in keinem anderen Landkreis im früheren Regierungsbezirk Weser-Ems gebe. Im Landkreis Vechta würden sich nur die Standortkommunen an einer Mitfinanzierung beteiligen, der Landkreis selber nicht. Eine Beteiligung der Standortkommunen sei s.E. vertretbar, da diese Kommunen auch Vorteile durch die Krankenhäuser, z.B. bei den Arbeitsplätzen oder im Einzelhandel, hätten. Dass die Krankenhausträger angemessene Eigenmittel vorrangig einzubringen hätten, sei in der Beschlussvorlage enthalten.

 

Kreistagsabgeordnete Lüdders wies auf die Veränderungen in der Krankenhauslandschaft hin. Es gebe beispielsweise inzwischen auch Krankenhausketten, die mit ins Boot geholt werden könnten.

 

Kreistagsabgeordneter Bohnstengel erklärte, dass der Landkreis mit der bisherigen Trägerschaft der Krankenhäuser gut gefahren sei. Die Beteiligung der Standortkommunen müsse auch über Kredite finanziert werden. Es gehe hier nur um eine Verschiebung der Fehlbeträge von einem Haushalt in den anderen. Die Krankenhäuser seien Anlaufstation für alle Kommunen, die kein Krankenhaus hätten. Er befürchte, dass sich die Krankenhausqualität verschlechtern könne, weil einige Kommunen sich bestimmte Investitionen nicht leisten könnten.

 

Kreistagsabgeordneter Schröer teilte nicht die Befürchtung, dass sich die Krankenhausqualität verschlechtere. Wichtig sei eine Kooperation und Zusammenarbeit der Krankenhäuser. Das Anliegen des Landkreises müsse sein, eine gute Grundversorgung aufrecht zu erhalten. Die Beteiligung des Landkreises an den Investitionskosten der Krankenhäuser müsse auf ein vernünftiges Maß begrenzt werden.

 

Kreistagsabgeordnete Korfhage erklärte, die UBF stimme dem Antrag der CDU-Fraktion zu. Der Landkreis müsse sparen.