Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Sachverhalt wurde von Baudirektor Haedke zu beiden Tagesordnungspunkten vorgetragen.

 

Er verwies auf die rechtliche Notwendigkeit, Überschwemmungsgebiete bis zum 22.12.2013 auszuweisen und stellte dar, welche Gebiete in Zukunft im Landkreis Cloppenburg noch auszuweisen seien.

Anhand der Übersichtspläne erläuterte er den Umfang der zu beschließenden Überschwemmungsgebiete und die gesetzlichen Verbote, die in diesen Gebieten zukünftig gelten würden.

Für das Gebiet Marka und Soeste sei in 2006 mit den ersten Abstimmungen begonnen worden.  40 Träger öffentlicher Belange seien beteiligt worden, wobei in 10 Fällen Einwendungen vorgebracht worden seien. 15 Betroffene  hätten Einwendungen gegen die Festsetzung vorgebracht. Unter anderem sei eingewandt worden, die Bauleitplanung solle berücksichtigt werden. Hierzu erläuterte Baudirektor Haedke, dass sich grundsätzlich die Bauleitplanung nach der Festsetzung zu richten habe und nicht umgekehrt. Diese Einwendung könne daher nicht berücksichtigt werden.

Die privaten Betroffenen hätten die vom NLWKN ermittelten und vom Landkreis bei der Festsetzung zu Grunde zu legenden Höhendaten in Frage gestellt. Auch diese Einwendungen seien nicht berücksichtigt worden. Die Daten des NLWKN würden als richtig zugrunde gelegt. Falls eine Nachvermessung von den Einwendern gewünscht werde, sei diese von ihnen selbst auf eigene Kosten zu veranlassen.

Er wies darauf hin, dass die Marka im nördlichen Bereich nicht ausufere, obwohl dort die  landwirtschaftlichen Flächen tiefer liegen würden. Dies sei bedingt durch dort befindliche beidseitige Verwallungen im Verlauf der Marka nördlich der Kreisstraße K 146. Diese landwirtschaftlichen Flächen seien daher nicht Teil des Überschwemmungsgebietes. Im Gegensatz dazu sei weiter südlich der Gewässerzuschnitt nicht ausreichend, um die Wassermengen eines 100jährigen Hochwasserereignisses aufzunehmen. Hier seien die Flächen somit Teil der Festsetzung.

Beim Überschwemmungsgebiet der Lahe seien keine Siedlungsgebiete betroffen, sondern nur landwirtschaftlich genutzte Flächen. Es würden die gleichen Bestimmungen gelten und das Festsetzungsverfahren sei in gleicher Weise abgewickelt worden. Hier sei 2010 mit den ersten Abstimmungen begonnen worden.  Es wurden 38 Träger öffentlicher Belange beteiligt, in 6 Fällen erfolgten Einwendungen.  8 Betroffene hätten im Rahmen der Auslegung Einwendungen vorgebracht. Auch hier seien wiederum die vom NLWKN vorgegebenen Höhendaten angezweifelt worden.  Weiterhin werde die Kombination von Verboten, die aus dieser Festsetzung herrührten mit Verboten aus der Naturschutzgebietsverordnung für das Gebiet Vehnemoor-West für unzumutbar gehalten. Dies sei unvermeidbar, da die betroffenen Grundstücke so tief lägen, dass sie bei Überschwemmungen betroffen seien. Dieses sei auch so festzusetzen. Entschädigt werde dies nicht.

In einem Fall sei im Rahmen dieses Festsetzungsverfahrens eine Nachvermessung erfolgt, da nachgewiesen werden konnte, dass die Fläche aufgefüllt worden war.

Die Einwendungen der Träger öffentlichen Belange beträfen die Einschränkungen der Landwirtschaft mit dem zukünftig geltenden Verbot des Grünlandumbruchs und das Verbot des Aufstellens von Hochsitzen und Viehunterständen. Diese Verbote seien aufgrund der gesetzlichen Vorgaben aber unvermeidbar.

 

Auf Rückfrage ergänzte Baudirektor Haedke, dass die Festsetzungsverfahren für die Große Hase vom NLWKN durchzuführen ist. Auch dieses sei in 2013 abzuschließen.

 

Kreistagsabgeordnete Kuhlen stellte im Namen der CDU-Fraktion den Antrag, der Festsetzung der Gebiete zuzustimmen. Der Ermessungsspielraum des Landkreises sei aufgrund der gesetzlichen Vorgaben begrenzt, so dass den  privaten Einwendungen hier nicht gefolgt werden könne.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling schloss sich dem im Namen der SPD- Fraktion an.

 

Der Vortrag von Baudirektor Haedke ist der Niederschrift beigefügt.

 

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschloss sodann einstimmig, entsprechend dem Antrag der Kreistagsabgeordneten Kuhlen dem Kreisausschuss zu empfehlen, der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für die Marka und die Soeste - unterhalb des Küstenkanals zuzustimmen und dem Kreistag die Beschlussfassung der Verordnung über die Festsetzung des Gebietes  zu empfehlen.

 

 

Weiterhin beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig, dem Kreisausschuss zu empfehlen, der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für die Lahe zuzustimmen und dem Kreistag hier ebenfalls die Beschlussfassung der Verordnung über die Festsetzung des Gebietes  zu empfehlen.