Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Verkehrsausschuss beschloss einstimmig, dem Kreisausschuss zu empfehlen, der Gemeinde Lindern und der Stadt Löningen einen Zuschuss in Höhe von 120.250,00 € für den Ausbau des Radweges an der K 160 von Liener nach Wachtum sowie der Gemeinde Essen einen Zuschuss in Höhe von 112.500,00 € für den Ausbau des Radweges an der K 176 von der B 68 bis zur K 355 zu gewähren.

 


Herr Baudirektor Haedke trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-VERK/12/049 vor und ergänzte seine Ausführungen dahingehend, dass aufgrund der verspäteten Antragstellung der Gemeinde Essen die erforderlichen Mittel nicht in den Entwurfshaushalt des Landkreises Cloppenburg aufgenommen werden konnten.

 

Herr Landrat Eveslage erläuterte, dass der Antrag der Gemeinde Essen zwar nach Ablauf des Termins für die Anmeldung der Haushaltsmittel eingegangen sei, die Anmeldung der Mittel jedoch bis zum Beschluss des Haushaltsplanes im Kreistag noch nachgereicht werden könne.

 

Die Grundsatzentscheidung in 2007, so Herr Kreistagsabgeordneter Kreßmann, sei ein wichtiger Beschluss gewesen. Die Bezuschussung des Radwegebaus erfolge aus den Einnahmen der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung, was er als eine sinnvolle Maßnahme erachte. Daher unterstütze er den Antrag der Gemeinden auf Förderung des Radwegebaus.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Poppe merkte an, dass an den ca. 360 km langen Kreisstraßen im Landkreis Cloppenburg lediglich auf einer Länge von ca. 250 km Radwege bestünden. Daher bat er um Mitteilung, warum die Zuschüsse hierfür nicht höher ausfallen würden und ob nicht alle Kreisstraßen mit Radwegen versehen werden könnten.

 

Zunächst merkte Herr Landrat Eveslage an, dass die Förderung von Maßnahmen mit Mitteln aus dem Entflechtungsgesetz, sogenannte GVFG-Mittel, rückgängig sei. Daher habe man sich entschieden, diese Förderung lediglich bei Straßenbaumaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Der Bau von Radwegen an Kreisstraßen sei jedoch dann möglich, wenn die Gemeinde dies für nötig erachte. Die Gemeinden hätten außerdem die Möglichkeit, andere Fördermittel einzuwerben als der Landkreis Cloppenburg, wie auch dem Antrag der Gemeinde Lindern zu entnehmen sei, die eine Förderung durch die NBank erhalten habe. Diese Verfahrensweise sei mit allen Gemeinden des Landkreises Cloppenburg abgesprochen und vom Kreistag beschlossen worden.

 

Sodann ging Herr Landrat Eveslage darauf ein, dass der Landkreis Cloppenburg über ein ca. 355 km langes Kreisstraßennetz verfüge, dass auf einer Länge von ca. 270 km mit Radwegen ausgestattet sei. Das Radwegenetz sei aufgrund der Verkehrsbelastungen auf den einzelnen Kreisstraßen entwickelt und ausgebaut worden. Somit seien die stark belasteten Kreisstraßen mit einem ausreichenden Radwegenetz versehen. Sollte ein Ausbau dieses Radwegenetzes für erforderlich gehalten werden, könne auf Wunsch der Gemeinden der Radwegebau nach den geltenden Förderregelungen des Landkreises bezuschusst werden. Herr Landrat Eveslage wies darauf hin, dass der Landkreis Cloppenburg insgesamt, auch an den Landes- und Bundesstraßen, über ein sehr gut ausgebautes Radwegenetz verfüge. Die Landesstraßen seien zu fast 100 % mit Radwegen ausgestattet. Und auch die Bundesstraßen seien, soweit dies zulässig sei, mit Radwegen versehen.