Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, bei 1 Enthaltung, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

-     Aufgrund des Antrages des Betreuungsvereins Cloppenburg e.V. vom 13.01.2020 gewährt der Landkreis dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V. einen weiteren Zuschuss als Defizitausgleich gem. § 4 Abs. 4 des Vertrages zwischen dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V. und dem Landkreis Cloppenburg vom 27.01.2012 für das nicht ausgeglichene Haushaltsjahr 2020 in Höhe von bis zu 45.000,00 €. Die exakte Höhe des Defizitausgleichs ergibt sich aus dem geprüften Jahresabschluss des Betreuungsvereins Cloppenburg e.V. für das Haushaltsjahr 2020.

-     Die Verwaltung ist berechtigt, bei Bedarf vor Erstellung und Nachweis der Jahresabschlüsse Abschläge auf den Defizitausgleich zu gewähren, um eine eventuelle kurzfristige Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Sollten bereits im Haushaltsjahr 2020 Defizite für das laufende Haushalts auftreten, können bereits 2020 Abschläge auf den zu erwartenden Defizitausgleich vorgenommen werden.

 


Kreisamtsrat Jost-Enneking trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/20/115 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Arkenau bat um Erläuterung zu den unterschiedlichen Planwerten bei den Einnahmen sowie den Personalkosten im Juni 2019 bzw. im Januar 2020.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck verwies auf unterschiedliche Planwerte bei den Einnahmen für die Honorarkräfte.

 

Kreisrat Varnhorn erläuterte, dass das ursprüngliche Konzept und der Haushaltsplan für 2020 vom neuen Vorstand komplett überarbeitet wurden. Der Vorlage seien beide Kalkulationen beigefügt.

 

Herr Abheiden ergänzte, dass die kalkulierten Personalkosten von 415.000 EUR sich auf die derzeit besetzten Stellen beziehen würden.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen nahm Bezug auf die umfangreichen Unterlagen zur Vorlage. Sie bemängelte, dass unklar sei, welche Zahlen jetzt aktuell gelten sollten, wie viele Betreute es tatsächlich seien und wie viele Betreute für eine Vollzeitstelle notwendig seien. Nach der ursprünglichen Anzahl an Betreuungsfällen hätte keine Vollzeitstelle besetzt werden dürfen, nun seien es aber mehrere Stellen.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen meinte weiter, es sei die falsche Reihenfolge, wenn trotz einer geringen Anzahl Betreuungsfälle bereits das komplette Personal eingestellt werde. Wegen der fixen Personalkosten hätten die weiteren Einstellungen erst mit der Zunahme der Betreuungsfälle erfolgen dürfen. Um die Einnahmen zu sichern, sei jetzt immer noch eine Verdoppelung der Betreuungsfälle erforderlich. Fraglich sei zudem, ob die weitere Entwicklung der Betreuungsfälle nicht zu optimistisch gesehen werde. Als Fazit stellte sie fest: Zu hohe Personalkosten für wenige Betreuungsfälle.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen verwies abschließend auf die Vereinbarung zwischen dem Betreuungsverein und dem Landkreis. Darin sei der Defizitausgleich vereinbart. Für das Haushaltsjahr 2019 müsse der Landkreis neben dem Zuschuss für Querschnittsaufgaben in Höhe von 40.000 EUR zusätzlich noch 85.000 EUR aufbringen, um das Defizit aufzufangen.

 

Vorsitzender Dr. Vaske bat Herrn Abheiden um Stellungnahme, ob die Prognose zur Entwicklung der Fallzahlen und zum Defizit plausibel sei.

 

Herr Abheiden erläuterte, dass der Betreuungsverein im Aug. 2019 nur 5 Betreuungsfälle hatte, nun seien es schon fast 50 Betreute. Dies sei ein enormer Erfolg. Es sei durchaus realistisch, in den 10 Monaten bis zum Jahresende auf 100 Betreuungsfälle zu kommen. Der Betreuungsverein stehe im engen Kontakt mit der Betreuungsbehörde (dem Landkreis) sowie dem Amtsgericht. Hinsichtlich der Stellenbemessung werde von ca. 50 bis 60 Betreuten je Vollzeitstelle ausgegangen, dies entspräche dem Bundesdurchschnitt.

 

Herr Abheiden machte darauf aufmerksam, dass in 2016 und 2017 vergleichbare Defizite entstanden seien. In 2018 sei aufgrund der Einnahmen für die Betreuung junger Geflüchteter kein Defizit entstanden. Abschließend zeigte er sich nochmals sehr zuversichtlich, die Anzahl von 100 Betreuten bis zum Jahresende zu schaffen.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck hinterfragte die Personalkosten in Bezug zur Arbeitszeit. Er stellte fest, dass bei einem Mehr an Wochenarbeitsstunden geringere Personalkosten kalkuliert würden, und fragte sich, ob andere Gehälter gezahlt würden und der Tarifvertrag eingehalten werde. Ferner bat er um Auskunft, ob für die Betreuung der jungen Geflüchteten in 2019 Zuwendungen geflossen seien.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck riet, die Betreuer nicht zu überfordern. Zwei Vollzeitstellen für 100 Betreute ergebe eine Belastung, die kaum zu verantworten sei. Dies gelte umso mehr, wenn es sich um viele Neufälle handele. Abschließend bat er um Einschätzung, wie die allgemeine Tendenz hinsichtlich der Gesamtzahl der Betreuten im Landkreis sei.

 

Vorsitzender Dr. Vaske bat zusammenfassend um Stellungnahme zur Einhaltung des Tarifvertrages, der Zuwendungen für die jungen Geflüchteten sowie Entwicklung der Gesamtzahl der Betreuten im Landkreis.

 

Herr Abheiden erläuterte, dass ihm die Einnahmen im Zusammenhang mit den jungen Geflüchteten für 2019 nicht bekannt seien. Er betonte nachdrücklich, dass er mit den aktuellen Zahlen kalkuliert habe und die Gehälter selbstverständlich den Tarifen entsprechen würden. Zudem sei die kalkulierte Anzahl von 100 Betreuungsfällen durchaus realistisch. Abschließend verwies er darauf, dass sich der Betreuungsverein eng mit der Betreuungsbehörde abstimme und die Zusammenarbeit mit dem Landkreis insgesamt transparenter gestaltet werden solle.

 

Kreisamtsrat Jost-Enneking erläuterte, dass es im Landkreis ca. 1.700 Betreuungsfälle gebe. Davon seien ca. 30 % bei den Berufsbetreuern, ca. 70 % bei den ehrenamtlichen Betreuern. In den letzten Jahren sei eine Verschiebung hin zu den Berufsbetreuern festzustellen, weil die rechtlichen Fragestellungen immer komplizierter würden. Bezogen auf die Gesamtzahl würden pro Jahr ca. 4 % bis 5 % Neufälle hinzukommen, dem stünden aber auch Abgänge (durch Tod und Wegzug) gegenüber. Insgesamt werde mit einem geringen Zuwachs an Betreuungsfällen gerechnet, hierbei müsse künftig auch die demografische Entwicklung bedacht werden.

 

Kreisamtsrat Jost-Enneking erklärte weiter, dass die Betreuungsbehörde (der Landkreis) dem Amtsgericht einen Vorschlag für die Beauftragung der Betreuung vorlege. Dabei seien viele Gesichtspunkte zu beachten, so u.a. auch die Belastung des Betreuers. Er räumte ein, dass die Steigerung von 5 Betreuungsfällen auf fast 50 Fälle eine große Kraftanstrengung gewesen sei, zeigte sich aber zuversichtlich hinsichtlich der weiteren Steigerung auf 100 Fälle.

 

Kreistagsabgeordneter Arkenau zollte allen Betreuern, insbesondere den ehrenamtlichen Betreuern, seinen Respekt und Hochachtung. Er sei durchaus für die Bewilligung des Defizitausgleiches, schlug aber vor, zunächst den Jahresabschluss 2019 abzuwarten. Derzeit sei vieles eine Spekulation auf die Zukunft.

 

Kreisrat Varnhorn nahm Bezug auf die Sitzung des Kreisausschusses am 30.01.2020. Dort sei für das Haushaltsjahr 2019 ein Defizitausgleich von bis zu 85.000 EUR auf den Weg gebracht worden. Außerdem werde für 2020 ein Defizit von bis zu 45.000 EUR erwartet. Einen normalen Verlauf könne man wohl erst in 2021 erwarten. Der evtl. notwendige Defizitausgleich für 2020 werde bei der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt. Sollten aber bereits in 2020 Abschläge auf einen Defizitausgleich für das laufende Haushaltsjahr erforderlich werden, müsse dies im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe erfolgen. Der Jahresabschluss 2019 ergebe keine weiteren Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklung in 2020, so Kreisrat Varnhorn abschließend.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer zeigte sich verwundert über die Kritik an den Zahlen und hob hervor, dass nicht nur wirtschaftliche Gesichtspunkte betrachtet werden sollten. Er sprach dem Verein seinen Dank für den gezeigten Einsatz aus und forderte, den Blick nun nach vorn zu richten. Im Namen der CDU-Fraktion sprach er sich für die Beschlussvorlage aus.

 

Auf Frage der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen bestätigte Kreisamtsrat Jost-Enneking, dass monatliche Personalkosten von rd. 35.000 EUR kalkuliert worden seien.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen sprach die Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und dem Verein im vergangenen Jahr an. Nach der Vereinbarung zwischen dem Landkreis müssten Personalentscheidungen einvernehmlich getroffen werden. Außerdem sei zum 01. September für das folgende Jahr ein Haushalts- und Stellenplan bezogen auf die Querschnittsaufgaben vorzulegen.

 

Kreisamtsrat Jost-Enneking erläuterte, dass der alte und neue Vorstand mehrere Gespräche mit dem Ersten Kreisrat Frische geführt hätten. Der Arbeitsvertrag mit dem neuen Geschäftsführer sei mit dem Ersten Kreisrat abgestimmt worden und er habe seine Zustimmung erteilt.

 

Kreisrat Varnhorn gestand ein, dass der Haushaltsplan 2020 verständlicherweise nicht pünktlich eingegangen sei. Künftig seien ergänzende Quartalsberichte vorgesehen.

 

Beratendes Mitglied Ahlers begrüßte den Neustart des Betreuungsvereines. Aus seiner Erfahrung als ehrenamtlicher Betreuer halte er den Betreuungsverein für notwendig. Die vorangegangenen Diskussionsbeiträge würden ihn traurig stimmen, weil nur über Zahlen gesprochen worden sei. Der beantragte Zuschuss sei angemessen und der Ausschuss möge nun zur Abstimmung kommen.

 

Vorsitzender Dr. Vaske stellte den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: