Der
Sozialausschuss beschloss einstimmig, bei 1 Enthaltung, dem Kreistag folgende
Beschlussfassung zu empfehlen:
- Aufgrund des Antrages
des Betreuungsvereins Cloppenburg e.V. vom 13.01.2020 gewährt der Landkreis dem
Betreuungsverein Cloppenburg e.V. einen weiteren Zuschuss als Defizitausgleich
gem. § 4 Abs. 4 des Vertrages zwischen dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V.
und dem Landkreis Cloppenburg vom 27.01.2012 für das nicht ausgeglichene
Haushaltsjahr 2020 in Höhe von bis zu 45.000,00 €. Die exakte Höhe des
Defizitausgleichs ergibt sich aus dem geprüften Jahresabschluss des
Betreuungsvereins Cloppenburg e.V. für das Haushaltsjahr 2020.
- Die Verwaltung ist
berechtigt, bei Bedarf vor Erstellung und Nachweis der Jahresabschlüsse
Abschläge auf den Defizitausgleich zu gewähren, um eine eventuelle kurzfristige
Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Sollten bereits im Haushaltsjahr 2020
Defizite für das laufende Haushalts auftreten, können bereits 2020 Abschläge
auf den zu erwartenden Defizitausgleich vorgenommen werden.
Kreisamtsrat
Jost-Enneking trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/20/115
vor.
Kreistagsabgeordneter Arkenau bat um Erläuterung zu
den unterschiedlichen Planwerten bei den Einnahmen sowie den Personalkosten im
Juni 2019 bzw. im Januar 2020.
Kreistagsabgeordneter Riesenbeck verwies auf
unterschiedliche Planwerte bei den Einnahmen für die Honorarkräfte.
Kreisrat Varnhorn erläuterte, dass das
ursprüngliche Konzept und der Haushaltsplan für 2020 vom neuen Vorstand
komplett überarbeitet wurden. Der Vorlage seien beide Kalkulationen beigefügt.
Herr Abheiden ergänzte, dass die kalkulierten
Personalkosten von 415.000 EUR sich auf die derzeit besetzten Stellen beziehen
würden.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen nahm Bezug auf die
umfangreichen Unterlagen zur Vorlage. Sie bemängelte, dass unklar sei, welche
Zahlen jetzt aktuell gelten sollten, wie viele Betreute es tatsächlich seien
und wie viele Betreute für eine Vollzeitstelle notwendig seien. Nach der
ursprünglichen Anzahl an Betreuungsfällen hätte keine Vollzeitstelle besetzt
werden dürfen, nun seien es aber mehrere Stellen.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen meinte weiter, es
sei die falsche Reihenfolge, wenn trotz einer geringen Anzahl Betreuungsfälle
bereits das komplette Personal eingestellt werde. Wegen der fixen
Personalkosten hätten die weiteren Einstellungen erst mit der Zunahme der
Betreuungsfälle erfolgen dürfen. Um die Einnahmen zu sichern, sei jetzt immer
noch eine Verdoppelung der Betreuungsfälle erforderlich. Fraglich sei zudem, ob
die weitere Entwicklung der Betreuungsfälle nicht zu optimistisch gesehen
werde. Als Fazit stellte sie fest: Zu hohe Personalkosten für wenige
Betreuungsfälle.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen verwies
abschließend auf die Vereinbarung zwischen dem Betreuungsverein und dem
Landkreis. Darin sei der Defizitausgleich vereinbart. Für das Haushaltsjahr
2019 müsse der Landkreis neben dem Zuschuss für Querschnittsaufgaben in Höhe
von 40.000 EUR zusätzlich noch 85.000 EUR aufbringen, um das Defizit
aufzufangen.
Vorsitzender Dr. Vaske bat Herrn Abheiden um
Stellungnahme, ob die Prognose zur Entwicklung der Fallzahlen und zum Defizit
plausibel sei.
Herr Abheiden erläuterte, dass der Betreuungsverein
im Aug. 2019 nur 5 Betreuungsfälle hatte, nun seien es schon fast 50 Betreute.
Dies sei ein enormer Erfolg. Es sei durchaus realistisch, in den 10 Monaten bis
zum Jahresende auf 100 Betreuungsfälle zu kommen. Der Betreuungsverein stehe im
engen Kontakt mit der Betreuungsbehörde (dem Landkreis) sowie dem Amtsgericht.
Hinsichtlich der Stellenbemessung werde von ca. 50 bis 60 Betreuten je
Vollzeitstelle ausgegangen, dies entspräche dem Bundesdurchschnitt.
Herr Abheiden machte darauf aufmerksam, dass in
2016 und 2017 vergleichbare Defizite entstanden seien. In 2018 sei aufgrund der
Einnahmen für die Betreuung junger Geflüchteter kein Defizit entstanden.
Abschließend zeigte er sich nochmals sehr zuversichtlich, die Anzahl von 100
Betreuten bis zum Jahresende zu schaffen.
Kreistagsabgeordneter Riesenbeck hinterfragte die
Personalkosten in Bezug zur Arbeitszeit. Er stellte fest, dass bei einem Mehr
an Wochenarbeitsstunden geringere Personalkosten kalkuliert würden, und fragte
sich, ob andere Gehälter gezahlt würden und der Tarifvertrag eingehalten werde.
Ferner bat er um Auskunft, ob für die Betreuung der jungen Geflüchteten in 2019
Zuwendungen geflossen seien.
Kreistagsabgeordneter Riesenbeck riet, die Betreuer
nicht zu überfordern. Zwei Vollzeitstellen für 100 Betreute ergebe eine
Belastung, die kaum zu verantworten sei. Dies gelte umso mehr, wenn es sich um
viele Neufälle handele. Abschließend bat er um Einschätzung, wie die allgemeine
Tendenz hinsichtlich der Gesamtzahl der Betreuten im Landkreis sei.
Vorsitzender Dr. Vaske bat zusammenfassend um
Stellungnahme zur Einhaltung des Tarifvertrages, der Zuwendungen für die jungen
Geflüchteten sowie Entwicklung der Gesamtzahl der Betreuten im Landkreis.
Herr Abheiden erläuterte, dass ihm die Einnahmen im
Zusammenhang mit den jungen Geflüchteten für 2019 nicht bekannt seien. Er
betonte nachdrücklich, dass er mit den aktuellen Zahlen kalkuliert habe und die
Gehälter selbstverständlich den Tarifen entsprechen würden. Zudem sei die
kalkulierte Anzahl von 100 Betreuungsfällen durchaus realistisch. Abschließend
verwies er darauf, dass sich der Betreuungsverein eng mit der Betreuungsbehörde
abstimme und die Zusammenarbeit mit dem Landkreis insgesamt transparenter gestaltet
werden solle.
Kreisamtsrat Jost-Enneking erläuterte, dass es im
Landkreis ca. 1.700 Betreuungsfälle gebe. Davon seien ca. 30 % bei den
Berufsbetreuern, ca. 70 % bei den ehrenamtlichen Betreuern. In den letzten
Jahren sei eine Verschiebung hin zu den Berufsbetreuern festzustellen, weil die
rechtlichen Fragestellungen immer komplizierter würden. Bezogen auf die
Gesamtzahl würden pro Jahr ca. 4 % bis 5 % Neufälle hinzukommen, dem stünden
aber auch Abgänge (durch Tod und Wegzug) gegenüber. Insgesamt werde mit einem
geringen Zuwachs an Betreuungsfällen gerechnet, hierbei müsse künftig auch die
demografische Entwicklung bedacht werden.
Kreisamtsrat Jost-Enneking erklärte weiter, dass
die Betreuungsbehörde (der Landkreis) dem Amtsgericht einen Vorschlag für die
Beauftragung der Betreuung vorlege. Dabei seien viele Gesichtspunkte zu
beachten, so u.a. auch die Belastung des Betreuers. Er räumte ein, dass die
Steigerung von 5 Betreuungsfällen auf fast 50 Fälle eine große Kraftanstrengung
gewesen sei, zeigte sich aber zuversichtlich hinsichtlich der weiteren
Steigerung auf 100 Fälle.
Kreistagsabgeordneter Arkenau zollte allen
Betreuern, insbesondere den ehrenamtlichen Betreuern, seinen Respekt und
Hochachtung. Er sei durchaus für die Bewilligung des Defizitausgleiches, schlug
aber vor, zunächst den Jahresabschluss 2019 abzuwarten. Derzeit sei vieles eine
Spekulation auf die Zukunft.
Kreisrat Varnhorn nahm Bezug auf die Sitzung des
Kreisausschusses am 30.01.2020. Dort sei für das Haushaltsjahr 2019 ein
Defizitausgleich von bis zu 85.000 EUR auf den Weg gebracht worden. Außerdem
werde für 2020 ein Defizit von bis zu 45.000 EUR erwartet. Einen normalen
Verlauf könne man wohl erst in 2021 erwarten. Der evtl. notwendige
Defizitausgleich für 2020 werde bei der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt.
Sollten aber bereits in 2020 Abschläge auf einen Defizitausgleich für das
laufende Haushaltsjahr erforderlich werden, müsse dies im Rahmen einer
überplanmäßigen Ausgabe erfolgen. Der Jahresabschluss 2019 ergebe keine
weiteren Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklung in 2020, so Kreisrat
Varnhorn abschließend.
Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer zeigte sich
verwundert über die Kritik an den Zahlen und hob hervor, dass nicht nur
wirtschaftliche Gesichtspunkte betrachtet werden sollten. Er sprach dem Verein
seinen Dank für den gezeigten Einsatz aus und forderte, den Blick nun nach vorn
zu richten. Im Namen der CDU-Fraktion sprach er sich für die Beschlussvorlage
aus.
Auf Frage der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen
bestätigte Kreisamtsrat Jost-Enneking, dass monatliche Personalkosten von rd.
35.000 EUR kalkuliert worden seien.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen sprach die
Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und dem Verein im vergangenen Jahr an.
Nach der Vereinbarung zwischen dem Landkreis müssten Personalentscheidungen
einvernehmlich getroffen werden. Außerdem sei zum 01. September für das
folgende Jahr ein Haushalts- und Stellenplan bezogen auf die
Querschnittsaufgaben vorzulegen.
Kreisamtsrat Jost-Enneking erläuterte, dass der
alte und neue Vorstand mehrere Gespräche mit dem Ersten Kreisrat Frische
geführt hätten. Der Arbeitsvertrag mit dem neuen Geschäftsführer sei mit dem
Ersten Kreisrat abgestimmt worden und er habe seine Zustimmung erteilt.
Kreisrat Varnhorn gestand ein, dass der
Haushaltsplan 2020 verständlicherweise nicht pünktlich eingegangen sei. Künftig
seien ergänzende Quartalsberichte vorgesehen.
Beratendes Mitglied Ahlers begrüßte den Neustart
des Betreuungsvereines. Aus seiner Erfahrung als ehrenamtlicher Betreuer halte
er den Betreuungsverein für notwendig. Die vorangegangenen Diskussionsbeiträge
würden ihn traurig stimmen, weil nur über Zahlen gesprochen worden sei. Der
beantragte Zuschuss sei angemessen und der Ausschuss möge nun zur Abstimmung
kommen.
Vorsitzender Dr. Vaske stellte den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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