Betreff
Antrag des Betreuungsvereins Cloppenburg e. V. auf Gewährung eines Defizitausgleichs für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
V-SOZ/20/115
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Sozialausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

·         Aufgrund des Antrages des Betreuungsvereins Cloppenburg e.V. vom 13.01.2020 gewährt der Landkreis dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V. einen weiteren Zuschuss als Defizitausgleich gem. § 4 Abs. 4 des Vertrages zwischen dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V. und dem Landkreis Cloppenburg vom 27.01.2012 für das nicht ausgeglichene Haushaltsjahr 2020 in Höhe von bis zu 45.000,00 €. Die exakte Höhe des Defizitausgleichs ergibt sich aus dem geprüften Jahresabschluss des Betreuungsvereins Cloppenburg e.V. für das Haushaltsjahr 2020.

·         Die Verwaltung ist berechtigt, bei Bedarf vor Erstellung und Nachweis der Jahresabschlüsse Abschläge auf den Defizitausgleich zu gewähren, um eine eventuelle kurzfristige Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Sollten bereits im Haushaltsjahr 2020 Defizite für das laufende Haushalts auftreten, können bereits 2020 Abschläge auf den zu erwartenden Defizitausgleich vorgenommen werden.

 


Sachverhalt:

 

Bezug: Kreisausschuss am 30.01.2020, Vorlagen-Nr. V-KA/20/580

 

Der Betreuungsverein Cloppenburg e.V. beantragte am 20.06.2017 beim Landkreis Cloppenburg einen jährlichen Zuschuss für die Durchführung der Querschnittsarbeit in Höhe von 40.000 Euro für die Jahre 2018 bis 2020.

 

Mit Beschluss vom 28.09.2017 kam der Kreistag dem Antrag des Betreuungsvereins nach und bewilligte dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V. einen jährlichen Zuschuss für die Durchführung der Querschnittsarbeit in Höhe von 40.000 Euro für die Jahre 2018 bis 2020.

 

In seiner Sitzung vom 30.01.2020 hat der Kreisausschuss dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V. einen weiteren Zuschuss als Defizitausgleich gem. § 4 Abs. 4 des Vertrages zwischen dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V. und dem Landkreis Cloppenburg vom 27.01.2012 für das nicht ausgeglichene Haushaltsjahr 2019 in Höhe von bis zu 85.000,00 € Euro gewährt und dem Kreistag empfohlen, hierfür einer außerplanmäßigen Ausgabe zuzustimmen. Die exakte Höhe des Defizitausgleichs für das Haushaltsjahr 2019 wird sich aus der noch vorzulegenden geprüften Jahresrechnung für 2019 ergeben.

 

Als zuständige Betreuungsbehörde hat der Landkreis Cloppenburg den Betreuungsverein am 01.04.1994 vertraglich anerkannt. Damit verbunden war die Verpflichtung zur Übernahme von gesetzlichen Betreuungsaufgaben, aber auch die Übertragung von sogenannten Querschnittsaufgaben. Diese beinhalten insbesondere

·         die Bereitstellung, Beaufsichtigung und Weiterbildung von hauptamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in ausreichender Zahl

·         die planmäßige Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern

·         die Einführung, Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten

·         planmäßige Informationen über Alternativen zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung (Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung)

·         Beratungen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

·         Beratungen und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben

·         die Ermöglichung des Erfahrungsaustausches zwischen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen

·         Durchführung von Infoveranstaltungen zum Betreuungsrecht, insbesondere zur Betreuungsvermeidung.

 

Die hauptamtliche Durchführung von gesetzlichen Betreuungen wird in der Regel mit der Justizkasse (mit Ausnahme bei vermögenden Betreuten) nach festgelegten Sätzen abgerechnet. Die bundeseinheitlich geregelten Vergütungssätze wurden zum 01.07.2019 erstmalig nach 2005 erhöht und entsprechend zum Teil der allgemeinen Kostenentwicklung angepasst.

 

Eine Refinanzierung der Querschnittsaufgaben aus diesen Mitteln ist jedoch nicht vorgesehen. Die Betreuungsvereine werden vom Land hierfür gemäß einer speziellen Förderrichtlinie unterstützt. Nach dieser Förderrichtlinie, bzw. nach dem Entwurf der neuen Förderrichtlinie ab 2020, gewährt das Land den Betreuungsvereinen neben einer Pauschalförderung weitere erfolgsabhängige Förderungen für die Vermittlung von ehrenamtlichen Betreuern sowie für Beratungstätigkeiten und allgemeine Informationsveranstaltungen.

 

Da es sich bei diesem Aufgabenbereich um eine eigene Aufgabe des Landkreises handelt, hat der Landkreis Cloppenburg dem Betreuungsverein vertraglich eine Beteiligung zugesichert und mit vorgenannten Kreistagsbeschluss einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 40.000,00 € für die Haushaltsjahre 2018 – 2020 beschlossen.

 

Mit Vertrag zwischen dem Betreuungsverein Cloppenburg e. V. und dem Landkreis Cloppenburg vom 27.01.2012 wurde darüber hinaus mit Wirkung vom 01.01.2012 mit dem Betreuungsverein ferner eine eventuell notwendige Vorfinanzierung seines Eigenanteils, einschließlich der Übernahme der nicht durch Leistungen Dritter gedeckten Kosten, vereinbart.

 

Es handelte sich um eine umfangreiche finanzielle Absicherung, die damit zusammenhängt, dass der Betreuungsverein die einzige Einrichtung auf Landkreisebene ist, die mit der Durchführung von Querschnittsaufgaben betraut ist und selbständig als kleine Einheit praktisch nur hier vor Ort agiert. Er ist nicht Teil eines großen überregionalen Verbandes, der bei Bedarf die Möglichkeit hat, Unterstützung zu gewähren.

 

Mit Antrag vom 13.01.2020 bittet nun der Betreuungsverein Cloppenburg um eine weitere Unterstützung bei der Finanzierung der erheblichen Defizite für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von bis zu 45.000,00 €. Zur Begründung führt der Betreuungsverein aus, dass das Haushaltsjahr 2018 noch mit einem Überschuss von 42.871,05 € abgeschlossen hat, jedoch für das Haushaltsjahr 2019 mit einem Defizit von ca. 85.000,00 € sowie für das Haushaltsjahr 2020 mit einer Unterdeckung von ca. 45.000,00 € gerechnet wird. Die konkreten Fehlbeträge werden sich jeweils durch Vorlage der geprüften Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 ergeben.

 

Eine Unterstützung durch den Landkreis ist auch aus dem Grunde erforderlich, da im Haushaltsjahr 2019 Entnahmen aus der Rücklage in Höhe von 70.000,00 € vorgenommen werden mussten und der Betreuungsverein infolge dessen nicht mehr über nennenswerte Rücklagebeträge verfügt.

 

Die Gründe für die finanziellen Probleme sind:

·         Die personellen Veränderungen in der Geschäftsstelle im Jahre 2019 (Kündigung von 3 langjährigen Mitarbeitern/Geschäftsführer, Mitnahme der vorhandenen Betreuungen durch die ehemaligen Mitarbeiter, und teilweise juristische Streitigkeiten mit den ehemaligen Mitarbeitern). Hieraus resultierte sehr hohe Ausgaben/Aufwendungen im Jahre 2019. Des Weiteren hat sich ebenfalls die Anzahl der Honorarkräfte im Verlauf des Jahres 2019 verringert.

·         Die bisherigen Mitarbeiter beantragten nach Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses beim Betreuungsverein die Zulassung als Berufsbetreuer. Die bis dahin zum Teil schon langjährig geführten Betreuungen wurden sodann vom Amtsgericht Cloppenburg vom Betreuungsverein an die bisherigen Vereinsbetreuer übertragen. Hierdurch sank die Zahl der vom Betreuungsverein hauptamtlich geführten Betreuungen. Dies bedingte gleichzeitig einen erheblichen Rückgang der Einnahmen/Erträgen aus der Betreuungstätigkeit.

·         Mittlerweile ist die Zahl der Betreuungsfälle wieder auf 39 Betreuungen angestiegen. Dies entspricht noch nicht den Stand von 2018 bzw. der Umfang der zukünftig geplanten Betreuungstätigkeit. Der Betreuungsverein strebt als langfristiges Ziel
– auch durch eine Verlagerung von administrativen Aufgaben auf Verwaltungsmitarbeiter – die Übernahme von ca. 120 hauptamtlichen Betreuungen an.

·         Anschaffung und Inbetriebnahme einer neuen EDV-Anlage im Jahre 2019. Die Anschaffung wurde erforderlich, da die bisherige EDV-Ausstattung nicht mehr zeitgemäß war. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 20.024,78 €, zuzüglich der Kosten für die Einrichtung der Anlage.

·         Umzug der Geschäftsstelle zum 01.01.2020 in die Räumlichkeiten in der Osterstraße 3. Der Umzug erfolgte auch auf Wunsch des Integrationsamtes, zuständig für den beim Betreuungsverein angesiedelten IFD, auf Vorhaltung angemessener Räumlichkeiten. Außerdem zwangen energetische Gründe zum Umzug von der Molberger Straße zur Osterstraße. Schließlich verkürzt sich durch den Umzug der Weg der Geschäftsstelle zum Amtsgericht Cloppenburg in nicht unerheblicher Weise und trägt somit zur Wirtschaftlichkeit in der Geschäftsstelle bei. Ein weiterer Aspekt war die kostenlose Überlassung der Büroausstattung sowie der Besprechungsräume vom Vormieter und das Vorhandensein einer modernen elektrotechnischen und EDV-technischen Ausstattung der Räumlichkeiten. Durch diesen Umzug kam es jedoch zu einer außerordentlichen Erhöhung der jährlichen Mietaufwendungen (von ca. 12.000,00 € auf ca. 30.000,00 €).

·         Inbetriebnahme einer neuen Telefonanlage in den neuen Räumlichkeiten.

·         Infolge eines technischen Defekts steht der Dienstwagen des Betreuungsvereins den Mitarbeitern des Vereins derzeit nicht zur Verfügung. Eine Instandsetzung wird als nicht wirtschaftlich dargestellt. Für die Wiederbeschaffung eines neuen Fahrzeugs der Abschluss eines entsprechenden Leasingvertrages erwogen.

 

Aufgrund der besonderen Dinglichkeit wurde der Beratungspunkt für den Defizitausgleich für das Haushaltsjahr 2019 direkt im Kreisausschuss vorgetragen und dort in seiner Sitzung am 30.01.2020 antragsgemäß entschieden. Der Betreuungsverein erwartet monatliche Ausgaben von rd. 35.000 €. Zur Abwendung einer kurzfristigen Zahlungsunfähigkeit wurde bereits die sofortige Auszahlung des bereits für 2020 bewilligten Zuschusses von 40.000,00 € veranlasst.

 

Es ist nun zu beraten, ob dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V. gem. § 4 Abs. 4 des Vertrages zwischen dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V. und dem Landkreis Cloppenburg vom 27.01.2012 auch ein Defizitausgleich für das Haushaltsjahr 2020 zu gewähren ist. Der Betreuungsverein Cloppenburg wird im Verlauf des Haushaltsjahres kurzfristig per Quartalsmitteilung über den derzeitigen Sachstand berichten.

 


Finanzierung:

Im Haushaltsplan 2020 ist für den Betreuungsverein der bereits beschlossene Festbetragszuschuss in Höhe von 40.000,00 € zu P1.343000 – SK 431800 eingeplant.

 

Darüber hinaus hat der Kreisausschuss am 30.01.2020 dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V. für das Haushaltsjahr 2019 einen Defizitausgleich von bis zur Höhe 85.000,00 € zu P1.343000 – SK 431800gewährt.

Zur Deckung dieses Defizitausschusses ist noch ein Beschluss des Kreistages erforderlich. Der erforderliche Deckungsvorschlag ergibt sich aus: P1.611000 – SK 305200  aus dem Budget 10.5.

 

Ein evtl. notwendiger Defizitausgleich, bezogen auf das Haushaltsjahr 2020 des Betreuungsvereins Cloppenburg e.V., wird bei der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt. Sollten bereits in 2020 Abschläge auf einen Defizitausgleich aus diesem Haushaltsjahr erforderlich werden, wird kurzfristig ein weiterer Antrag auf Zustimmung einer überplanmäßigen Ausgabe gestellt.

 


Anlagenverzeichnis:

·         Antrag des Betreuungsvereins Cloppenburg e. V. auf Defizitausgleich für das Haushaltsjahr 2020

·         Übersicht der Haushaltsjahre 2018 – 2020 des Betreuungsvereins Cloppenburg e. V.

·         Konzept des Betreuungsvereins für die Neuausrichtung ab 2019