Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann teilte mit, dass der Beschlussvorschlag vergessen worden sei und sie diesen am Ende mündlich ausführen werde. Sodann trug Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann entsprechend der Vorlage V-JHA/18/131 vor.

 

Im Anschluss erhob Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen zwei redaktionelle und inhaltliche Einwände. Redaktionell sei im Einleitungstext und in § 5 (Geschäftsordnung und Verfahren) das Ersetzen der Begrifflichkeit der Niedersächsischen Landkreisordnung durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) unterblieben.

 

Inhaltlich könne nach Ansicht der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen in § 4 Abs. 3 Ziff. f (Aufgaben) der Satzung der Passus über die Behandlung von Widersprüchen so nicht bestehen bleiben. Außerdem plädiere sie dafür, § 3 Abs. 1 Ziff. k (Vertreter oder Vertreterin des Kreissportbundes) zu streichen. Aus ihrer Sicht sei es ausreichend, dass dieser im Schulausschuss vertreten sei.

 

Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann erklärte, dass aktuell das Widerspruchsverfahren in Angelegenheiten der Jugendhilfe aufgehoben worden sei und man direkt Klage einreichen müsse. Sofern das Land diesbezüglich eine Änderung vornehmen sollte, hätte ein Belassen des § 4 Abs. 3f in der Jugendamtssatzung den Vorteil, dass die Widerspruchsmöglichkeit dann schon enthalten wäre.

 

Erster Kreisrat Frische äußerte keine Bedenken hinsichtlich eines Streichens oder Belassens, betonte aber, dass Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen hierzu einen Antrag stellen müsse.

 

Frau Lindner hielt es aus ihrer Sicht als Richterin am Amtsgericht für rechtlich unschädlich, den Passus in der Jugendamtssatzung zu behalten. Dem wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

Bezüglich des Kreissportbundes wurde ebenfalls mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass hier auch Berührungspunkte zur Jugendarbeit bestehen und daher ein Verbleib in der Satzung befürwortet werde.

 

Die Vorsitzende, Kreistagsabgeordnete Wienken, fragte Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen abschließend, ob unter Beachtung der redaktionell erforderlichen Änderungen die Satzung des Jugendamtes in seiner bisherigen Form inhaltlich belassen werden könne, was Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen bejahte.

 

Dem Kreistag wurde bei zwei Gegenstimmen folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die Satzung für das Jugendamt des Landkreises Cloppenburg wird in der vorliegenden Neufassung vom 18.12.2018 mit den notwendigen „redaktionellen“ Änderungen beschlossen.