Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/18/128 vor.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling fragte nach der Finanzierung der beiden zur Entscheidung anstehenden Maßnahmen, insbesondere ob die in der Vorlage benannten, jährlichen Ausgaben i.H.v. 220.000,00 € die Verstetigung des QHBs und den Vertretungsstützpunkt Wolkentanz umfassen.

 

Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann erklärte, dass der Finanzierungsbetrag i.H.v. 220.000,00 € sowohl die erweiterten Qualifizierungskurse und die Kosten für den Vertretungsstützpunkt „Wolkentanz“, als auch die Kosten der später im Rahmen des Modellprojektes angelaufenen Maßnahmen abdecke.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling befürwortete die Verstetigung der erweiterten Qualifizierungskurse, äußerte bezüglich des Vertretungsstützpunktes „Wolkentanz“ jedoch die Kritik, dass dieser lediglich dem Stadtgebiet Cloppenburg nütze. Als aus Barßel kommende Kreistagsabgeordnete müsse sie das kritisch bewerten.

 

Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann erörterte dazu die Schwierigkeiten, die bei der Suche nach multiplen Standorten für Vertretungsstützpunkte im Kreisgebiet bestanden hätten. Beispielsweise war es schwer Tagespflegepersonen zu finden, welche unter Aufgabe ihrer selbstständigen Tätigkeit bereit waren, sich im Rahmen eines temporär begrenzten Modellprojektes anstellen zu lassen.

 

Frau Möller vom Kindertagespflegebüro ergänzte, dass die Bedarfe für Vertretungsstützpunkte im Vorfeld ermittelt worden seien, und dass bspw. in größeren Flächengemeinden die Implementierung von Springer-Kräften sinnvoller war.

 

Erster Kreisrat Frische fügte hinzu, dass die Möglichkeit zum Ausprobieren eines Vertretungsstützpunktes gegenüber den Städten und Gemeinden, welche laut Bedarfsermittlung des Kindertagespflegebüros in Betracht kamen, durchweg positiv dargestellt worden sei. So konnte für die Gemeinden Emstek und Cappeln ein weiterer Vertretungsstützpunkt im Februar 2018 realisiert werden. Erster Kreisrat Frische versicherte, dass bei adäquatem Bedarf auch zukünftig die Einrichtung von Vertretungsstützpunkten nach Vorbild des „Wolkentanzes“ im Kreisgebiet möglich sein werde.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck monierte das Fehlen einer detailierten Aufschlüsselung zur Berechnung der Finanzierung als Grundlage für seine Entscheidung.

 

Erster Kreisrat Frische entgegnete, dass sich die einzelnen Maßnahmen des auslaufenden Modellprojektes grundsätzlich aus Personal, Miet- und Sachkosten zusammensetzten, wobei es bei der jetzigen Entscheidung in erster Linie darum gehe, nach der Maßgabe des Bundes zur Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege keine Benachteiligung dadurch entstehen zu lassen, in dem man nicht nach dem hier evaluiertem Bedarf handele.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock stimmte dem Ersten Kreisrat Frische zu, dass die Kindertagespflege gestärkt werden müsse. Die jetzt zu entscheidende Verstetigung zum Vertretungsstützpunkt „Wolkentanz“ in Cloppenburg stelle keinen „Closed-Shop“ dar, weshalb die Fraktion der CDU zustimmen werde.

 

Hierzu bemerkte Kreistagsabgeordnete Nüdling, dass die Tagesmütter im Landkreis dies ggf. anders sähen.

 

Frau Hannes-Möller vom Kindertagespflegebüro ordnete hierzu klarstellend ein, dass man nach Vorfeldabfragen bei den Tagespflegepersonen in den jeweiligen Gemeinden dort, wo Tagespflegepersonen die Einrichtung eines Vertretungsstützpunktes befürworteten an die Verwaltungen herangetreten sei.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Vaske stellte abschließend fest, dass die Verstetigung des Vertretungsstützpunktes „Wolkentanz“ in Cloppenburg im optimalen Fall der Start für eine kreisweite Implementierung sein könne und man zur Abstimmung kommen könne.

 

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wurde einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:

  1. der Landkreis Cloppenburg führt mit eigenen Mitteln den Vertretungsstützpunkt “Wolkentanz“ in Cloppenburg unter Festanstellung zweier Tagespflegepersonen in dafür anzumietenden, geeigneten Räumen fort
  2. der Landkreis Cloppenburg verstetigt die im Rahmen des Bundesprogramms eingeführten, erweiterten Qualifizierungskurse nach dem sog. QHB für Tagespflegepersonen und übernimmt dafür die Kosten.