Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Dem Antrag der Gemeinden Saterland und Barßel auf Bezuschussung von 50 % der nicht geförderten Kosten in Höhe von ca. 250.000,00 € jedoch maximal 25 % der Gesamtkosten für den Neubau eines Radweg an der K 329 von Strücklingen bis zur K 145 wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Im Jahre 2004 wurde in den Gremien des
Landkreises Cloppenburg die Durchführung und Bezuschussung von Radwegebaumaßnahmen
an Kreisstraßen vor dem Hintergrund knapper werdender GVFG-Mittel und
dringender Ausbauvorhaben an Kreisstraßen beraten. Die Finanzierung der
Radwegebaumaßnahmen sollte außerhalb der GVFG-Förderung insbesondere mit
Drittmitteln erfolgen. Der von den Gemeinden Saterland und Barßel gestellte
Antrag auf Neubau und Bezuschussung eines Radweges an der K 329 wurde im Rahmen
dieser Beratungen mit Hinweis auf die zukünftige Abstufung der K 329 infolge
des Ausbaus der K 318 (Ostermoorstraße) abgelehnt.
In 2007 wurde dann die Förderpraxis für den
Radwegeneubau an Kreisstraßen neu ausgerichtet. Der Verkehrsausschuss beschloss
in seiner Sitzung am 20.02.2007 in einer Grundsatzentscheidung, ein Konzept für
den Radwegebau an Kreisstraßen umzusetzen, welches am 17.07.2007 vom Kreistag
bestätigt wurde.
Inhalt dieses Konzeptes ist, dass die
Gemeinden nach den Kriterien des Beschlusses vom 20.02.2007 Vorschläge für den
Bau von Radwegen an Kreisstraßen machen. Sofern die festgelegten
Voraussetzungen erfüllt werden, können die Maßnahmen dann vom Landkreis
Cloppenburg mit 50 % der nicht durch Dritte gedeckten Kosten, maximal aber nur
bis zu 25 % der Bau-, Planungs- und Grunderwerbskosten, bezuschusst werden. Die
Finanzierung des Gemeindeanteils kann mit eigenen Haushaltsmitteln oder einer
Förderung, allerdings nicht mit Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz erfolgen.
In der darauf folgenden
Verkehrsausschusssitzung am 19.06.2007 wurden dann sämtliche von den Gemeinden
des Landkreises Cloppenburg angemeldeten Radwegeneubaumaßnahmen unter
Berücksichtigung des festgelegten Konzeptes überprüft. Der Neubau eines
Radweges entlang der K 329 wurde abgelehnt, da die Antragsvoraussetzungen von
den Gemeinden Saterland und Barßel nicht erfüllt wurden.
Der Grundsatzbeschluss vom 20.02.2007 wurde
mit Beschluss des Kreistages vom 06.05.2014 dahingehend geändert, dass auch
eine Förderung mit GVFG-Mitteln beantragt werden kann, sofern seitens des
Landes explizit für den Bau von Radwegen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Von den Gemeinden Saterland und Barßel wurde
daher die Radwegeneubaumaßnahme entlang der K 329 von Strücklingen bis zur K
145 in Elisabethfehn gemeldet (Siehe Anlage). Die Finanzierung dieser Maßnahme
wurde von beiden Gemeinden in Aussicht gestellt. Weiterhin sollen aus dem
Sonderprogramm des Landes Niedersachsen für den Radwegebau GVFG-Mittel
eingeworben werden. Darüber hinaus wird beantragt, den Radwegebau nach den
Kriterien des Beschlusses vom 20.02.2007 durch den Landkreis Cloppenburg zu
bezuschussen.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die
Radwegneubaumaßnahme entlang der K 329 betragen nach Angaben der Gemeinde
Saterland ca. 1.102.500,00 €. Der Kostenanteil des Landkreises Cloppenburg von
50 % der nicht förderfähigen Kosten würde ca. 250.000,00 € betragen. Dieses
würde zum Tragen kommen, da die Kosten nicht 25 % der Gesamtkosten
überschreiten.
Mit der Umsetzung des Radwegeneubaus ist
aufgrund planerischer Vorbereitungen frühestens im Jahre 2016 zu rechnen.
Es ist beabsichtigt, die K 329 in Folge des
PPP-Projektes (Ausbau der K 318 und K 296) und nach Fertigstellung des
Radweges im Jahre 2017 zur Gemeindestraße abzustufen.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt):
Ist noch einzurichten
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Gemeinden Saterland und Barßel