Betreff
Verzicht auf Ausschreibung von zwei Wahlbeamtenstellen
Vorlage
V-KA/15/235
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, auf eine Ausschreibung der Wahlbeamtenstellen des Kreisrates und des Kreisbaurates zu verzichten.


Sachverhalt:

 

§ 7 der Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg regelt, dass neben dem Landrat und dem Ersten Kreisrat als allgemeiner Vertreter bis zu zwei weitere leitende Beamtinnen oder Beamte in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen werden können. Beamtinnen und Beamte auf Zeit werden gemäß § 109 NKomVG auf Vorschlag des Landrats vom Kreistag für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt.

 

Nach § 109 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 NKomVG kann der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat den Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung beschließen, wenn beabsichtigt ist, eine bestimmte Bewerberin oder einen bestimmten Bewerber zu wählen, und nicht erwartet, dass sich im Ausschreibungsverfahren eine andere Person bewerben würde, die wegen ihrer Eignung, Befähigung oder Sachkunde vorzuziehen wäre. Für einen entsprechenden Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder der Vertretung erforderlich.

 

Landrat Johann Wimberg schlägt Herrn Leitenden Kreisverwaltungsdirektor Neidhard Varnhorn und Herrn Leitenden Baudirektor Georg Raue für die Wahlbeamtenstellen als Kreisrat bzw. als Kreisbaurat vor.

 

Als Begründung für einen Ausschreibungsverzicht wird folgendes angeführt:

 

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn ist zum 17.08.2002 zunächst als Jurist und Amtsleiter für das Rechtsamt eingestellt worden. Zum 01.01.2006 wurde das Dezernat IV neu gebildet und ihm als Dezernenten übertragen. In dieser Funktion ist Herr Varnhorn zuständig für die Ämter 30 - Rechtsamt, 32 – Ordnungsamt und 39 –Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Seit dieser Zeit haben sich diese Ämter stetig weiterentwickelt. Das Amt 30 ist aufgrund der Vielzahl an Klagen und Widersprüchen von ursprünglich einer Kraft auf zwischenzeitlich vier Mitarbeiterinnen angewachsen. Das Ordnungsamt hat ebenfalls kontinuierliche Personalzuwächse zu verzeichnen, zuletzt durch die Einrichtung einer Außenstelle der Kfz-Zulassung in Löningen. Besonders stark vergrößert hat sich über die Zeit das Amt 39, das mit 323,75 Stellen, davon 267 Stellen besetzt mit nebenberuflichen amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten sowie amtlichen Fachassistentinnen / Fachassistenten, personell mit Abstand das größte Amt der Kreisverwaltung (2006: 279 Stellen insgesamt) und gleichzeitig auch deutschlandweit ist. Einhergehend mit dem personellen Zuwachs haben auch die Aufgaben zugenommen, sind komplexer und in der rechtlichen Bewertung vielschichtiger geworden.

 

Leitender Baudirektor Raue hat seinen Dienst als Baudezernent zum 01.01.1988 angetreten. Zum damaligen Zeitpunkt gehörten zum Baudezernat die Ämter Bauordnung und Bauverwaltung, das Planungsamt sowie das Hoch- und Tiefbauamt. Mit Ausnahme des Hochbaus finden sich alle damaligen Ämter auch im heutigen Baudezernat wieder. Hinzu gekommen sind die Ämter 67 – Natur und Umwelt sowie 70 – Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft mit ihren umfangreichen Aufgabenstellungen. Das klassische Baudezernat hat damit eine deutliche Erweiterung sowohl im Aufgabenspektrum als auch in der Aufgabenkomplexität erfahren. Sonderprojekte wie ÖPP und E 233 wurden gestartet und werden eng und verantwortlich vom Baudezernenten begleitet.

 

Für beide Dezernenten lässt sich festhalten, dass die Aufgaben in den Dezernaten jeweils erheblich zugenommen haben und zwar sowohl in der Quantität als auch in der Qualität. Damit unweigerlich verbunden ist eine deutlich gestiegene Gesamtverantwortung des jeweiligen Dezernenten, der in seiner Betrachtung und Entscheidung auch immer den Bezug zur Gesamtverwaltung und den politischen Zielsetzungen sehen muss. Beide Dezernenten profitieren dabei von ihrer langjährigen Erfahrung.