Betreff
Pflichtenbelehrung und Verpflichtung des neuen Kreistagsabgeordneten Hans Götting
Vorlage
V-KT/14/030
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat mit Beschluss vom 23.10.2014 festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Kreistagsabgeordneten Herrn Marcus Willen durch Verzicht mit Ablauf des 31.10.2104 erloschen ist.

 

Gemäß § 44 des Nieders. Wahlgesetzes (NKWG) geht der Sitz nach Maßgabe des § 38 Abs. 2 oder 3 NKWG – hier: § 38 Abs. 2, da Personenwahl – auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, aus dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.

 

Nach der Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses de Kommunalwahl vom 16.09.2011 ist die nächste Ersatzperson für diesen Wahlvorschlag der CDU im Wahlbereich Nr. 6 mit 1.892 Stimmen

 

Herr Hans Götting

Landwirtschaftsmeister

Angelbecker Straße 28

49624 Löningen

 

Die Festlegung, dass der Sitz im Kreistag auf Herrn Götting übergehrt, hat gemäß § 44 NKWG der Kreiswahlleiter ohne Wahlausschuss getroffen, da Zweifel über die zu treffende Entscheidung nicht bestanden haben.

 

Nach § 44 Abs. 6 NKWG in Verbindung mit § 77 der Nieders. Wahlordnung (NKWO) ist Herr Götting als Ersatzperson mit Schreiben vom 20.10.2014 entsprechend informiert worden. Die Wahl gilt als angenommen, wenn der Gewählte bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine anders lautende Erklärung abgibt. Herr Götting hat das Mandat als Kreistagsabgeordneter angenommen, die entsprechende öffentliche Bekanntmachung ist am vergangenen Wochenende erfolgt.

 

Die Pflichtenbelehrung und die Verpflichtung des neuen Kreistagsabgeordneten Herrn Götting wird vom Landrat vorgenommen. Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.