Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2011 unter TOP 11 die Fach- und sondergesetzlichen Ausschüsse gebildet und ihre Besetzung gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt. Von der SPD-Fraktion ist bei der Besetzung des Sitzes im Jugendhilfeausschuss nur eine Stellvertretung benannt worden.
Nach § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG kann eine Fraktion, die nur ein Mitglied in einem Fachausschuss hat, zwei Stellvertretungen benennen.
Die PD-Fraktion hat mitgeteilt, dass die Vertretungsregelung im Jugendhilfeausschuss entsprechend dieser Regelung auf zwei Stellvertretungen erweitert werden soll. Die Position der zweiten Stellvertretung soll mit Herrn Detlef Kolde besetzt werden.
Danach ergibt sich für den Jugendhilfeausschuss folgende Besetzung durch die SPD-Fraktion (Die zusätzlich benannte Vertretung ist in Fett gedruckt):
Jugendhilfeausschuss
Mitglied: Frau Ursula Nüdling
Stellvertretungen: Herr Stefan Riesenbeck / Herr Detlef Kolde
Der Kreistag stellt gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG die geänderte Ausschussbesetzung fest.