Betreff
Fortsetzung der Waldkalkung
Vorlage
V-PLA/10/012
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Das Forstamt Oldenburg der Landwirtschaftskammer Weser – Ems hat mit Schreiben vom 06.10.2009 beantragt, die Kalkung privater Waldflächen mit 15.000 Euro zu bezuschussen, um die Waldkalkung wie in den vergangenen Jahren fortsetzen zu können. Die Waldkalkung soll voraussichtlich im Spätsommer 2010 durchgeführt werden.

Der beantragte Förderbetrag von 15.000 Euro ist im Haushaltsplan 2010 des Landkreises Cloppenburg veranschlagt.

 

Die Kalkung der nach Auskunft des Landwirtschaftskammerforstamtes kalkungswürdigen ca. 6.700 ha Privatwaldflächen ist in einem 1. Durchgang in den Jahren 1986 –1996 durchgeführt worden.

Da jedoch über den Luftweg auf die Waldböden ein fortlaufender Säureeintrag erfolgt, ist die Wirkung der Waldkalkung zur Kompensation (Neutralisierung) der eingetragenen Säuren zeitlich begrenzt. Die Waldkalkung ist daher aus forstfachlicher Sicht in einem Zeitraum von 5 – 10 Jahren zu wiederholen, wenn die angestrebte Neutralisation der eingetragenen Säuren erhalten werden soll.

Entsprechend den „Richtlinien zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Niedersachsen“ („Durchführung von Bodenschutzkalkungen“) des Nieders. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 02.05.1996 sollten die Waldflächen in der Region Weser - Ems „wegen versauernd wirkender Ammonium – Einträge 5 Jahre nach der vorhergehenden Maßnahme abermals gekalkt werden“.

Der 2. Durchgang der Waldkalkung ist 1997 begonnen worden. Nach Durchführung der beantragten Maßnahme wären in diesem Durchgang rd. 6.300 ha gekalkt worden. Bei Fortsetzung der gegenwärtigen Kalkungsgeschwindigkeit kann der 2. Kalkungsdurchgang voraussichtlich im nächsten Jahr vollständig abgeschlossen werden.

 

 

Haushaltsstelle:

Teilergebnishaushalt (weitere Produkte) Ziffer 18 „Transferaufwendungen“; S. 145 Haushaltsplan 2010