Betreff
Verselbständigung der Sportschule Lastrup zum 01.01.2015
Vorlage
V-KUL/14/049
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird vorgeschlagen, dem Kreistag für seine Sitzung am 23.10.2014 zu empfehlen, der Verselbständigung der Sportschule Lastrup zum 01.01.2015 aufgrund des anliegenden Vertrages zwischen dem Landkreis Cloppenburg und dem Kreissportbund Cloppenburg e.V. zuzustimmen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Vorstandes des Kreissportbundes e.V. in seiner Sitzung am 10.09.2014.


Sachverhalt:

Die Kreisverwaltung Cloppenburg führt seit Jahren die Geschäfte der Sportschule Lastrup hinsichtlich Personalangelegenheiten, Buchhaltung, Rechnungswesen und allgemeine Geschäftsführungsangelegenheiten und trägt die haushaltsrechtliche Finanzverantwortung. Die finanzielle Unterstützung der Sportschule Lastrup seitens des Landkreises Cloppenburg erfolgt im Wege des Defizitausgleichs.

 

Das Amt für Zentrale Aufgaben wurde von Herrn EKR Frische im Einvernehmen mit dem Vorstand des Kreissportbundes Cloppenburg e.V. beauftragt, die Verselbständigung der Verwaltung der Kreissportschule Lastrup zum 01.01.2015 vorzubereiten.

 

Dazu wurden in Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachämtern 20 – Amt für Finanzen und 40 – Schul- und Kulturamt zunächst alle Aufgaben zusammengetragen, die in der Kreisverwaltung für die Sportschule erledigt werden.

 

Insgesamt fällt verteilt auf die Ämter 10, 20 und 40 ein wöchentlicher Personalbedarf von durchschnittlich rd. 23 Wochenstunden an.

Da sich einige Aufgaben vom Ablauf aufgrund der stark verteilten Zuständigkeiten derzeit recht aufwendig darstellen und/oder doppeln z.B. Absprachen zur Haushaltsplanung, doppelte Rechnungsprüfung in der Sportschule und in der Kreisverwaltung, Führung von Belegungsstatistik und Belegungsplan sowohl in der Sportschule auch in der Kreisverwaltung), geht das Amt 10 davon aus, dass für die Übertragung aller Aufgaben auf die Sportschule dort ein zusätzlicher Personalaufwand von ca. 15 Wochenstunden eingeplant werden muss. Dieser Personalbedarf kann um ca. 5 Wochenstunden reduziert werden, wenn sämtliche Personalangelegenheiten von der Sportschule an einen externen Dienstleister abgegeben werden.

 

Die Aufgaben sollen zum 01.01.2015 an die Sportschule abgegeben werden.

 

Dazu wurde anliegender Vertrag erarbeitet, der die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen Landkreis Cloppenburg und Kreissportbund Cloppenburg e.V. im Hinblick auf die Sportschule Lastrup regelt.

Die finanzielle Unterstützung der Sportschule soll sich grundsätzlich auf die Finanzierung der baulichen Unterhaltung der Gebäude beschränken.

Die Liegenschaften in Lastrup, die sich im Eigentum des Landkreises Cloppenburg befinden, werden dem Kreissportbund Cloppenburg e.V. einschließlich der baulichen Unterhaltung unentgeltlich zur Nutzung überlassen.

Das bewegliche Vermögen wird dem Kreissportbund mit der Übertragung der Finanzverantwortung zum 01.01.2015 übertragen.

Der Landkreis Cloppenburg sichert darüber hinaus den Ausgleich etwaiger Defizite aus dem Betrieb der Sportschule Lastrup bis zu einer Höhe von jährlich 50.000 Euro ab. Der Defizitausgleich steht unter dem Vorbehalt, dass über erhöhte Kosten im Vorfeld ihrer Entstehung das Einvernehmen mit der Kreisverwaltung hergestellt wurde.