1. Gemeinde Emstek, Krippe beim Kindergarten St. Elisabeth, Halen
2. Gemeinde Garrel, Krippe beim Kindergarten St. Nikolaus, Nikolausdorf
Sachverhalt:
In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 und 18.04.2013 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg sowie die aktuelle Bundes/-Landesförderung dargelegt.
Weiter wurde darauf hingewiesen, dass den Städten und Gemeinden zugesichert wurde, dass diejenigen, die ihre Bundes- und Landesmittel nach RIK bis zum Ablauf der Förderperiode (31.12.2013) nicht bzw. nicht in voller Höhe in Anspruch genommen haben, eine ergänzende Förderung vom Landkreis bis zur Höhe der landkreisinternen Verteilungsquote erhalten.
Unter dieser Prämisse ist über folgenden Antrag bezüglich der Landkreisförderung zu entscheiden:
Gemeinde
Emstek, Halen
Die Gemeinde Emstek hat beim Landkreis Cloppenburg am 19.12.2013 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kath. Kindergarten „St. Elisabeth“ in Halen gestellt. Die erforderlichen Unterlagen (Baupläne und Kostenberechnung nach DIN 276) wurden am 27.08. bzw. 28.08.2014 nachgereicht. Die Krippengruppe wurde durch den Ausbau des o.g. Kindergartens geschaffen.
Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Emstek Fördermittel in Höhe von 115.500,00 Euro (15 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.
Die Gemeinde Emstek hat beim
Landkreis eine Zuschussförderung in Höhe von
144.858,24 Euro beantragt.
Es sind lt. Aufstellung nach DIN 276 folgende Baukosten und Kosten für die Ausstattung angefallen:
Baukosten 470.875,89 Euro
Ausstattungskosten 38.274,91 Euro
Zusammen 509.150,80 Euro
Berechnung der Landkreisförderung:
Baukosten (Höchstbetrag LK CLP Baukostenindex 01.10.2012) 370.216,47 Euro
Ausstattungskosten (Höchstbetrag LK
CLP)
35.000,00 Euro
Zusammen 405.216,47 Euro
Abzüglich Landesförderung nach RAT
II 115.500,00 Euro
Verbleiben 289.716,47 Euro
Anteil LK CLP (50%) 144.858,24 Euro
Gemeinde Garrel, Nikolausdorf
Die Gemeinde Garrel hat beim Landkreis Cloppenburg am 23.11.2013 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kath. Kindergarten „St. Nikolaus“ in Nikolausdorf gestellt. Die Krippengruppe wird mit dem Neubau des Kindergartens in Nikolausdorf geschaffen.
Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Garrel mit Bescheid vom 18.06.2014 Fördermittel in Höhe von 115.500,00 Euro (15 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT bewilligt.
Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:
Baukosten 243.400,00 Euro
Ausstattungskosten 15.000,00 Euro
Zusammen 258.400,00 Euro
Da die Gemeinde Garrel seinerzeit seine RIK-Mittel noch nicht voll in Anspruch genommen hat (Restbetrag der Gemeinde: 32.755,63 Euro) und den Zuschussantrag sowohl bei der Nds. Landesschulbehörde als auch beim Landkreis Cloppenburg noch vor dem 31.12.2013 gestellt hat, hat sie beim Landkreis Cloppenburg eine erhöhte Zuschussförderung beantragt.
Die vom Landkreis Cloppenburg festgelegten Höchstsätze unter Berücksichtigung des Baukostenindexes werden nicht überschritten, so dass die Ausgaben in voller Höhe berücksichtigt werden können.
Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Baukosten + Einrichtungskosten 258.400,00 Euro
Abzüglich Landesförderung 115.500,00 Euro
Verbleiben 142.900,00 Euro
Abzüglich noch zu berücksichtigender Anteil nach RIK
= Nachteilsausgleich durch den
Landkreis CLP
32.755,63 Euro
verbleiben 110.144,37 Euro
Anteil LK CLP (50%) 55.072,19 Euro
LK-Anteil zusammen (mit dem
Nachteilsausgleich) 87.827,82 Euro
Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt 2.592.298,35 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.
Den kreisangehörigen Kommunen sollten die errechneten Zuschussbeträge als Höchstbeträge bewilligt werden.
Finanzierung:
I1.300007.525 Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 840.500,00 Euro