Betreff
Neufestsetzung des Jagdwertes für die nicht verpachteten Jagden
Vorlage
V-KA/14/213
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 3 Abs. 4 der Jagdsteuersatzung vom 06.07.2004 gilt bei nicht verpachteten Jagden als Jagdwert 75 % des Wertes, der sich aus den auf den Hektar umgerechneten Jagdwerten aller verpachteten gleichgearteten Jagdbezirke im Landkreis ergibt. Dieser Wert wurde für die Steuerjahre 2010/2011 bis 2014/2015 auf 5,00 EUR pro ha festgesetzt und ist ab 01.04.2015 für weitere 5 Jahre (Steuerjahre 2015/2016 bis 2019/2020) neu festzusetzen und bekanntzumachen.

 

Der Durchschnittspachtpreis beträgt nach anliegender Aufstellung pro ha

 

a) für die verpachteten gemeinschaftlichen Jagdbezirke       5,53 EUR

b) für die verpachteten Eigenjagdbezirke  15,53 EUR.

 

Nach § 4 der Jagdsteuersatzung des Landkreises Cloppenburg ist demnach für die verpachteten Eigenjagdbezirke ein Jagdwert in Höhe von 75 % von 6,12 EUR = 4,58 EUR, aufgerundet auf volle Euro = 5,00 EUR pro ha festzusetzen.

 

Von der unteren Jagdbehörde wurden keine Bedenken gegen diese Festsetzung erhoben.

 

 

Buchungsstelle:

P1.611000

SK: 303300