Betreff
Einrichtung eines Senioren- und Pflegestützpunktes
Vorlage
V-SOZ/14/042
Art
Sitzungsvorlage

Bezug:

Sitzung des

- Sozialausschusses am 23.04.2013, TOP 6; V-SOZ/13/031

- Sozialausschuss am 21.11.2013, TOP 9 Mitteilungen, Anlage 4

 

 

Sachverhalt:

Der Sozialausschuss hat sich letztmalig am 23. 04. 2013 inhaltlich mit dem Thema Seniorenberatung/Pflegeberatung befasst.

 

Da Klärungsbedarf in den Fraktionen gesehen wurde, hat der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, die weitere Beratung auf die nächste Sitzung zu vertagen.

 

Durch den Wechsel der Landesregierung in 2013 und deren Ankündigung, die Seniorenberatung auf eine neue Grundlage zu stellen, wurde die Beratung weiter verschoben, um auf aktuellen Vorgaben des Landes eine Entscheidung für den Landkreis Cloppenburg treffen zu können.

 

Seit Mitte November 2013 liegt nun ein Konzept des Nds. Sozialministeriums zu dem Thema „Neue seniorenpolitische Beratungsstrukturen in den Kommunen“ vor. Hierauf wurde in der Sozialausschusssitzung am 21.11.2013 hingewiesen. Das Konzept wurde dem Protokoll seinerzeit beigefügt.

 

Obwohl es die angekündigte und auf dem vorliegenden Konzept basierende Förderrichtlinie des Landes noch immer nicht gibt, möchte die Kreisverwaltung trotzdem nunmehr die politischen Entscheidungen zum weiteren Vorgehen einholen. Landesseitig wurde vom Sozialministerium in Aussicht gestellt, dass die Förderrichtlinie rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft treten wird und im Vorgriff darauf auch schon Anträge gestellt und Bescheide seitens des Landes erteilt werden können.

 

Das Konzept des Sozialministeriums sieht als Regelfall die Bündelung von Pflegestützpunkten und Seniorenservicebüros vor. Dies soll Synergieeffekte erzielen und möglichst flächendeckend im Land kreisweit eine zentrale Organisationseinheit für beide Aufgabenbereiche entstehen lassen.

 

Dem widerspricht aus Sicht der Kreisverwaltung nicht, dass teilweise in den Städten und Gemeinden auf örtlicher Ebene ebenfalls Beratungs- und Anlaufstellen für Senioren bestehen. Hier gilt es diese zu vernetzen und dort, wo es keine oder keine ausreichenden Angebote gibt, diese zu initiieren.  

 

Zur Vorbereitung der Entscheidung der politischen Gremien hat das Sozialamt aufbauend auf den bisher bestehenden Landesabsichten ein eigenes Konzept zur Senioren- und Pflegeberatung erstellt (s. Anlage). Hierin wird eine (gebündelte) Einrichtung als Senioren- und Pflegestützpunkt im Landkreis Cloppenburg vorgestellt, da dies der Kreisverwaltung aufgrund des Bedarfs und der Synergieeffekte sinnvoll erscheint. Sie soll organisatorisch an das Sozialamt angebunden werden, was aber nicht zwingend die räumliche Anbindung betrifft.

Näheres zur Ausgestaltung der Einrichtung sowie zu Personalbedarf, Kosten etc. entnehmen Sie bitte dem anliegenden Konzept.

 

Auf Bitte der Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg wurde das Kreiskonzept für einen Senioren- und Pflegestützpunkt bereits zu deren Klausurtagung im Februar vorgelegt und von Herrn Frische detailliert vorgestellt.

Die Hauptverwaltungsbeamten begrüßten ohne Einschränkung die Einrichtung wie im Konzept dargestellt.

 


Finanzierung:

Da im Haushalt des Landkreises Cloppenburg für 2014 keine Mittel für einen Senioren- und Pflegestützpunkt eingeplant sind und die Einrichtung einen organisatorischen Vorlauf benötigt (Förderanträge, Personalgewinnung, Räume...), wird ein Start zu Beginn des Jahres 2015 für realistisch und sinnvoll erachtet. Im kommenden Haushaltsjahr wären dann auch die benötigten Haushaltsmittel einzuplanen.


Anlagenverzeichnis:

Konzept: "Einrichtung eines Senioren- und Pflegestützpunktes"