Betreff
Landratswahl 2014 - Benennung der Kreiswahlleitung
Vorlage
V-KA/13/169
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, für die Vorbereitung und Durchführung der Landratswahl in 2014 den allgemeinen Vertreter des Landrates, Herrn Erster Kreisrat Ludger Frische, als Wahlleiter zu berufen.

Des Weiteren wird dem Kreistag empfohlen zu beschließen, Frau Kreisoberamtsrätin Heike Honscha, Leiterin des Amtes für Zentrale Aufgaben, als stellvertretende Kreiswahlleiterin zu berufen.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 45 a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) finden auf die Direktwahl die allgemeinen Vorschriften des NKWG entsprechende Anwendung. Die Aufgaben der Wahlleitung nimmt die nach § 9 NKWG berufene Wahlleitung wahr.

 

Nach § 9 Abs. 1 NKWG ist der Landrat kraft Gesetzes Kreiswahlleiter. Stellvertreter ist der Vertreter im Amt.

Die Vertretung (Kreistag) kann abweichend von dieser Regelung nach § 9 Abs. 2 Ziffer 4 NKWG andere Bedienstete des Landkreises für die Kreiswahlleitung sowie die stellvertretende Kreiswahlleitung berufen.

 

Nach Festlegung des Wahltermins macht der Landkreis nach § 7 Abs. 1 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) die Namen und Anschriften der Kreiswahlleitung öffentlich bekannt.

 

Da Landrat Hans Eveslage auf das Amt des Kreiswahlleiters verzichten möchte, wird dem Kreistag vorgeschlagen für die Vorbereitung und Durchführung der Landratswahl 2014 als Kreiswahlleiter seinen Vertreter im Amt Herrn Erster Kreisrat Ludger Frische zu berufen.

 

Des Weiteren wird dem Kreistag vorgeschlagen, Frau Kreisoberamtsrätin Heike Honscha, Leiterin des Amtes für Zentrale Aufgaben, als stellvertretende Kreiswahlleiterin zu berufen.