Betreff
Bereitstellung von Mitteln für die Breitbandverkabelung im Rahmen des Konjunkturpaketes
Vorlage
V-PLA/09/005
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Oktober 2009 hat sich der Landkreis Cloppenburg im 1. Wettbewerbverfahren um Fördermittel für die Breitbanderschließung aus dem Konjunkturpaket II beworben und ist zwischenzeitlich als Förderregion anerkannt worden. Der Bewilligungsbescheid soll am 07.12.2009 vom Nieders. Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML)ausgehändigt werden.

Nach Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Breitband (bestehend aus Vertretern der kreisangehörigen Kommunen und des Landkreises) gibt es ein Interesse, sich im 2. Wettbewerbsverfahren, das zur Zeit ausgeschrieben wird, erneut zu bewerben. Die Teilnahmebedingungen sind weitgehend identisch mit denen im 1. Verfahren. Es können max. 1 Mio. Euro pro Wettbewerbsbeitrag für Finanzierungslücken vergeben werden. Darin enthalten ist ein Eigenanteil des Landkreises (einschl. der kreisangehörigen Kommunen) in Höhe von 125.000,00 Euro. Da nach Auskunft des ML für die Auswahl der förderfähigen Gebiete nicht der regionale Proporz, sondern die Qualität der Anträge entscheidend ist, wird vorgeschlagen, die Förderchance wahrzunehmen.

Die Arbeitsgruppe hat die „weißen Flecken“ identifiziert, die lt. Haushaltsbefragung   über eine  durchschnittliche Bandbreite von weniger als 2Mbit/s verfügen und in den vorangegangenen Förderanträgen noch nicht berücksichtigt wurden. Für diese „weißen Flecken“ ist zwischenzeitlich das vorgeschriebene Interessenbekundungsverfahren eingeleitet worden (s. Anlage 1). Die Telekommunikationsanbieter können bis zum 22.12.2009 ihr Interesse am Ausbau bekunden und die Wirtschaftlichkeitslücken mitteilen. Auf der Basis dieser Bewerbung kann der Landkreis Cloppenburg in enger Abstimmung mit den Kommunen und auf Basis der festgelegten Prioritäten den Förderantrag stellen.

 

Voraussetzung für eine Bewerbung um Mittel aus dem Konjunkturpaket II ist - wie im 1. Wettbewerb - eine Kofinanzierungszusage des Landkreises als Antragsteller. Da die Mittel erst im Haushaltsplan 2010 veranschlagt werden können, ist vorab ein entsprechender Beschluss über die Bereitstellung der Kofinanzierung in Höhe von 125.000,00 Euro zu fassen. Innerhalb des Landkreises ist mit den kreisangehörigen Kommunen eine Eigenbeteiligung der Kommunen in Höhe von 75% und eine Beteiligung des Landkreises in Höhe von 25% nach den Förderbedingungen der Wirtschaftsförderungsmittel vereinbart worden. Die tatsächlichen Aufwendungen des Landkreises betragen danach insgesamt 31.250,00 €.

 

Für die dann noch verbleibenden „weißen Flecken“ werden weitere Fördermöglichkeiten nach den Breitbandrichtlinien des ML oder MW  geprüft.

 

Investives PSP-Element:

I1.500004.525