Betreff
Änderung der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege zum 01.08.2013
Vorlage
V-JHA/13/045
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner Sitzung am 13.12.2011 die Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege beschlossen.

 

Mit Wirkung vom 01.08.2013 tritt für ein- und zweijährige Kinder der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege in Kraft. Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Förderung in Kindertagespflege entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Somit ist die Satzung der ab 01.08.2013 geänderten Rechtslage anzupassen und der Rechtsanspruch in § 2 Nr. 1 der Satzung aufzunehmen.

 

Die Eltern- bzw. Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen sind letztmals zum 01.08.2004 angepasst worden. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen tariflichen Lohnsteigerungen sowie der allgemeinen Kostensteigerung, insbesondere im Energiebereich, wird eine Erhöhung der Elternbeiträge für erforderlich gehalten. Zudem ist eine Ergänzung der Beitragsstaffelung im oberen Einkommensbereich (Höchstbetrag ab nunmehr 68.001 €) vorgesehen.

 

Bislang sind im Landkreis Cloppenburg die Eltern- bzw. Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme eines Krippen- oder Kindergartenplatzes oder für eine Förderung in Kindertagespflege gleich hoch. Damit wird u. a. sichergestellt, dass Eltern von Kindern unter drei Jahren ein echtes, nicht durch unterschiedliche Höhen des Eltern-/Kostenbeitrages gelenktes Wahlrecht zwischen dem Besuch einer Kinderkrippe oder einer Förderung in Kindertagespflege haben.

 

Für die katholischen Kindertagesstätten wie auch für einige kommunale Kindertagesstätten im Landkreis Cloppenburg sind die geänderten Eltern- bzw. Kostenbeiträge bereits beschlossen worden.

 

Die Änderung in § 5 Nr. 4 Satz 1 dient der rechtlichen Klarstellung. In den Fällen, in denen der Landkreis Cloppenburg, wie bei kirchlichen oder kommunalen Kindertagesstätten, nicht selbst Träger der Einrichtung ist, sind die Eltern-/Kostenbeiträge aus Mitteln der wirtschaftlichen Jugendhilfe zu übernehmen. Die Kindertagespflege ist in Trägerschaft des Landkreises Cloppenburg, so dass diese Kostenbeiträge zu erlassen sind.

 


Anlagenverzeichnis:

 

- Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die

  Förderung von Kindern in Kindertagespflege

- Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Satzung