Betreff
Übernahme der Ablösekosten für den Anschluss der K 343 an die B 72 (c-Port)
Vorlage
V-VERK/13/053
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die verkehrliche Erschließung des vom Zweckverband Interkommunaler Industriepark Küstenkanal (IIK) angelegten c-Ports am Küstenkanal erfolgt über die K 343 und soll aufgrund des Beschlusses des IIK im Jahre 2003 entsprechend den verkehrlichen Erfordernissen ausgebaut werden. Der Ausbau soll in drei Bauabschnitten durchgeführt werden. Der Anschluss der K 343 an die B 72 bildet hierbei den Abschluss dieser Ausbauarbeiten. Der 1. und 2. Bauabschnitt wurden bereits realisiert.

 

Um Fördergelder für diese Gesamtbaumaßnahme des IIK erhalten zu können, wurden bereits im Jahre 2004 vom Landkreis Cloppenburg Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beantragt. Die GVFG-Mittel können nur über den Landkreis beantragt und vereinnahmt werden. Die Förderung für den 1. und 2. Bauabschnitt ist bereits erfolgt. Mit Bescheid vom Juni 2006 wurde auch die Förderfähigkeit des 3. Bauabschnittes bestätigt.

 

Für den Anschluss der K 343 an die B 72 fallen insgesamt Kosten in Höhe von 5,25 Mio. € an. Von diesen Kosten sind nach Abzug der nicht förderfähigen Anteile rund 2,95 Mio. € an GVFG-Mitteln zu erwarten, so dass für den IIK für diese Baumaßnahme Kosten in Höhe von 2,3 Mio. € verbleiben.

 

Darüber hinaus sind an den Bund Ablösekosten für zukünftige Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen der Anschlussstelle in Höhe von geschätzten rund 1,3 Mio. € zu entrichten. Diese Kosten sind nicht förderfähig.

 

Aufgrund der überörtlichen Bedeutung der Anschlussstelle und zur Förderung der wirtschaftlichen Interessen des Landkreises Cloppenburg ist es denkbar, dass der Landkreis die Ablösekosten von voraussichtlich 1,3 Mio. € übernimmt.

 

Diese Kosten für die Ablösesumme an den Bund werden im Haushaltsjahr 2014 wirksam.

 

Es ist zu entscheiden, ob der Landkreis Cloppenburg sich in dem dargestellten Umfang an den Kosten der für die Region bedeutsamen Maßnahme beteiligt.