Sachverhalt:
Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuwendungen für notwendige Neu- Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.
Die Zuschüsse betragen im
Primarbereich 33,33 % und im Sekundarbereich 50 % der als notwendig
anerkannten Maßnahmekosten.
Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat bezüglich notwendiger Aufwendungen
für Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren für die
Schulen nachträglich gefordert werden, beschlossen, dass solche Maßnahmen
grundsätzlich bezuschussungsfähig sind.
Über die nachfolgenden Einzelanträge ist zu beraten und zu
entscheiden:
Gemeinde Bösel – behinderten-gerechter Ausbau der Schwimmhalle Bösel im
Rahmen der Umsetzung der schulischen Inklusion
Die Gemeinde Bösel beantragt einen anteiligen Zuschuss aus der
Kreisschulbaukasse
für den behinderten-gerechten Ausbau der Schwimmhalle Bösel im Rahmen der Umsetzung der schulischen Inklusion.
Die Notwendigkeit der Maßnahmen wird anerkannt.
Die von der Gemeinde Bösel eingereichten Planungsunterlagen
und Kostenschätzungen wurden von der
Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg geprüft.
Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten danach auf 46.000,00 Euro.
Der Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse würde 23.000,00 Euro betragen.
Entsprechende Mittel für die Maßnahme wurden für das Jahr
2013 im Haushalt des Landkreises Cloppenburg (Kreisschulbaukasse) veranschlagt.
Stadt Cloppenburg – Umbau des Eingangsbereiches der Grundschule St.
Augustinus (behinderten-gerechte Rampe und automatische Türöffnung) im Rahmen
der
Umsetzung der schulischen Inklusion
Die Stadt Cloppenburg beantragt einen anteiligen Zuschuss aus der
Kreisschulbaukasse
für den Umbau des Eingangsbereiches der Grundschule St. Augustinus (behinderten-gerechte Rampe und automatische Türöffnung) im Rahmen der Umsetzung der schulischen Inklusion.
Die Notwendigkeit der Maßnahmen wird anerkannt.
Die von der Stadt Cloppenburg eingereichten
Planungsunterlagen und Kostenschätzungen
wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg geprüft.
Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten danach auf 19.500,00 Euro.
Der Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse würde 6.500,00 Euro betragen.
Entsprechende Mittel für die Maßnahme wurden für das Jahr
2013 im Haushalt des Landkreises Cloppenburg (Kreisschulbaukasse) veranschlagt.
Stadt Cloppenburg – Einbau eines Aufzuges und Einbau
einer automatisch öffnenden Eingangstür bei der Johann-Comenius-Oberschule
(Leharstraße) im Rahmen der Umsetzung der schulischen Inklusion
Die Stadt Cloppenburg beantragt einen anteiligen Zuschuss aus der
Kreisschulbaukasse
für den Einbau eines Aufzuges und den Einbau einer automatisch öffnenden Eingangstür bei der Johann-Comenius-Oberschule (Leharstraße) im Rahmen der Umsetzung der schulischen Inklusion.
Die Notwendigkeit der Maßnahmen wird anerkannt.
Die von der Stadt Cloppenburg eingereichten
Planungsunterlagen und Kostenschätzungen
wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg geprüft.
Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten danach auf 50.000,00 Euro.
Der Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse würde 25.000,00 Euro betragen.
Entsprechende Mittel für die Maßnahme wurden für das Jahr
2013 im Haushalt des Landkreises Cloppenburg (Kreisschulbaukasse) veranschlagt.