Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 12.09.2012 hat die Kongregation die
Weitergewährung des Zuschusses in der bisherigen Form beantragt (siehe Anlage).
Nach der vorgelegten Jahresabschlussrechnung 2011 betrug das Defizit der Schule
im Rechnungsjahr 2011 94.878,61 Euro.
Unter Beibehaltung des bisherigen Berechnungsverfahrens (Beschluss
Schulausschusses des Landkreises Cloppenburg vom 28.01.1999) ergäbe sich für
das Haushaltsjahr 2013 ein Zuschuss des Landkreises Cloppenburg in Höhe von
31.900,00 Euro (siehe Anlage).
Der Landkreis Vechta gewährt der Schule ab dem Haushaltsjahr 2005 bis auf
weiteres einen jährlichen Pauschal-Zuschuss in Höhe von 75.000 Euro.
Im Haushalt des Landkreises Cloppenburg für das Haushaltsjahr 2013 ist ein
Betrag in Höhe von 31.900,00 Euro
veranschlagt.
Die Trägerschaft der Schule wird ab dem 01.08.2013 vom Bischöflich Münsterschen
Offizialat übernommen. Insoweit wird auf das Schreiben des Bischöflich
Münsterschen Offizialats vom 14.01.2013 verwiesen, mit dem bereits eine
Weitergewährung des Zuschusses des Landkreises Cloppenburg ab dem Haushaltsjahr
2014 beantragt wird (siehe Anlage).