Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung von Zuschüssen nach den Sportförderrichtlinien
Vorlage
V-KUL/12/029
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Nach Ziffer 5.3 der Richtlinien des Landkreises Cloppenburg für die Förderung des Sport in der Fassung vom 01.01.2011 wird eine Zuwendung in Höhe von maximal 15 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch bis zu einem Betrag in Höhe von 75.000,00 Euro gewährt.

Die entscheidungsreifen Anträge für 2013 sind in der Anlage 1 dargestellt.

Die Abwicklung der Sportfördermittel ergibt sich aus der Anlage 2.