Sachverhalt:
Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuwendungen für notwendige Neu- Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.
Die Zuschüsse betragen im
Primarbereich 33,33 % und im Sekundarbereich 50 % der als notwendig
anerkannten Maßnahmekosten.
Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat bezüglich notwendiger Aufwendungen
für Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren für die
Schulen nachträglich gefordert werden, beschlossen, dass solche Maßnahmen
grundsätzlich bezuschussungsfähig sind.
Über die nachfolgenden Einzelanträge ist zu beraten und zu
entscheiden:
Gemeinde Lastrup – Oberschule Lastrup Ganztagsschulbaumaßnahmen (Bau Mensa
mit Ersteinrichtung)
Die Gemeinde Lastrup beantragt einen anteiligen Zuschuss aus der
Kreisschulbaukasse
für Ganztagsschulbaumaßnahmen (Bau einer Mensa sowie die Einrichtungs- und Nebenkosten) an der neu errichteten Oberschule.
Die Notwendigkeit der Maßnahmen wird anerkannt.
Die von der Gemeinde Lastrup eingereichten
Planungsunterlagen und Kostenschätzungen
wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg geprüft.
Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten auf 217.600,00 Euro.
Der Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse würde 108.800,00 Euro betragen.
Entsprechende Mittel für die Maßnahme werden im Jahr 2013 im
Haushalt des Landkreises Cloppenburg (Kreisschulbaukasse) veranschlagt.
Gemeinde Molbergen – Grundschule Molbergen Ganztagsschulbaumaßnahmen (Bau
Mensa und Ersteinrichtung) und Schaffung eines zusätzlichen Klassenraumes
Die Gemeinde Molbergen beantragt einen anteiligen Zuschuss aus der
Kreisschulbaukasse
für den Bau einer Mensa (und die Einrichtungskosten) sowie für die Schaffung eines zusätzlichen Klassenraumes (wegen Erreichens einer Fünfzügigkeit in verschiedenen Jahrgängen) an der Grundschule Molbergen.
Die Notwendigkeit der Maßnahmen wird anerkannt.
Die von der Gemeinde Molbergen eingereichten
Planungsunterlagen und Kostenschätzungen
wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg geprüft.
Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten auf xxx.xxx,00 Euro.
Der Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse würde xxx.xxx,00 Euro betragen.
Entsprechende Mittel für die Maßnahmen wurden im Jahr 2011
im Haushalt des Landkreises Cloppenburg (Kreisschulbaukasse) veranschlagt und
der Rücklage zugeführt.