Betreff
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für die Aue, die Dinkel und den Fladderkanal
Vorlage
V-PLA/11/038
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach den zahlreichen verheerenden Überschwemmungen in den vergangenen Jahren hat der Bundesgesetzgeber über § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Länder verpflichtet, Überschwemmungsgebiete festzusetzen und Vorschriften zum Schutz vor Hochwasser zu erlassen. Das Land Niedersachsen hat im Rahmen einer Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) die Umsetzung des WHG gesetzlich geregelt. Bis spätestens 22.12.2013 sollen für alle Gewässer, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind, Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Für diese Festsetzung sind nach Auflösung der Bezirksregierungen die unteren Wasserbehörden bei den Landkreisen und selbständigen Städten zuständig. Das Land bestimmt dabei im Rahmen einer Verordnung die Gewässer, für die Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden müssen. Im Auftrage des Landes ermittelt danach der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die tatsächliche Größe des jeweiligen Überschwemmungsgebietes. Die untere Wasserbehörde prüft die Berechnungen und die örtlichen Verhältnisse und stellt das Benehmen mit dem NLWKN her. In förmlichen Verwaltungsverfahren werden dann von den unteren Wasserbehörden die

Überschwemmungsgebiete in Form einer Tatsachenfeststellung durch Verordnung festgesetzt. Nach § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist diese Verordnung vom Kreistag zu beschließen und öffentlich bekannt zu machen.

 

Am 27.01.2011 wurden die entsprechenden Unterlagen für die Überschwemmungsgebiete für die Aue, die Dinkel und den Fladderkanal in der Stadt Dinklage und den Gemeinden Bakum und Essen vom NLWKN vorgelegt.

 

Da von diesem Überschwemmungsgebiet sowohl der Landkreis Vechta als auch der Landkreis Cloppenburg flächenmäßig betroffen ist, wurde in Absprache mit dem Landkreis Cloppenburg und mit Erlass des Nds. Umweltministeriums dem hauptbetroffenen Landkreis Vechta die Zuständigkeit für dieses Festsetzungsverfahren übertragen.

Die Umsetzung bzw. der Vollzug der Verordnung obliegt dann wieder den jeweiligen Landkreisen.

 

Die Unterlagen haben in den betroffenen Kommunen Dinklage, Bakum und Essen sowie in den Landkreisen Vechta und Cloppenburg ausgelegen. Darüber hinaus wurden die Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt. Die vorgebrachten Einwendungen wurden erörtert. Diejenigen, deren Einwendungen nicht entsprochen wurde, werden über die Entscheidungsgründe unterrichtet.

Der Entwurf des Verordnungstextes für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für die Aue, die Dinkel und den Fladderkanal ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Die Übersichtskarten sind im Downloadbereich des Landkreises unter folgenden Links eingestellt:

Fladderkanal: http://www.lkclp.de/0_technik/formulare/kv_wasser_abwasser/fladderkanal_uebersichtskarte.pdf

Aue:

http://www.lkclp.de/0_technik/formulare/kv_wasser_abwasser/aue_uebersichtskarte.pdf

 

PSP-Element (Produkt)

Das Festsetzungsverfahren hat keine finanziellen Auswirkungen. Es werden keine Investitionen getätigt.