Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
1. Der Kreistag stimmt der Errichtung
eines Stationsgebäudes mit Nebenanlagen für den Zweckverband „Ökologische
Station Raddetäler“ auf dem
Gebiet der Stadt Löningen, Gemarkung Wachtum, Flur 19, Flurstück
37/2 unter der Bedingung zu, dass über den 31.12.2023 hinaus ein
bestandskräftiger Förderbescheid für die naturschutzfachliche Vor-Ort-Betreuung
von Schutzgebieten in den Landkreisen Cloppenburg und Emsland durch die
Ökologische Station Raddetäler vorliegt, dessen Laufzeit mindestens bis zum
Ablauf des 31.12.2027 bestimmt ist.
2. Der
Kreistag stimmt der Fortführung der Planungsarbeiten sowie der Durchführung
notwendiger Voruntersuchungen im Sinne einer möglichst umfassenden
Bauvorbereitung zu. Hierzu gehören insbesondere auch die Vorbereitung der
Bauantragsunterlagen sowie die Stellung des Bauantrages.
3. Vor
Ausschreibung und Beauftragung von Bauarbeiten ist dem Kreistag ein
Finanzierungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt:
Die Einrichtung ökologischer Stationen als
Ergebnis der Vereinbarung zum „Niedersächsischen Weg“ dient der Sicherung einer naturschutzfachlich
qualifizierten und kontinuierlichen Vor-Ort-Betreuung und soll in
Kooperation u. a. zwischen den Naturschutzverbänden, den
Landschaftspflegeverbänden, der Landwirtschaft, den zuständigen
Naturschutzverwaltungen sowie weiterer Akteure vor Ort aufgebaut werden, um die
Umsetzung der Managementmaßnahmen zu unterstützen und somit die notwendige
Gebietsbetreuung effektiv sicherzustellen. Daneben ist die
Öffentlichkeitsarbeit von besonderer Bedeutung.
In seiner Sitzung am 15.07.2021 hat sich der Kreistag des Landkreises
Cloppenburg ausdrücklich für die Errichtung einer ökologischen Station zur
Vor-Ort-Betreuung festgesetzter Schutzgebiete ausgesprochen (siehe auch
V-PLA/21/311) und die Aktivitäten der Kreisverwaltung bei der Etablierung der
Station im Kreisgebiet des Landkreises Cloppenburg unterstützt.
Dem Wunsch der Kreistage des Landkreises
Cloppenburg als auch des Landkreises Emsland entsprechend, bestimmt die
gemeinsame Verbandsordnung des Zweckverbandes „Ökologische Station Raddetäler“
den Sitz des Zweckverbandes im Landkreis Cloppenburg und seine Ansiedlung in
unmittelbarer Nähe zum Vogelschutzgebiet V 66 „Niederungen der Süd- und
Mittelradde und der Marka“. Dies resultiert auch aus dem erheblich höheren Flächenanteil des Landkreises
Cloppenburg an der Gebietskulisse des Zweckverbandes (68,21 %).
Seitens der Kreisverwaltung sind nunmehr erste Schritte für die
Errichtung und den Betrieb der Station in örtlicher Nähe zum Vogelschutzgebiet
V66 „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“ im Kreisgebiet
eingeleitet worden. Hierin besteht Einvernehmen mit dem Landkreis Emsland.
Zunächst wurden
die rechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung bereits mit der Verordnung
des Landkreises Cloppenburg über das Landschaftsschutzgebiet „Südradde“ (LSG
CLP 50) vom 08.01.2020 in § 4 Abs. 3 Nr. 2 geschaffen. Vorbehaltlich der
Zustimmung durch die Naturschutzbehörde ist danach die Durchführung baulicher
Maßnahmen der öffentlichen Hand oder der von der öffentlichen Hand beauftragter
Dritter u. a. zur Gebietsbetreuung einschließlich der Errichtung der hierfür
notwendigen Anlagen direkt im Schutzgebiet freistellt.
Mit dem Erwerb des
Flurstückes 37/2 in der Flur 19 in der Gemarkung Wachtum im Stadtgebiet
Löningen konnte ein geeignetes Grundstück für die Errichtung einer ökologischen
Station erworben werden. Das bis dahin als Fischzuchtanlage genutzte und
bereits teilweise bebaute 1,6 Hektar große Gelände liegt für die Errichtung der
Ökologischen Station Raddetäler zentral im Schutzgebiet und wird allen an die
Station räumlich zu stellenden Anforderungen gerecht. Insbesondere ist die Lage
geeignet, interessierten Besuchern, Schulklassen, Vereinen und anderen Gruppen
einen direkten Blick über einen erheblichen Teil des Landschaftsschutzgebietes
mit seiner weiträumigen offenen Grünlandlandschaft zu gewähren.
Die derzeit noch
vorhandenen baulichen Anlagen sind abgängig.
Zur Etablierung
der Vor-Ort-Betreuung wird hier seitens der Kreisverwaltung vorgeschlagen,
folgende Gebäude zu errichten:
-
Stationsgebäude mit Bürotrakt und
Ausstellungs-/Multifunktionsraum
-
Nebengebäude mit Garage zur Unterbringung von
Fahrzeugen und Gerätschaften und Werkstatt
-
Beobachtungsturm
-
Lehrpfad
Im Stationsgebäude
ist ein Bürotrakt für die bisher vorgesehenen drei Mitarbeiter der Station mit
den erforderlichen sozialen Räumlichkeiten geplant, dem ein Ausstellungs- und
Multifunktionsraum angegliedert werden soll. Hier können kleinere Ausstellungen
zur Ökologischen Station, ihrer Aufgaben und Projekte sowie zu weiteren
Themenschwerpunkten der Station umgesetzt werden. Gleichzeitig soll der Raum
der umfassenden Öffentlichkeitsarbeit der Station dienen, d.h. hier sollen
Führungen, Aktionen mit Schulklassen, Besuchergruppen, etc. stattfinden.
Weiterhin dient der Raum als Besprechungsraum sowohl für die
Verbandsversammlungen als auch für die mindestens jährlich stattfindenden
Beiratssitzungen. Weitere Nutzungen, z. B. für Akteursgruppen, die sich im
Gebiet etablieren sollen, sind vorgesehen und erwünscht.
Baulich soll das
Gebäude klimaneutral sein und den heutigen energetischen Vorgaben entsprechen.
Es soll in vorgefertigte Holzrahmenbauweise erstellt werden.
Die daneben
beabsichtigte Errichtung eines Nebengebäudes mit Garage und Werkstatt in
gleicher Bauweise zur Unterbringung von Fahrzeugen und Gerätschaften zur Pflege
und Entwicklung des Gebietes ist zur Gewährleistung des Stationsbetriebs
unabdingbar und insoweit als funktionaler Teil der Station in unmittelbarer
Nähe anzugliedern.
Weiterhin ist
vorgesehen, auf dem Gelände einen Beobachtungsturm zu errichten, der ein
Erleben der Wiesenvögel und des Vogelschutzgebietes ermöglichen soll, ohne die
hier lebenden Arten dabei zu stören. Der Beobachtungsturm ist grundlegender
Teil der Konzeption der Öffentlichkeitsarbeit der Station.
Ferner soll auf
dem Grundstück ein Lehrpfad zu den Clustern des Stationskonzeptes
Wiesenvogelschutz, Still- und Fließgewässer und Moore angelegt werden. Dieser
Lehrpfad bietet sich hier aufgrund der besonderen Bodenverhältnisse im Tal der
Südradde an. Hier können die Besonderheiten der Fauna und Flora des
Schutzgebietes hautnah erlebt werden.
Aussichtsturm und
Lehrpfad sollen möglichst auch außerhalb der Dienstzeiten der Station für die
Öffentlichkeit zugänglich sein.
Für die o.g. vier
baulichen Anlagen wurde inzwischen eine Bauvoranfrage für den vorgeschlagenen
Standort gestellt. Diese wurde nun mit Bescheid vom 16.11.2022 vom Kreisbauamt
positiv beschieden.
Baukosten und derzeitige Planung
Erste Planungen
hinsichtlich des oben beschriebenen Stationsgebäudes wurden seitens des Amtes
für Schule, Kultur, ÖPNV und Liegenschaften vorgenommen.
Danach ergeben
sich voraussichtlich folgende Kosten (Stand September 2022):
Neubau
Stationsgebäude: 1.200.000,00
Euro
Neubau Werkstatt
mit Garage: 141.000,00 Euro
Neubau
Aussichtsturm: 80.000,00 Euro
Für den Lehrpfad
wurde bisher keine Kostenkalkulation vorgenommen. Dieser soll ggfls. vom noch
einzustellenden Personal mitgeplant und konzipiert werden.
Die Räumung des
Grundstücks von den o. g. Altanlagen ist unabhängig vom Bau einer Station und
wird derzeit vorbereitet.
Die
Kreisverwaltung schlägt vor, in 2023 weitere vorbereitende Arbeiten sowie erste
bauliche Maßnahmen in einer Größenordnung von 390.000 Euro vorzunehmen und die
weitere
Planung der
Station voranzutreiben. Weiterhin ist beabsichtigt auf der Grundlage eines
bereits vorhandenen Vorentwurfs einen prüffähigen Bauantrag zu erstellen.
Seitens des Amtes 40 wird für die noch anstehenden Arbeiten bis zur
Auftragsvergabe ein Zeitfenster von 8-10 Monaten veranschlagt.
Da im kommenden
Jahr ein Antrag auf Fortsetzung der Förderung der naturschutzfachlichen
Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten zu stellen ist, wird davon ausgegangen,
dass – wie in diesem Jahr- bis zum September eine Entscheidung über die weitere
Förderung vorliegen wird. Die Förderung wird dann ein Zeitfenster von 4-6
Jahren ab dem 01.01.2024 umfassen. Die Kreisverwaltung geht fest von einer
Verstetigung der Förderung für diese Station aus, zumal nach wie vor die
Beschwerde des NABU bei der Europäischen Union anhängig ist und auch das Land
Niedersachsen sich weiterhin um einen Flächenerwerb mit anschließender
Optimierung als Lebensraum für Wiesenvögel im Raddetal bemüht.
Weiterführende
Maßnahmen im Vogelschutzgebiet zur Erhaltung der Wiesenvogelbestände sind
zwingend erforderlich. Die ökologische Station bieten die Möglichkeiten dafür.
Die Errichtung des
Beobachtungsturmes ist hiervon unabhängig zu sehen. Dieser soll losgelöst von
der weiteren Finanzierung in jedem Fall realisiert werden.
Finanzierung
Der vorliegende
Zuwendungsbescheid für die naturschutzfachliche Vor-Ort-Betreuung von
Schutzgebieten beinhaltet nicht die Finanzierung der vorgenannten baulichen
Maßnahmen.
Die
Kreisverwaltung bemüht sich aktuell um Fördermittel für die Station, das
Nebengebäude und den Aussichtsturm. Daneben gilt es zu klären, ob und inwieweit
sich der Landkreis Emsland an der Herstellung der baulichen Anlagen auf dem
Gebiet des Landkreises Cloppenburg finanziell beteiligt. Für den Aussichtsturm
und den Lehrpfad ist eine zumindest anteilige Förderung über verschiedene
Programme wie LEADER oder Bingo denkbar. Vor Aufnahme der Baumaßnahmen wird ein
Finanzplan erstellt.
Die räumliche
Etablierung der Station im Vogelschutzgebiet mit diesen vier Anlagen stellt in
ihrer Gesamtheit aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde an dieser Stelle eine
gelungene Konzeption einer Station dar. Sie wäre als solche einmalig im
Kreisgebiet und kann als Leuchtturmprojekt bezeichnet werden. Die Errichtung des
Stationsgebäudes mit Nebenanlagen entspricht damit der Zielsetzung des
Niedersächsischen Weges in bester Weise und fügt sich nahtlos in die
Beschlussfassung des Kreistages vom 15.07.2021 ein. Aus Sicht der
Kreisverwaltung wird das Vorhaben unter der Voraussetzung einer auch zukünftig
gesicherten Förderung durch das Land Niedersachsen daher vollumfänglich
befürwortet.
Der nachfolgende
Beschlussvorschlag berücksichtigt die dem vorgeschlagenen Vorhaben
innewohnenden Unwägbarkeiten, ohne auf eine möglichst gute Vorbereitung für die
Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu verzichten.