Betreff
Errichtung eines Stationsgebäudes mit Nebenanlagen für den Zweckverband „Ökologische Station Raddetäler“
Vorlage
V-PLA/22/361
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

1.       Der Kreistag stimmt der Errichtung eines Stationsgebäudes mit Nebenanlagen für den Zweckverband „Ökologische Station Raddetäler auf dem Gebiet der Stadt Löningen, Gemarkung Wachtum, Flur 19, Flurstück 37/2 unter der Bedingung zu, dass über den 31.12.2023 hinaus ein bestandskräftiger Förderbescheid für die naturschutzfachliche Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in den Landkreisen Cloppenburg und Emsland durch die Ökologische Station Raddetäler vorliegt, dessen Laufzeit mindestens bis zum Ablauf des 31.12.2027 bestimmt ist.

 

2.       Der Kreistag stimmt der Fortführung der Planungsarbeiten sowie der Durchführung notwendiger Voruntersuchungen im Sinne einer möglichst umfassenden Bauvorbereitung zu. Hierzu gehören insbesondere auch die Vorbereitung der Bauantragsunterlagen sowie die Stellung des Bauantrages.

 

3.       Vor Ausschreibung und Beauftragung von Bauarbeiten ist dem Kreistag ein Finanzierungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 


Sachverhalt:

Die Einrichtung ökologischer Stationen als Ergebnis der Vereinbarung zum „Niedersächsischen Weg“ dient der Sicherung einer naturschutzfachlich qualifizierten und kontinuierlichen Vor-Ort-Betreuung und soll in Kooperation u. a. zwischen den Naturschutzverbänden, den Landschaftspflegeverbänden, der Landwirtschaft, den zuständigen Naturschutzverwaltungen sowie weiterer Akteure vor Ort aufgebaut werden, um die Umsetzung der Managementmaßnahmen zu unterstützen und somit die notwendige Gebietsbetreuung effektiv sicherzustellen. Daneben ist die Öffentlichkeitsarbeit von besonderer Bedeutung.

In seiner Sitzung am 15.07.2021 hat sich der Kreistag des Landkreises Cloppenburg ausdrücklich für die Errichtung einer ökologischen Station zur Vor-Ort-Betreuung festgesetzter Schutzgebiete ausgesprochen (siehe auch V-PLA/21/311) und die Aktivitäten der Kreisverwaltung bei der Etablierung der Station im Kreisgebiet des Landkreises Cloppenburg unterstützt.

Dem Wunsch der Kreistage des Landkreises Cloppenburg als auch des Landkreises Emsland entsprechend, bestimmt die gemeinsame Verbandsordnung des Zweckverbandes „Ökologische Station Raddetäler“ den Sitz des Zweckverbandes im Landkreis Cloppenburg und seine Ansiedlung in unmittelbarer Nähe zum Vogelschutzgebiet V 66 „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“. Dies resultiert auch aus dem erheblich höheren Flächenanteil des Landkreises Cloppenburg an der Gebietskulisse des Zweckverbandes (68,21 %).

Seitens der Kreisverwaltung sind nunmehr erste Schritte für die Errichtung und den Betrieb der Station in örtlicher Nähe zum Vogelschutzgebiet V66 „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“ im Kreisgebiet eingeleitet worden. Hierin besteht Einvernehmen mit dem Landkreis Emsland.

Zunächst wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung bereits mit der Verordnung des Landkreises Cloppenburg über das Landschaftsschutzgebiet „Südradde“ (LSG CLP 50) vom 08.01.2020 in § 4 Abs. 3 Nr. 2 geschaffen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Naturschutzbehörde ist danach die Durchführung baulicher Maßnahmen der öffentlichen Hand oder der von der öffentlichen Hand beauftragter Dritter u. a. zur Gebietsbetreuung einschließlich der Errichtung der hierfür notwendigen Anlagen direkt im Schutzgebiet freistellt.

 

Mit dem Erwerb des Flurstückes 37/2 in der Flur 19 in der Gemarkung Wachtum im Stadtgebiet Löningen konnte ein geeignetes Grundstück für die Errichtung einer ökologischen Station erworben werden. Das bis dahin als Fischzuchtanlage genutzte und bereits teilweise bebaute 1,6 Hektar große Gelände liegt für die Errichtung der Ökologischen Station Raddetäler zentral im Schutzgebiet und wird allen an die Station räumlich zu stellenden Anforderungen gerecht. Insbesondere ist die Lage geeignet, interessierten Besuchern, Schulklassen, Vereinen und anderen Gruppen einen direkten Blick über einen erheblichen Teil des Landschaftsschutzgebietes mit seiner weiträumigen offenen Grünlandlandschaft zu gewähren.

Die derzeit noch vorhandenen baulichen Anlagen sind abgängig.

 

Zur Etablierung der Vor-Ort-Betreuung wird hier seitens der Kreisverwaltung vorgeschlagen, folgende Gebäude zu errichten:

-          Stationsgebäude mit Bürotrakt und Ausstellungs-/Multifunktionsraum

-          Nebengebäude mit Garage zur Unterbringung von Fahrzeugen und Gerätschaften und Werkstatt

-          Beobachtungsturm

-          Lehrpfad

 

Im Stationsgebäude ist ein Bürotrakt für die bisher vorgesehenen drei Mitarbeiter der Station mit den erforderlichen sozialen Räumlichkeiten geplant, dem ein Ausstellungs- und Multifunktionsraum angegliedert werden soll. Hier können kleinere Ausstellungen zur Ökologischen Station, ihrer Aufgaben und Projekte sowie zu weiteren Themenschwerpunkten der Station umgesetzt werden. Gleichzeitig soll der Raum der umfassenden Öffentlichkeitsarbeit der Station dienen, d.h. hier sollen Führungen, Aktionen mit Schulklassen, Besuchergruppen, etc. stattfinden. Weiterhin dient der Raum als Besprechungsraum sowohl für die Verbandsversammlungen als auch für die mindestens jährlich stattfindenden Beiratssitzungen. Weitere Nutzungen, z. B. für Akteursgruppen, die sich im Gebiet etablieren sollen, sind vorgesehen und erwünscht.

Baulich soll das Gebäude klimaneutral sein und den heutigen energetischen Vorgaben entsprechen. Es soll in vorgefertigte Holzrahmenbauweise erstellt werden.

 

Die daneben beabsichtigte Errichtung eines Nebengebäudes mit Garage und Werkstatt in gleicher Bauweise zur Unterbringung von Fahrzeugen und Gerätschaften zur Pflege und Entwicklung des Gebietes ist zur Gewährleistung des Stationsbetriebs unabdingbar und insoweit als funktionaler Teil der Station in unmittelbarer Nähe anzugliedern.

 

Weiterhin ist vorgesehen, auf dem Gelände einen Beobachtungsturm zu errichten, der ein Erleben der Wiesenvögel und des Vogelschutzgebietes ermöglichen soll, ohne die hier lebenden Arten dabei zu stören. Der Beobachtungsturm ist grundlegender Teil der Konzeption der Öffentlichkeitsarbeit der Station.

Ferner soll auf dem Grundstück ein Lehrpfad zu den Clustern des Stationskonzeptes Wiesenvogelschutz, Still- und Fließgewässer und Moore angelegt werden. Dieser Lehrpfad bietet sich hier aufgrund der besonderen Bodenverhältnisse im Tal der Südradde an. Hier können die Besonderheiten der Fauna und Flora des Schutzgebietes hautnah erlebt werden.

Aussichtsturm und Lehrpfad sollen möglichst auch außerhalb der Dienstzeiten der Station für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

 

Für die o.g. vier baulichen Anlagen wurde inzwischen eine Bauvoranfrage für den vorgeschlagenen Standort gestellt. Diese wurde nun mit Bescheid vom 16.11.2022 vom Kreisbauamt positiv beschieden.

 

Baukosten und derzeitige Planung

Erste Planungen hinsichtlich des oben beschriebenen Stationsgebäudes wurden seitens des Amtes für Schule, Kultur, ÖPNV und Liegenschaften vorgenommen.

Danach ergeben sich voraussichtlich folgende Kosten (Stand September 2022):

 

Neubau Stationsgebäude:                                          1.200.000,00 Euro

Neubau Werkstatt mit Garage:                    141.000,00 Euro

Neubau Aussichtsturm:                                                   80.000,00 Euro

 

Für den Lehrpfad wurde bisher keine Kostenkalkulation vorgenommen. Dieser soll ggfls. vom noch einzustellenden Personal mitgeplant und konzipiert werden.

 

Die Räumung des Grundstücks von den o. g. Altanlagen ist unabhängig vom Bau einer Station und wird derzeit vorbereitet.

 

Die Kreisverwaltung schlägt vor, in 2023 weitere vorbereitende Arbeiten sowie erste bauliche Maßnahmen in einer Größenordnung von 390.000 Euro vorzunehmen und die weitere

Planung der Station voranzutreiben. Weiterhin ist beabsichtigt auf der Grundlage eines bereits vorhandenen Vorentwurfs einen prüffähigen Bauantrag zu erstellen. Seitens des Amtes 40 wird für die noch anstehenden Arbeiten bis zur Auftragsvergabe ein Zeitfenster von 8-10 Monaten veranschlagt.

 

Da im kommenden Jahr ein Antrag auf Fortsetzung der Förderung der naturschutzfachlichen Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten zu stellen ist, wird davon ausgegangen, dass – wie in diesem Jahr- bis zum September eine Entscheidung über die weitere Förderung vorliegen wird. Die Förderung wird dann ein Zeitfenster von 4-6 Jahren ab dem 01.01.2024 umfassen. Die Kreisverwaltung geht fest von einer Verstetigung der Förderung für diese Station aus, zumal nach wie vor die Beschwerde des NABU bei der Europäischen Union anhängig ist und auch das Land Niedersachsen sich weiterhin um einen Flächenerwerb mit anschließender Optimierung als Lebensraum für Wiesenvögel im Raddetal bemüht.

Weiterführende Maßnahmen im Vogelschutzgebiet zur Erhaltung der Wiesenvogelbestände sind zwingend erforderlich. Die ökologische Station bieten die Möglichkeiten dafür.

 

Die Errichtung des Beobachtungsturmes ist hiervon unabhängig zu sehen. Dieser soll losgelöst von der weiteren Finanzierung in jedem Fall realisiert werden.

 

 

Finanzierung

Der vorliegende Zuwendungsbescheid für die naturschutzfachliche Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten beinhaltet nicht die Finanzierung der vorgenannten baulichen Maßnahmen.

 

Die Kreisverwaltung bemüht sich aktuell um Fördermittel für die Station, das Nebengebäude und den Aussichtsturm. Daneben gilt es zu klären, ob und inwieweit sich der Landkreis Emsland an der Herstellung der baulichen Anlagen auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg finanziell beteiligt. Für den Aussichtsturm und den Lehrpfad ist eine zumindest anteilige Förderung über verschiedene Programme wie LEADER oder Bingo denkbar. Vor Aufnahme der Baumaßnahmen wird ein Finanzplan erstellt.

 

 

Die räumliche Etablierung der Station im Vogelschutzgebiet mit diesen vier Anlagen stellt in ihrer Gesamtheit aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde an dieser Stelle eine gelungene Konzeption einer Station dar. Sie wäre als solche einmalig im Kreisgebiet und kann als Leuchtturmprojekt bezeichnet werden. Die Errichtung des Stationsgebäudes mit Nebenanlagen entspricht damit der Zielsetzung des Niedersächsischen Weges in bester Weise und fügt sich nahtlos in die Beschlussfassung des Kreistages vom 15.07.2021 ein. Aus Sicht der Kreisverwaltung wird das Vorhaben unter der Voraussetzung einer auch zukünftig gesicherten Förderung durch das Land Niedersachsen daher vollumfänglich befürwortet.

 

Der nachfolgende Beschlussvorschlag berücksichtigt die dem vorgeschlagenen Vorhaben innewohnenden Unwägbarkeiten, ohne auf eine möglichst gute Vorbereitung für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu verzichten.