Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Planung, Umwelt und Klima schlägt dem Kreistag vor, der Umsetzung des
Einsatzstellenhygienekonzeptes durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der
Kreisfeuerwehr zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Schutz der Einsatzkräfte vor schweren
Erkrankungen und Spätfolgen (z. B. Feuerwehrkrebs) nimmt einen immer breiteren
Raum in den Feuerwehren ein und findet mittlerweile seinen Ausdruck in
verschiedenen (gesetzlichen) Regelungen (NBrandSchG, DGUV, TRGS). Im
Wesentlichen geht es darum, das Gesundheitsrisiko für Einsatzkräfte, die
während eines Einsatzes mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung
gekommen sind, durch eine Schwarz-Weiß-Trennung auszuschließen bzw. bestmöglich
zu reduzieren. Durch die Schwarz-Weiß-Trennung soll verhindert werden, dass mit
gefährlichen Stoffen in Berührung gekommene Ausrüstungsgegenstände (wie z. B.
die persönliche Schutzausrüstung), mit der Einsatzkraft selbst oder anderen
Gegenständen in Berührung kommen, um so eine Kontamination zu vermeiden. Dies
findet z. B. dadurch Ausdruck, dass in den Feuerwehrhäusern sowie in der FTZ
bauliche Schwarz-Weiß-Bereiche geschaffen werden/wurden, die ein Ablegen
kontaminierter Gegenstände im Schwarzbereich ermöglichen, um diese vor der
Zuführung zum Weißbereich desinfizierend reinigen zu können. Auf diese Weise
wird verhindert, dass es zu einer Kontamination des Weißbereiches kommt und
ausschließlich rückstandsfreie Ausrüstungsgenstände an die Einsatzkräfte
ausgegeben werden.
Der Kreisbrandmeister hat für die
Vorgehensweise zur kreisweiten Umsetzung der Einsatzhygiene einen Arbeitskreis
gegründet, der aus Mitgliedern der Kreisfeuerwehrführung, der FTZ, der
Verwaltung sowie aus Vertretern der Führungen örtlicher Feuerwehren besteht.
Dieser Arbeitskreis hat verschiedene Vorschläge erarbeitet, die bereits
teilweise umgesetzt wurden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es leider zu einer
Verzögerung bei der Arbeit des Arbeitskreises gekommen.
In einem ersten Schritt wurden 2020
Bekleidungspakete eingeführt, die im Einsatzfall vor Ort an Einsatzkräfte ausgegeben
werden, damit kontaminierte Ausrüstungsgegenstände durch saubere Kleidung
ersetzt werden können. Die Verteilung erfolgt über die FTZ an alle Feuerwehren
im Landkreis Cloppenburg. Auf diese Weise kann die Gefahr minimiert werden,
dass durch Einsatzkleidung eine weitergehende Kontamination von Einsatzkräften,
-fahrzeugen oder anderen Bereichen nach Abschluss des Einsatzes erfolgt.
Des Weiteren wurde mit einer zertifizierten
Wäscherei ein Vertrag geschlossen, die kontaminierte Einsatzkleidung desinfiziert
reinigt und auf mögliche Schäden prüft. Hierdurch ist nunmehr künftig
gewährleistet, dass Einsatzkräfte mit einsatztauglicher Einsatzkleidung in den
Einsatz gehen und eine regelmäßige Überprüfung der Einsatzkleidung stattfindet.
In einem zweiten Schritt soll nunmehr die
Möglichkeit der persönlichen Hygiene der Einsatzkräfte vor Ort an der
Einsatzstelle geschaffen werden (Einsatzstellenhygiene). Der Arbeitskreis hat
sich dazu entschlossen, dass kreisweit eine Einheit für die Einsatzstelle
aufgebaut wird, die für alle Feuerwehren zur Verfügung steht. Hierdurch sollen
mögliche Mehrfachvorhaltungen im Kreisgebiet vermieden und Kosten eingespart
werden.
Zur Umsetzung der Einsatzstellenhygiene soll
ein mobiler Abrollbehälter beschafft werden, der 3 Entkleideräume im
Schwarzbereich, 3 räumlich getrennte Sanitärbereiche mit Duschen und 3
Ankleideräume enthält. Die kontaminierte Einsatzkleidung wird im Schwarzbereich
verschlusssicher gesammelt und im Anschluss über die FTZ an die Reinigung
gegeben. Nach der persönlichen Hygiene im Sanitärbereich werden die
Einsatzkräfte mit neuer Einsatz- oder Einmalkleidung versorgt. Darüber hinaus
ist der Abrollbehälter mit 2 Toiletten ausgestattet, um gerade bei längeren
Einsätzen Toiletten für die Feuerwehrfrauen und –männer vorzuhalten.
Zum Transport des Abrollbehälters soll ein
weiteres Trägerfahrzeug (Wechselladerfahrzeug – WLF) beschafft werden, welches
zudem als Reservefahrzeug dienen soll, falls ein WLF im Kreisgebiet aufgrund
von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht oder ein weiteres Fahrzeug bei
größeren Einsatzlagen benötigt wird.
Die Stationierung und Besetzung dieser
Einheit erfolgt zentral im Kreisgebiet bei der Ortsfeuerwehr Molbergen. Die
Gemeindeverwaltung Molbergen sowie die Ortsfeuerwehr haben der Stationierung
(im Anschaffungsfall) bereits zugestimmt.
Im Haushalt 2021 und 2022 wurden die für die
Umsetzung erforderlichen Mittel eingestellt (150.000,00 EUR in 2021 (wurden in
das Jahr 2022 übertragen) und 300.000,00 EUR in 2022). Da die Mittel aus 2021
nicht erneut übertragen werden können, wurden für das Jahr 2023 nochmals
150.000,00 EUR (aus 2021) eingeplant.
Finanzierung:
I1.100432.510