Betreff
Umsetzung des Einsatzstellenhygienekonzeptes für die Kreisfeuerwehr und gemeindlichen Feuerwehren
Vorlage
V-PLA/22/356
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klima schlägt dem Kreistag vor, der Umsetzung des Einsatzstellenhygienekonzeptes durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Kreisfeuerwehr zuzustimmen.

 


Sachverhalt:

 

Der Schutz der Einsatzkräfte vor schweren Erkrankungen und Spätfolgen (z. B. Feuerwehrkrebs) nimmt einen immer breiteren Raum in den Feuerwehren ein und findet mittlerweile seinen Ausdruck in verschiedenen (gesetzlichen) Regelungen (NBrandSchG, DGUV, TRGS). Im Wesentlichen geht es darum, das Gesundheitsrisiko für Einsatzkräfte, die während eines Einsatzes mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung gekommen sind, durch eine Schwarz-Weiß-Trennung auszuschließen bzw. bestmöglich zu reduzieren. Durch die Schwarz-Weiß-Trennung soll verhindert werden, dass mit gefährlichen Stoffen in Berührung gekommene Ausrüstungsgegenstände (wie z. B. die persönliche Schutzausrüstung), mit der Einsatzkraft selbst oder anderen Gegenständen in Berührung kommen, um so eine Kontamination zu vermeiden. Dies findet z. B. dadurch Ausdruck, dass in den Feuerwehrhäusern sowie in der FTZ bauliche Schwarz-Weiß-Bereiche geschaffen werden/wurden, die ein Ablegen kontaminierter Gegenstände im Schwarzbereich ermöglichen, um diese vor der Zuführung zum Weißbereich desinfizierend reinigen zu können. Auf diese Weise wird verhindert, dass es zu einer Kontamination des Weißbereiches kommt und ausschließlich rückstandsfreie Ausrüstungsgenstände an die Einsatzkräfte ausgegeben werden.

 

Der Kreisbrandmeister hat für die Vorgehensweise zur kreisweiten Umsetzung der Einsatzhygiene einen Arbeitskreis gegründet, der aus Mitgliedern der Kreisfeuerwehrführung, der FTZ, der Verwaltung sowie aus Vertretern der Führungen örtlicher Feuerwehren besteht. Dieser Arbeitskreis hat verschiedene Vorschläge erarbeitet, die bereits teilweise umgesetzt wurden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es leider zu einer Verzögerung bei der Arbeit des Arbeitskreises gekommen.

 

In einem ersten Schritt wurden 2020 Bekleidungspakete eingeführt, die im Einsatzfall vor Ort an Einsatzkräfte ausgegeben werden, damit kontaminierte Ausrüstungsgegenstände durch saubere Kleidung ersetzt werden können. Die Verteilung erfolgt über die FTZ an alle Feuerwehren im Landkreis Cloppenburg. Auf diese Weise kann die Gefahr minimiert werden, dass durch Einsatzkleidung eine weitergehende Kontamination von Einsatzkräften, -fahrzeugen oder anderen Bereichen nach Abschluss des Einsatzes erfolgt.

Des Weiteren wurde mit einer zertifizierten Wäscherei ein Vertrag geschlossen, die kontaminierte Einsatzkleidung desinfiziert reinigt und auf mögliche Schäden prüft. Hierdurch ist nunmehr künftig gewährleistet, dass Einsatzkräfte mit einsatztauglicher Einsatzkleidung in den Einsatz gehen und eine regelmäßige Überprüfung der Einsatzkleidung stattfindet.

 

In einem zweiten Schritt soll nunmehr die Möglichkeit der persönlichen Hygiene der Einsatzkräfte vor Ort an der Einsatzstelle geschaffen werden (Einsatzstellenhygiene). Der Arbeitskreis hat sich dazu entschlossen, dass kreisweit eine Einheit für die Einsatzstelle aufgebaut wird, die für alle Feuerwehren zur Verfügung steht. Hierdurch sollen mögliche Mehrfachvorhaltungen im Kreisgebiet vermieden und Kosten eingespart werden.

 

Zur Umsetzung der Einsatzstellenhygiene soll ein mobiler Abrollbehälter beschafft werden, der 3 Entkleideräume im Schwarzbereich, 3 räumlich getrennte Sanitärbereiche mit Duschen und 3 Ankleideräume enthält. Die kontaminierte Einsatzkleidung wird im Schwarzbereich verschlusssicher gesammelt und im Anschluss über die FTZ an die Reinigung gegeben. Nach der persönlichen Hygiene im Sanitärbereich werden die Einsatzkräfte mit neuer Einsatz- oder Einmalkleidung versorgt. Darüber hinaus ist der Abrollbehälter mit 2 Toiletten ausgestattet, um gerade bei längeren Einsätzen Toiletten für die Feuerwehrfrauen und –männer vorzuhalten.

Zum Transport des Abrollbehälters soll ein weiteres Trägerfahrzeug (Wechselladerfahrzeug – WLF) beschafft werden, welches zudem als Reservefahrzeug dienen soll, falls ein WLF im Kreisgebiet aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht oder ein weiteres Fahrzeug bei größeren Einsatzlagen benötigt wird.

 

Die Stationierung und Besetzung dieser Einheit erfolgt zentral im Kreisgebiet bei der Ortsfeuerwehr Molbergen. Die Gemeindeverwaltung Molbergen sowie die Ortsfeuerwehr haben der Stationierung (im Anschaffungsfall) bereits zugestimmt.

 

Im Haushalt 2021 und 2022 wurden die für die Umsetzung erforderlichen Mittel eingestellt (150.000,00 EUR in 2021 (wurden in das Jahr 2022 übertragen) und 300.000,00 EUR in 2022). Da die Mittel aus 2021 nicht erneut übertragen werden können, wurden für das Jahr 2023 nochmals 150.000,00 EUR (aus 2021) eingeplant.

 

 


Finanzierung:

I1.100432.510