Betreff
Antrag des SV Altenoythe e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Durchführung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit des Sportplatzes
Vorlage
V-KUL/22/256
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der SV Altenoythe e.V. erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Durchführung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit des Sportplatzes unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Stadt Friesoythe einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.873,36 EUR.

 


Sachverhalt:

Der SV Altenoythe e.V. beantragt mit Schreiben vom 26.09.2022 einen Zuschuss für die Durchführung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit des Sportplatzes. Der Verein beabsichtigt, den Fußweg zum Spiel- und Trainingsplatz zu erneuern und eine Grünfläche zwischen dem Haupt- und dem Nebenplatz zu pflastern, um den barrierefreien Zugang gewährleisten zu können. Zudem soll eine Zuwegung zwischen dem Jugend- und dem Trainingsplatz geschaffen werden. Zusätzlich soll eine Zaunanlage ersetzt werden.

Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gesamtkosten betragen laut der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 54.367,00 EUR. Die Maßnahme soll laut Antrag voraussichtlich im Jahr 2023 umgesetzt werden.

 

Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 53.166,82 EUR.

 

Der SV Altenoythe e.V. hat parallel einen Förderantrag bei der Stadt Friesoythe gestellt. Eine Entscheidung der Stadt Friesoythe steht noch aus. Der Kreissportbund wurde beteiligt und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahme.

 

Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg kann eine Zuwendung in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 10.873,36 EUR gewährt werden.

 

Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist, sowie den Zuwendungsbescheid der jeweiligen Sitzgemeinde vorzulegen.

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2023 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt) P1.421 000

Sachkonto: 431810

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des SV Altenoythe e.V. vom 26.09.2022