Betreff
Umsetzung des Nahverkehrsplans 2019
Vorlage
V-VERK/22/236
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 8 des Personenbeförderungsgesetzes i. V. m. § 6 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes haben die Aufgabenträger für jeweils fünf Jahre einen gültigen Nahverkehrsplan aufzustellen. Mit Beschluss vom 19.06.2018 hat der Kreistag den Nahverkehrsplan 2018 für den Landkreis Cloppenburg beschlossen. Dieser wurde bereits am 17.12.2019 als Nahverkehrsplan 2019 fortgeschrieben und hat somit eine Gültigkeit bis zum 16.12.2024. Diesen finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter der Rubrik Ordnung und Verkehr als Downloadangebot.

Seitdem 10.08.2022 befindet sich der neue Nahverkehrsplan 2022 im Anhörungsverfahren. Nach dem Anhörungsverfahren und der Abwägung der daraus resultierenden Stellungnahmen wird dieser den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Die eingereichten Stellungnahmen werden in den nächsten Wochen bewertet.

Die Verabschiedung des neuen Nahverkehrsplan 2022 ist zum jetzigen Stand für das 1. Quartal 2023 vorgesehen.

 

Entsprechend der Beschlussfassung des Verkehrsausschusses vom 12.02.2019 soll über die Umsetzung des Nahverkehrsplanes regelmäßig berichtet werden.

 

Nachfolgend wird über die Umsetzung des Nahverkehrsplanes 2019 informiert. Es werden jedoch nur die Änderungen seit der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.09.2022 thematisiert:

 

Maßnahmen nach Priorität 1:

 

M5 Umsetzung des Rufbuskonzeptes

 

Nach der Umsetzung der Fahrplanänderung zum 01.04.2022 haben sich die Fahrgastzahlen deutlich gesteigert. Während des Gültigkeitszeitraums des 9,-EUR-Tickets in den Monaten Juni bis August 2022 sind die Fahrgastzahlen auf ca. 2.000 Fahrgäste pro Woche (über alle Rufbuslinien) angestiegen. Ab September pendeln sich die Fahrgastzahlen derzeit auf ca. 1.300 Fahrgäste pro Woche (über alle Linien) ein. Dies ist ein weiterer Aufwärtstrend seit Umsetzung der neuen Fahrpläne ab 01.04.2022.

 

Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung und der Evaluierung des Systems ist eine zweite Haushaltsbefragung beauftragt worden. Diese soll in Relation zur ersten Haushaltsbefragung, die vor Einführung von moobil+ durchgeführt worden ist, feststellen, ob sich das Mobilitätsverhalten der Bürger*innen nach Einführung des Mobilitätssystems moobil+ geändert hat. Die Haushaltsbefragung läuft bis Ende Oktober 2022. Die Ergebnisse werden Ende Dezember 2022 erwartet.

 

Zudem ist für dieses Jahr eine Mystery Shopping Aktion beauftragt worden. Unter dem Begriff Mystery Shopping bzw. Testkauf werden im Allgemeinen Verfahren zur Erhebung von Dienstleistungsqualität subsumiert, bei denen geschulte Beobachter, sogenannte Testkäufer oder Testkunden, als normale Kunden auftreten und reale Kundensituationen wahrnehmen. Sie soll den Stand der Dienstleistungsqualität feststellen und aufdecken, in welchen Bereichen Mängel auftreten. Diese sollen hinterher mit den Verkehrsunternehmen ausgewertet und behoben werden. Die Mystery-Shopping-Aktion ist für November/Dezember 2022 geplant.

 

Die beiden v. g. Maßnahmen sollen wichtige Erkenntnisse für die Verstetigung des Mobilitätssystems moobil+ dienen.

 

Des Weiteren befindet sich die Dienstleistung für das Marketing für moobil+ in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Vechta in der Ausschreibung und wird in nächster Zeit neu vergeben.