Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Das Oldenburgische
Jugenderholungswerk Wangerooge e.V. (OJE) erhält einen einmaligen Zuschuss in
Höhe von bis zu 80.400,00 EUR für das Haushaltsjahr 2022 als Defizitausgleich.
Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung ist die gleichzeitige
Anerkennung des Defizitausgleichs durch die Stadt Oldenburg und den Landkreis
Friesland sowie die Maßgabe, dass ein Verwendungsnachweis nach Abschluss des
Haushaltsjahres vorzulegen ist. Eventuell überbezahlte Mittel sind zu
erstatten.
Sachverhalt:
Das Oldenburgische Jugenderholungswerk Wangerooge e.V. (OJE) beantragt mit Schreiben vom 07.09.2022 bei den Vereinsmitgliedern (Stadt Oldenburg, Landkreis Friesland, Landkreis Cloppenburg) die Übernahme des Corona bedingten Defizits in Höhe von 150.800,00 EUR für das Haushaltsjahr 2022. Die Antragssumme für den Zuschuss vom Landkreis Cloppenburg wurde entsprechend dem zurzeit angelegten Finanzierungsschlüssel für Investitionskosten vom OJE ermittelt und beläuft sich auf 80.400,00 EUR.
Wie im Schreiben des OJE vom 07.09.2022 dargelegt, ist aufgrund von Corona bedingten Stornierungen im Belegungszeitraum März bis August 2022 ein Fehlbedarf in Höhe von 150.868,27 EUR im Haushaltsjahr 2022 zu erwarten.
Mit dem Beschluss des Kreistages vom 21.12.2021 wurde dem OJE bereits ein Zuschuss als Corona-Soforthilfe in Höhe bis zu 147.000,00 EUR für das Haushaltsjahr 2021 gewährt mit der Maßgabe, dass ein Verwendungsnachweis nach Abschluss des Haushaltsjahres vorzulegen ist (V-KA/21/683).
Zur Sicherstellung des Betriebs der Einrichtung und der Abwendung eines Defizites ist der beantragte Zuschuss unumgänglich.
Finanzierung:
P1.366.000
Sachkonto 431800
Anlagenverzeichnis:
Antrag des OJE vom 07.09.2022