Betreff
Antrag der Katholischen Pfarrei St. Marien Cloppenburg-Bethen auf Gewährung eines Zuschusses für eine neue Orgel für die Wallfahrtskirche St. Marien Bethen
Vorlage
V-KUL/22/239
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Landkreis Cloppenburg gewährt einen einmaligen Zuschuss für den Neubau der Orgel für die Wallfahrtsbasilika St. Marien Bethen in Höhe von 20.000,00 EUR.

 

 

Alternativer Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Antrag der Katholischen Pfarrei St. Marien Cloppenburg-Bethen auf Gewährung eines Zuschusses für den Neubau der Orgel für die Wallfahrtsbasilika St. Marien Bethen in Höhe von 20.000,00 EUR wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 12.05.2022 beantragt die Katholische Pfarrei St. Marien Cloppenburg-Bethen erneut die Gewährung eines Zuschusses zur Finanzierung einer neuen Orgel für die Wallfahrtsbasilika St. Marien Bethen (siehe Anlage).

 

Eine neue Orgel ist notwendig, da das Instrument aus dem Jahr 1952 erhebliche Schwächen aufweist. Umfang und Konzeption sind für den Raum unzureichend. Die Orgel entspricht nicht den Anforderungen, dies belegt ein Gutachten des Orgelsachverständigen Stefan Decker aus dem Jahr 2015.

 

Die Katholische Pfarrei St. Marien Cloppenburg-Bethen beantragte bereits mit Datum vom 26.06.2020 die Gewährung eines Zuschusses für eine neue Orgel für die Wallfahrtsbasilika St. Marien Bethen beim Landkreis Cloppenburg.

Parallel hatte die Pfarrei seinerzeit ebenfalls einen Zuschuss für die neue Orgel beim Bischöflich Münsterschen Offizialat Vechta (BMO) in Höhe von 150.000,00 EUR beantragt.

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg beschloss in seiner Sitzung am 03.11.2020 (V-KUL/20/172), der Katholischen Pfarrei St. Marien Cloppenburg-Bethen einen einmaligen Zuschuss für den Neubau der Orgel für die Wallfahrtsbasilika St. Marien Bethen in Höhe von 20.000,00 EUR zu gewähren, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das BMO Vechta einen Zuschuss in Höhe von 150.000,00 EUR gewährt.

 

Zwischenzeitlich hat das BMO aufgrund eines Grundsatzbeschlusses die Förderung abgelehnt.

Die mit Kreistagsbeschluss vom 03.11.2020 erteilte Förderbedingung des Landkreises konnte die Pfarrgemeinde schließlich nicht erfüllen, sodass der Landkreis Cloppenburg bislang keine Auszahlung vornehmen konnte.

 

Laut dem Antrag vom 12.05.2022 habe sich die Finanzierungssituation der Katholischen Pfarrei St. Marien Cloppenburg-Bethen seit der Antragsstellung im Jahr 2020 dahingehend geändert, dass das Land Niedersachsen und die Stadt Cloppenburg entsprechende Mittel bereitgestellt haben und das BMO die Auftragserteilung mitunterschrieben und der Pfarrei die kirchenaufsichtliche Genehmigung für ein gegebenenfalls notwendiges Darlehen zur Restfinanzierung erteilt hat.

Laut dem aktuellen Finanzierungsplan, werden seitens des Landes Niedersachsen ein Zuschuss in Höhe von 20.000,00 EUR und seitens der Stadt Cloppenburg ein Zuschuss in Höhe von 10.000,00 EUR gewährt. Des Weiteren werden Zuschüsse von Institutionen, Vereinen und Stiftungen berücksichtigt.

 

Die neue Orgel soll hauptsächlich durch Spenden finanziert werden, hierfür wurde im Juni 2017 ein örtlicher Orgelbauverein gegründet. Der Orgelbauverein hat bislang durch

Benefizkonzerte, Bewirtungen und den Verkauf von Orgelpfeifenpatenschaften einen Gesamtbetrag in Höhe von 271.000,00 EUR eingenommen (Stand Mai 2022). Weitere Einnahmequellen sind dem Finanzierungsplan zu entnehmen.

 

Insgesamt beläuft sich die Summe der voraussichtlichen Einnahmen auf 778.000,00 EUR.

 

Die Gesamtkosten betragen gemäß dem Finanzierungsplan (Stand Mai 2022) 798.000,00 EUR.

 

Die Katholische Pfarrei beantragt beim Landkreis einen Zuschuss zur Finanzierung der Orgel in Höhe von 20.000,00 EUR ohne Erteilung einer Förderauflage.

 


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt): P1.281000

Sachkonto 431800

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Katholischen Pfarrei St. Marien Cloppenburg-Bethen vom 12.05.2022