Betreff
Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse an den Landkreis Cloppenburg für die Bezuschussung des Neubaus des Oberstufenhauses an der Liebfrauenschule in Cloppenburg (Az.: 551)
Vorlage
V-SCHUL/22/224
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Landkreis Cloppenburg wird für die Bezuschussung des Neubaus des Oberstufenhauses an der Liebfrauenschule in Cloppenburg ein Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 906.250,00 EUR gewährt.

 


Sachverhalt:

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch

notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.

 

Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.

 

Entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 12.07.2022 (V-SCHUL/22/216) gewährte der Landkreis Cloppenburg dem Bischöflich Münsterschen Offizialat Vechta (BMO) einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.995.000,00 EUR für den Neubau eines Oberstufenhauses an der Liebfrauenschule in Cloppenburg.

 

Für die Baumaßnahme entstehen voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 3.990.000,00 EUR.

Da der Landkreis Cloppenburg Schulträger für die Schulform der Gymnasien ist, kann für den gewährten Zuschuss an das BMO ein Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse gewährt werden, wenn es sich dabei um eine schulisch notwendige Maßnahme handelt.

 

Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg hinsichtlich der Höhe der bezuschussungsfähigen Kosten geprüft.

 

Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach Prüfung der Hochbauabteilung auf 1.812.500,00 EUR.

 

Somit ergibt sich ein Zuschuss an den Landkreis Cloppenburg in Höhe von bis zu 906.250,00 EUR (1/2 der zuwendungsfähigen Kosten).

 

Im Rahmen des Neubaus des Oberstufenhauses können ausschließlich die neugeschaffenen Flächen als förderfähig anerkannt werden. Der Abriss sowie der Neubau der Flächen des Bestandsgebäudes können nicht aus der Kreisschulbaukasse gefördert werden.

 


Finanzierung:

Im Haushalt der Kreisschulbaukasse 2022 sind Mittel für Schulbaumaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt): 2440000000/781200

Sachkonto: 204040

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 18.10.2021