Betreff
Antrag der Diakonie und des Vereins donum vitae auf Zuschuss zu den Kosten für empfängnisverhütende Mittel und Sterilisationen für Leistungsempfänger*innen gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG und Personen in finanziellen und persönlichen Notlagen ab 2023
Vorlage
V-SOZ/22/157
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, der Diakonie und dem Verein donum vitae für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 einen Betrag von jeweils bis zu 8.000 € als Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel als freiwillige Leistung des Landkreises Cloppenburg zu gewähren.


Sachverhalt:

 

 

Bezug:

Sozialausschuss: 10.09.2019, V-SOZ/19/108

Kreistag: 01.10.2019

 

 

Der Kreistag gewährte am 01.10.2019 der Diakonie und dem Verein donum vitae gemein­sam für die Haushaltsjahre 2020 - 2022 einen Betrag in Höhe von bis zu 8.000,00 Euro als Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel für Leistungsempfängerinnen und -empfänger gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG und Frauen und Männer in finanziellen und persönlichen Notlagen.

 

In den Jahren 2019-2021 haben jährlich durchschnittlich 68 Frauen und Männer aus dem Landkreis Cloppenburg den Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel und Sterilisationen aus dem Verhütungsfonds erhalten:

 

2019:   63 Anträge 4.320,79 €

2020:   58 Anträge 4.367,25 €

2021:   56 Anträge 6.003,16 €

 

Mit Schreiben vom 22.07.2022 wird für die Jahre 2023 - 2025 wiederum ein Betrag von jeweils bis zu 8.000 € bean­tragt. Aus diesen Mitteln sollen ärztlich verordnete Verhütungsmittel (Antibabypille, Spirale oder Sterilisation) finanziert werden. Pro Person soll ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten gewährt werden. Die Beratung, Gewährung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch die Schwangerenberatungsstellen der Diakonie und des Vereins donum vitae.

 

Grundsätzlich werden die Kosten für empfängnisverhütende Maßnahmen von den Kranken­kassen lediglich bis zum 22. Lebensjahr mit ärztlicher Verordnung übernommen. Ab dem 22. Lebensjahr muss jede Frau und jedes Paar diese Kosten selber tragen. Leis­tungsempfängerinnen nach dem SGB II stehen aktuell für sämtliche Gesundheitsausgaben monatlich lediglich 17,14 € zur Verfügung.

 

Die Antibabypille kostet monatlich 10 € bis 15 €. Die übrigen Verhütungsmittel, die die einmalige Zahlung eines hohen Betrages erfordern, wie Spirale oder Sterilisation (Beträ­ge zwischen 150 € und 500 €), sind aus diesen Mitteln kurzfristig nicht zu realisieren. Die aktuelle Situation mit der generellen Preissteigerung und der hohen Inflationsrate (7,6 % im Juni 2022) verstärkt die finanzielle Belastung der Betroffenen. Daher kommt es zu ungeplanten und ungewollten Schwangerschaften. Folgen sind der Schwangerschaftskonflikt mit den damit verbundenen psychischen Belastungen und ein möglicher Schwangerschaftsabbruch mit den entsprechenden Folgekosten.

 

Mit dem Verhütungsfonds werden einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger bei der Familienplanung unterstützt und gesundheitliche Chancengleichheit hergestellt.

 

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Verschiedene andere Landkreise in der hiesigen Region haben der Bezuschussung für den eigenen Bereich zugestimmt. Dabei gibt es unter­schiedliche Anspruchsvoraussetzungen, oftmals wird der Zuschuss nur für den Personen­kreis nach SGB II, SGB XII und AsylbLG zugelassen. Entsprechend den uns von den Schwangerenberatungsstellen vorgelegten Verwendungsnachweisen hat sich die Auswei­tung auf einen sonstigen Personenkreis mit finanziellen und persönlichen Notlagen als sinn­voll dargestellt.

 

Es ist zu beraten, ob

 

-       der Diakonie und dem Verein donum vitae für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 ein Betrag von jeweils bis zu 8.000 € als Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel als freiwillige Leistung des Landkreises Cloppenburg bereitgestellt werden soll.

 


Finanzierung:

In der Haushaltsplanung ist der von der Diakonie und dem Verein donum vitae beantragte Zuschuss vorsorglich berücksichtigt worden.

 

Produkt:         P1.412000 Gesundheitseinrichtungen

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Diakonie und des Vereins donum vitae vom 22.07.2022 auf eine Bezuschussung empfängnisver­hütender Mittel ab 2023