Betreff
Steuerung der Windenergie im Regionalen Raumordnungsprogramm
Vorlage
V-PLA/22/343
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Kreistag folgende Beschussfassung:

 

Der Landkreis Cloppenburg setzt die Vorgaben des Landesraumordnungsprogramms zur Windenergieplanung im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms in Form von Vorranggebieten ohne Ausschlusswirkung um.

 


Sachverhalt:

 

Für die Ausweisung der Vorrang- oder Eignungsgebiete Windenergienutzung gem. Abschnitt 4.2 Ziffer 4 LROP 2017 hat der Landkreis Cloppenburg eine Standortpotentialanalyse in Auftrag gegeben. Darin sollen die Potentialflächen für den Landkreis Cloppenburg unter Anwendung eines einheitlichen Kriterienkataloges (harte und weiche Tabuzonen) ermittelt werden.

Die Ergebnisse der Potentialflächenanalyse wurde dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz in der Sitzung am 28.09.2021 vorgestellt.

 

Erstellt wurde sowohl ein Szenario 1 (mit Ausschlusswirkung) als auch ein Szenario 2 (ohne Ausschlusswirkung), um für die Herbeiführung einer Entscheidung die grobe Flächenkulisse vor Augen zu haben. Dabei ist zu beachten, dass sich beide Szenarien im Rahmen der weiteren Planung durch eine anschließende Einzelfallprüfung der Flächeneignung unter Berücksichtigung der nicht pauschal durch Ausschlusskriterien berücksichtigten öffentlichen und privaten Belange weiter reduzieren werden.

 

Im Januar 2022 wurden die Ergebnisse auch den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorgestellt und diskutiert. Die Städte und Gemeinden waren aufgefordert, die Ergebnisse der Potentialanalyse zu prüfen, Änderungs- und Ergänzungsbedarf zu melden und mitzuteilen, ob in der Regionalplanung eine Steuerung der Windenergie mit oder ohne Ausschlusswirkung bevorzugt wird.

 

Die Hinweise und Vorschläge der Städte und Gemeinden wurden geprüft und nach Möglichkeit in das Konzept aufgenommen. Von der Stadt Löningen ist bisher keine Rückmeldung gekommen.

 

Für eine Windenergiesteuerung mit Ausschlusswirkung haben sich ausgesprochen:

Barßel (in der Veranstaltung, bisher keine schriftliche Rückmeldung)

Cloppenburg

Essen Oldb

Garrel

Lindern

 

Für eine Windenergiesteuerung ohne Ausschlusswirkung haben sich ausgesprochen:

Bösel

Cappeln

Emstek

Friesoythe

Lastrup

Molbergen

Saterland

 

Aus der Sicht des Planungsamtes spricht für eine Planung mit Ausschlusswirkung die Möglichkeit, die Windenergieanlagen über Gemeindegrenzen hinweg in einem größeren Planungsraum konzentriert ansiedeln zu können. Durch die flächendeckende Ausschlusswirkung außerhalb der Eignungsgebiete können auch größere zusammenhängende Landschaftsbereiche von Windenergieanlagen freigehalten und somit das Landschaftsbild geschützt werden.

Eine für die nachfolgenden Planungsebenen sowie das Genehmigungsverfahren verbindliche räumliche Steuerung von Windenergieanlagen – und mithin eine sichere Raumverträglichkeit - lässt sich auf der Ebene der Regionalplanung allein durch die Planung mit Ausschlusswirkung erreichen.

 

Gegen die Planung mit Ausschlusswirkung spricht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Planung beklagt wird. Viele Ausschlussplanungen der Regionalplanung wurden bereits durch das OVG Lüneburg gekippt. Dadurch würden mindestens die beklagten Regelungen zur Windenergie im RROP unwirksam. Die derzeit starke Dynamik rund um das Thema Erneuerbare Energien in der Bundes- und Landespolitik verstärken die Unsicherheiten für das RROP-Aufstellungsverfahren des Landkreises Cloppenburg.

 

Aus planungsfachlicher Sicht ist aus o.g. Gründen eine Planung mit Ausschlusswirkung durch die Regionalplanung zu bevorzugen. Allerdings hat sich eine knappe Mehrheit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für eine Planung ohne Ausschlusswirkung ausgesprochen.

 

Im Ergebnis erscheint – auch wenn aus planungsfachlicher Sicht eine Planung mit Ausschlusswirkung wünschenswert ist – aufgrund des hohen Prozessrisikos und des überwiegenden Votums der Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg eine Steuerung der Windenergie im RROP des Landkreises Cloppenburg ohne Ausschlusswirkung angezeigt.

 


Finanzierung:

P1.511000

 


Anlagenverzeichnis:

Potentialanalyse – Kurzbericht Stand Januar 2022

Ergebniskarte Szenario 1

Ergebniskarte Szenario 2