Betreff
Anträge der SPD-Fraktion gem. § 56 NKomVG und des Kreissportbundes Cloppenburg e.V. auf Fortsetzung des Sonderprogramms des Landkreises Cloppenburg zur Förderung von Kunstrasenplätzen
Vorlage
V-KUL/22/232
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird die folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Landkreis Cloppenburg beschließt die Fortsetzung des Sonderprogramms des Landkreises Cloppenburg zur Förderung von Kunstrasenplätzen durch den Landkreis Cloppenburg und seinen Städten und Gemeinden für die Jahre 2024 bis 2026.

 


Sachverhalt:

Der Kreistag beschloss am 25.09.2018 das „Sonderprogramm zur Förderung von Kunstrasenplätzen durch den Landkreis Cloppenburg und seine Städte und Gemeinden“ (V-KUL/18/117).

 

Das Sonderprogramm wurde für die Dauer von fünf Jahren (2019 bis 2023) aufgelegt.

Pro Jahr sollen aus diesem Sonderförderprogramm max. 3 Kunstrasenplätze gefördert werden und zwar grundsätzlich jeweils 1 Platz im „Alten Amt Friesoythe“, im „Alten Amt Cloppenburg“ sowie im „Alten Amt Löningen“. Die Fördersumme beträgt bei geschätzten Kosten von max. 750.000 EUR 40 % der Herstellungskosten pro Platz, maximal 300.000 EUR.

 

Zu Beginn des Inkrafttretens des Sonderprogramms zum 01.01.2019 wurde beim Landkreis Cloppenburg kein Antrag auf Förderung von Kunstrasenplätzen eingereicht. Dies begründete sich damit, dass die Vereine durch die Aufbringung des Eigenanteils beim Bau der Kunstrasenplätze sowie durch die Kosten für den Pflegeaufwand der Plätze stark belastet seien. Nach einer Lebensdauer eines Kunstrasenplatzes von 12 bis 15 Jahren sei eine Sanierung bzw. Erneuerung des Platzes erforderlich. Dies sei mit einem weiteren erheblichen Kostenaufwand für die Vereine verbunden. Die Frage der Finanzierung der in Zukunft erforderlichen Erneuerung der Plätze sei für die Vereine ein Unsicherheitsfaktor bei der Antragstellung und Planung der Kunstrasenplätze.

 

Mit Beschluss vom 24.03.2020 beschloss der Kreistag die Erweiterung des Sonderprogramms, sodass Vereine, die einen Kunstrasenplatz aus dem Sonderförderprogramm bezuschusst bekommen haben, dann, wenn dieser Platz erneuert beziehungsweise saniert werden muss, durch den Landkreis einen Zuschuss in Höhe von 40 % der dafür anfallenden Kosten erhalten. Anstelle einer Sanierung ist ein Umbau auf eine ökologisch verträgliche Variante zu bevorzugen. Die Gewährung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit durch Haushaltsmittel (V-KUL/20/156).

 

Inzwischen haben insgesamt fünf Vereine einen Zuschuss für den Bau eines Kunstrasenplatzes aus dem Sonderprogramm beantragt. Davon wurde bereits drei Vereinen einen Zuschuss gewährt.

Nach Kenntnisstand des Schulamtes sind künftig weitere Anträge aus den Gemeinden Emstek, Bösel, Molbergen und Lastrup zu erwarten (Anlage 2).

 

Die SPD-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 09.03.2022 (Anlage 3) die Fortsetzung des Sonderprogramms zur Förderung von Kunstrasenplätzen für weitere drei Jahre (2024  bis 2026).

Die SPD-Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass die Planungszeiträume für einen Kunstrasenplatz sehr langwierig seien, sodass die Vereine bei der Umsetzung mehr Planungssicherheit benötigen. Vorbehaltlich der Finanzierbarkeit beantragt die SPD-Fraktion, in den kommenden Haushaltsjahren 2024 bis 2026 für das Sonderprogramm jeweils 900.000 EUR einzuplanen.

 

Auch der Kreissportbund Cloppenburg e.V. beantragte mit Schreiben vom 21.02.2022 (Anlage 4) die Fortsetzung des Sonderprogramms zur Förderung von Kunstrasenplätzen für weitere fünf Jahre.

Als Begründung führt der Kreissportbund Cloppenburg e.V. an, dass aufgrund der langen Vorlaufzeit der Vereine für die Planung der Kunstrasenplätze sowie der im Jahr 2020 eingetretenen Corona-Pandemie bisher lediglich drei Kunstrasenplätze gebaut worden seien. Viele Vereine hätten dem Kreissportbund gegenüber signalisiert, in die weiteren Planungen einsteigen zu wollen. Eine Fertigstellung der Kunstrasenplätze sei jedoch auch vor dem Hintergrund einiger neu aufzustellender Bebauungspläne bis zum Auslauf des Sonderprogrammes zum Ende des Jahres 2023 nicht möglich.

 


Finanzierung:

Zuweisungen für den Sportstättenbau
In den Haushaltsjahren 2024  bis 2026 werden jeweils 900.000 EUR berücksichtigt.

 


Anlagenverzeichnis:

Sonderprogramm zur Förderung von Kunstrasenplätzen durch den Landkreis Cloppenburg und seine Städte und Gemeinden (Anlage 1)

Aufstellung Anträge Kunstrasenplätze (Anlage 2)

Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2022 (Anlage 3)

Antrag des Kreissportbundes Cloppenburg e.V. vom 21.02.2022 (Anlage 4)