Betreff
Antrag der Stadt Friesoythe auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse für den Neubau der Gerbert-Schule Altenoythe (Az.: 507)
Vorlage
V-SCHUL/22/218
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Stadt Friesoythe wird für den Neubau der Gerbert-Schule in Altenoythe ein Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 2.313.600,00 EUR gewährt.

 


Sachverhalt:

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch

notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.

 

Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.

 

Die Stadt Friesoythe beantragt mit Schreiben vom 06.08.2021 (siehe Anlage) einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für den Neubau der Gerbert-Schule in Altenoythe.

 

Die Stadt Friesoythe plant den Neubau der Gerbert-Schule (Grundschule) in Altenoythe. Derzeit ist die Gerbert-Schule im Gebäudekomplex der Heinrich-von-Oytha Schule untergebracht. 

Die Heinrich-von-Oytha-Schule (Oberschule Friesoythe) hat aufgrund stetig steigender Schüler- und Klassenzahlen seit einigen Jahren ein großes Raumproblem. Daher mussten bereits viele Fachräume aufgegeben werden. Insbesondere die inklusive Beschulung ist unter den gegebenen Voraussetzungen nur sehr begrenzt umsetzbar.

 

Die Gerbert-Schule Altenoythe stößt ebenfalls an ihre räumlichen Grenzen.

Insgesamt fehlt es der Gerbert-Schule Altenoythe an 20 Räumen und einer Fläche von insgesamt 858 qm. Die Heinrich-von-Oytha-Schule hat einen Fehlbedarf von insgesamt 40 Räumen und einer Fläche von 1.105 qm.

 

Daher soll der Raumbedarf der Gerbert-Schule in einem Neubau untergebracht werden, während die Heinrich-von-Oytha-Schule im Gesamt-Gebäudekomplex untergebracht wird.

 

Derzeit belaufen sich die Gesamtkosten für den Neubau der Gerbert-Schule auf 7.871.874,40 EUR.

 

Der vorzeitige Maßnahmebeginn für den Neubau der Gerbert-Schule in Altenoythe wurde genehmigt.

 

Die Stadt Friesoythe beantragt für die o.g. Maßnahme eine 50%-Förderung aus der Kreisschulbaukasse, da der Platzmangel der Heinrich-von-Oytha Schule Anlass für den Neubau der Gerbert-Schule war.

 

Nach der Richtlinie zur Kreisschulbaukasse können nur schulisch notwendige Maßnahmen im Sekundarbereich zur Hälfte bezuschusst werden.

Schulisch notwendige Maßnahmen im Primarbereich können dagegen zu einem Drittel bezuschusst werden.

 

Für den Neubau der Gerbert-Schule können grundsätzlich die fehlenden Räumlichkeiten der Grundschule, die im Gebäudekomplex der Heinrich-von-Oytha Schule noch nicht vorhanden waren, mit einem Drittel gefördert werden.

 

Eine hälftige Förderung kann hingegen nur für die Schaffung der fehlenden Räumlichkeiten der Heinrich-von-Oytha Schule gewährt werden.

 

Statt einer hälftigen Förderung der fehlenden Räumlichkeiten der Heinrich-von-Oytha Schule sowie einer Förderung der fehlenden Räumlichkeiten der Gerbert-Schule mit einem Drittel soll der vollständige Neubau der Grundschule zu einem Drittel gefördert werden, da nicht berechenbar ist, in welcher Höhe die Baumaßnahme zur Hälfte gefördert werden könnte.

Da außerdem die gesamten bisherigen Räumlichkeiten der Grundschule künftig durch die Oberschule genutzt werden, ist der gesamte Neubau der Grundschule zu einem Drittel als förderfähig anzuerkennen.

 

Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg geprüft.

 

Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach Prüfung der Hochbauabteilung auf 6.940.800,00 EUR.

 

Somit ergibt sich ein Zuschuss an die Stadt Friesoythe in Höhe von 2.313.600 EUR (1/3 der zuwendungsfähigen Kosten).

 

Die Differenz der zuwendungsfähigen Kosten zu den angegebenen Gesamtkosten der Stadt Friesoythe, ergibt sich aus der differenzierten Berechnungsweise. Die zuwendungsfähigen Kosten aus der Kreisschulbaukasse werden auf Grundlage der Bruttogrundfläche ermittelt. Die Stadt Friesoythe ermittelte seine Gesamtkosten auf Grundlage des Bruttorauminhalts.

Zudem wurden die Kosten der Kostengruppe 200 (Herrichten und Erschließen) bei der Berechnung der Hochbauabteilung nicht mit einberechnet, da diese nach der Richtlinie zur Kreisschulbaukasse bei der Festsetzung der zuwendungsfähigen Kosten unberücksichtigt bleiben.

 

Das Ergebnis über die zuwendungsfähigen Kosten wurde mit der Stadt Friesoythe einvernehmlich abgestimmt.

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 06.08.2021