Beschlussvorschlag:
Dem
Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der
Stadt Friesoythe wird für den Neubau der Gerbert-Schule in Altenoythe ein
Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 2.313.600,00 EUR gewährt.
Sachverhalt:
Die Schulträger erhalten aus der
Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch
notwendige Baumaßnahmen inklusive der
erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.
Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein
Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als schulisch
notwendig anerkannten Maßnahmekosten.
Die Stadt Friesoythe beantragt mit Schreiben
vom 06.08.2021 (siehe Anlage) einen
anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für den Neubau der
Gerbert-Schule in Altenoythe.
Die Stadt Friesoythe plant den Neubau der
Gerbert-Schule (Grundschule) in Altenoythe. Derzeit ist die Gerbert-Schule im
Gebäudekomplex der Heinrich-von-Oytha Schule untergebracht.
Die Heinrich-von-Oytha-Schule (Oberschule
Friesoythe) hat aufgrund stetig steigender Schüler- und Klassenzahlen seit
einigen Jahren ein großes Raumproblem. Daher mussten bereits viele Fachräume
aufgegeben werden. Insbesondere die inklusive Beschulung ist unter den
gegebenen Voraussetzungen nur sehr begrenzt umsetzbar.
Die Gerbert-Schule Altenoythe stößt ebenfalls
an ihre räumlichen Grenzen.
Insgesamt fehlt es der Gerbert-Schule
Altenoythe an 20 Räumen und einer Fläche von insgesamt 858 qm. Die
Heinrich-von-Oytha-Schule hat einen Fehlbedarf von insgesamt 40 Räumen und
einer Fläche von 1.105 qm.
Daher soll der Raumbedarf der Gerbert-Schule
in einem Neubau untergebracht werden, während die Heinrich-von-Oytha-Schule im
Gesamt-Gebäudekomplex untergebracht wird.
Derzeit belaufen sich die Gesamtkosten für
den Neubau der Gerbert-Schule auf 7.871.874,40 EUR.
Der vorzeitige Maßnahmebeginn für den Neubau
der Gerbert-Schule in Altenoythe wurde genehmigt.
Die Stadt Friesoythe beantragt für die o.g.
Maßnahme eine 50%-Förderung aus der Kreisschulbaukasse, da der Platzmangel der
Heinrich-von-Oytha Schule Anlass für den Neubau der Gerbert-Schule war.
Nach der Richtlinie zur Kreisschulbaukasse
können nur schulisch notwendige Maßnahmen im Sekundarbereich zur Hälfte
bezuschusst werden.
Schulisch notwendige Maßnahmen im
Primarbereich können dagegen zu einem Drittel bezuschusst werden.
Für den Neubau der Gerbert-Schule können
grundsätzlich die fehlenden Räumlichkeiten der Grundschule, die im
Gebäudekomplex der Heinrich-von-Oytha Schule noch nicht vorhanden waren, mit
einem Drittel gefördert werden.
Eine hälftige Förderung kann hingegen nur für
die Schaffung der fehlenden Räumlichkeiten der Heinrich-von-Oytha Schule
gewährt werden.
Statt einer hälftigen Förderung der fehlenden
Räumlichkeiten der Heinrich-von-Oytha Schule sowie einer Förderung der
fehlenden Räumlichkeiten der Gerbert-Schule mit einem Drittel soll der
vollständige Neubau der Grundschule zu einem Drittel gefördert werden, da nicht
berechenbar ist, in welcher Höhe die Baumaßnahme zur Hälfte gefördert werden
könnte.
Da außerdem die gesamten bisherigen
Räumlichkeiten der Grundschule künftig durch die Oberschule genutzt werden, ist
der gesamte Neubau der Grundschule zu einem Drittel als förderfähig
anzuerkennen.
Die eingereichten Planungsunterlagen nebst
Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg
geprüft.
Insgesamt
belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach Prüfung der Hochbauabteilung
auf 6.940.800,00 EUR.
Somit ergibt sich ein Zuschuss an die Stadt
Friesoythe in Höhe von 2.313.600 EUR (1/3
der zuwendungsfähigen Kosten).
Die Differenz der
zuwendungsfähigen Kosten zu den angegebenen Gesamtkosten der Stadt Friesoythe,
ergibt sich aus der differenzierten Berechnungsweise. Die zuwendungsfähigen
Kosten aus der Kreisschulbaukasse werden auf Grundlage der Bruttogrundfläche
ermittelt. Die Stadt Friesoythe ermittelte seine Gesamtkosten auf Grundlage des
Bruttorauminhalts.
Zudem wurden die
Kosten der Kostengruppe 200 (Herrichten und Erschließen) bei der Berechnung der
Hochbauabteilung nicht mit einberechnet, da diese nach der Richtlinie zur
Kreisschulbaukasse bei der Festsetzung der zuwendungsfähigen Kosten
unberücksichtigt bleiben.
Das Ergebnis über
die zuwendungsfähigen Kosten wurde mit der Stadt Friesoythe einvernehmlich
abgestimmt.
Anlagenverzeichnis:
Antrag vom 06.08.2021