Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis
Cloppenburg gewährt dem Bischhöflich Münsterschen Offizialat für den Neubau des
Oberstufenhauses an der Liebfrauenschule in Cloppenburg einen freiwilligen
Zuschuss in Höhe von bis zu 1.995.000 EUR.
Sachverhalt:
Das Bischöflich Münstersche Offizialat hat mit Schreiben vom 18.10.2021 den Neubau eines Oberstufenhauses an der Liebfrauenschule (Gymnasium) in Cloppenburg beantragt (siehe Anlage).
Die
Liebfrauenschule Cloppenburg wird von der Schulstiftung St. Benedikt betrieben.
Die Gebäude stellt die Römisch-Katholische Kirche im Oldenburgischen Teil des
Bistums Münster. Über 900 Schülerinnen und Schüler werden an der
Liebfrauenschule in Cloppenburg beschult.
Durch die
Einführung von G9 benötigt die vierzügige Liebfrauenschule insgesamt 28 Klassenräume und weitere Kursräume. Die
bisherigen Klassenräume im Gebäude der ehemaligen Haushaltsschule sind
teilweise zu klein. Zudem gibt es keine Differenzierungsräume und keine
Pausenhalle. Zusätzlich ist die Sanierung der ehemaligen Haushaltsschule nicht
wirtschaftlich und energetisch sinnvoll.
Daher
beabsichtigt das Bischhöflich Münstersche Offizialat das Gebäudeteil der
ehemaligen Haushaltsschule abzureißen und einen Neubau zu erstellen, mit dem
Ziel, die genannten Defizite für die Schule zu beseitigen.
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme belaufen sich derzeit auf 3.990.000 EUR.
Das Bischhöflich Münstersche Offizialat beantragt einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Gesamtkosten (1.995.000 EUR).
Als Regelschulträger der Schulform der Gymnasien bezuschusste der Landkreis Cloppenburg bisher grundsätzlich die die Baumaßnahmen an der Liebfrauenschule mit bis zu 50 %. Begründet wurde die Bezuschussung in der Vergangenheit immer damit, dass der Landkreis, falls es das ULF nicht gebe, im Gebiet der Stadt Cloppenburg ein weiteres 4-zügiges Gymnasium errichten und betreiben müsse.
Der Landkreis Cloppenburg übernimmt daher bis zu 50 % der Baukosten in Höhe von 3.990.000 EUR (=1.995.000 EUR) als freiwilligen Zuschuss.
Ein Vertreter des Bischhöflich Münsterschen Offizialats erhält die Gelegenheit den Antrag näher zu begründen und für eventuelle Fragen zur Verfügung zu stehen.
Finanzierung:
Entsprechende Mittel für die Maßnahme sind im Haushalt eingeplant.
Anlagenverzeichnis:
Antrag des Bischhöflich Münsterschen Offizialats vom 18.10.2021