Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Vorlage
V-VERK/22/223
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Antrag der Gemeinde Barßel auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 18.947,33 EUR für den Ausbau der Haltestellen „Barßelermoor, Soestebrücke“, „Lohe, Siemer“, „Lohe, Zum Walde“, „Reekenfeld, Schleuse“, „Reekenfeld, Ording“, „Harkebrügge, Abzw. Westerscheps“, „Harkebrügge, Radarstation“ und „Barßel, Carolinenhofstraße“ des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.

 

Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen zur Verfügung gestellt (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat; Förderung der Vermarktung und Verbesserung der Fahrgastinformation und Durchführung von Verkehrserhebungen).

 

Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.

 

Die aktuell gültige Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV wurde vom Kreistag am 03.06.2021 mit Vorlage V-VERK/21/202 zum 01.01.2021 beschlossen.

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:

 

a)       75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 100.000,00 EUR pro Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaßnahme.

b)      12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 100.000,00 EUR, sofern die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.

 

In der heutigen Sitzung steht die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe b) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV an.

 

Gemeinde Barßel

Die Gemeinde Barßel beantragt mit Schreiben vom 01.03.2022 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen „Barßelermoor, Soestebrücke“, „Lohe, Siemer“, „Lohe, Zum Walde“, „Reekenfeld, Schleuse“, „Reekenfeld, Ording“, „Harkebrügge, Abzw. Westerscheps“, „Harkebrügge, Radarstation“ und „Barßel, Carolinenhofstraße“.
 

Die bezuschussungsfähigen Kosten belaufen sich nach dem Antrag auf 151.578,67 EUR.

 

Die Landesnahverkehrsgesellschaft bezuschusst die Baumaßnahme zu 75 %. Der Zuwendungsbescheid hierzu ist im Antrag der Gemeinde Barßel enthalten.

 

Die Gemeinde Barßel erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 18.947,33 EUR (12,5 %).

 

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.

 

Die in den Haushaltsjahren 2005 - 2022 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.

 


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)

I1.500034.525.001

I1.500043.525.001

I1.500050.525.001

I1.500062.525.001

I1.500080.525.001

I1.500084.525.018

I1.500084.525.019

I1.500084.525.020

I1.500084.525.021

I1.500084.525.022

 

Sachkonto: 781200

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Mittelabfluss