Betreff
Neuwahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg für die Amtszeit von 27. April 2022 bis 26. April 2027
Vorlage
V-KA/21/690
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen

 

1.

2.

3.

4.

 

in die Vorschlagsliste zur Neuwahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg für die Amtszeit vom 27. April 2022 bis 26. April 2027 aufzunehmen.

 


Sachverhalt:

 

Die Amtszeit der derzeit amtierenden ehrenamtlichen Richter beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg endet am 26.04.2022. Zuvor ist die Wahl für die nachfolgende Amtszeit durchzuführen. Die Amtszeit der neu zu wählenden ehrenamtlichen Verwaltungsrichter dauert vom 27. April 2022 bis zum 26. April 2027.

 

Der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes hat mit Schreiben vom 08.07.2021 mitgeteilt, dass nach Beteiligung der betroffenen 11 Berufungssenate die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht gemäß § 27 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i. V. m. § 34 VwGO auf 118 bestimmt wurde. Gemäß § 28 Satz 3 VwGO ist für die von den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover aufzustellenden Vorschlagslisten die doppelte Anzahl der nach § 27 VwGO erforderlichen ehrenamtlichen Richter zugrunde zu legen, also 236.

 

Auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen, die im Handbuch der Landes- und Kommunalverwaltung „Niedersachsen“ (Herausgeber: Dr. Jörg Mielke, Verlag Heymann, Köln 2019) veröffentlicht wurden, hat der Landkreis Cloppenburg

 

4 Wahlvorschläge

 

zu machen.

 

Bei der Ermittlung dieser Zahl ist davon ausgegangen worden, dass – wie bisher – den Landkreisen Harburg, Lüneburg und Uelzen wegen ihrer Nähe zum Gerichtssitz aus Zweckmäßigkeitsgründen (schnelle Erreichbarkeit ehrenamtlicher Richter in Eil- oder Vertretungsfällen) zu Lasten der anderen Kommunen wiederum eine im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl größere Anzahl von Wahlvorschlägen zugebilligt wird.

Die Anzahl der auf die einzelnen Vorschlagsberechtigten entfallenden Wahlvorschläge wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGO durch den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter festgelegt.

 

Der Präsident hat ferner darum gebeten, nur Personen für die Vorschlagsliste vorzusehen, die willens und bereit sind, das Amt für diese Dauer auszuüben und denen das nach ihrem Lebensalter auch zuzumuten ist. Dabei ist bei der Zusammenstellung der Wahlvorschläge möglichst auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen neuen und bereits im Amt erfahrenen sowie weiblichen und männlichen Bürgerinnen und Bürgern zu achten.

 

Die an die ehrenamtlichen Richterinnen oder Richter zu stellenden persönlichen Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 20 bis 23 und 28 VwGO. Danach muss der ehrenamtliche Verwaltungsrichter u.a. Deutscher sein, er soll das 25. Lebensjahr vollendet und während des letzten Jahres vor seiner Wahl seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks (Niedersachsen) gehabt haben.

 

Nicht berufen werden können Angehörige folgender Berufsgruppen:

 

1.    Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, des Niedersächsischen Landtags, der Bundesregierung oder der Landesregierung

2.    Richter

3.    Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind.

4.    Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit

5.    Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen

 

Der Präsident weist in diesem Zusammenhang noch ausdrücklich darauf hin, dass der in § 22 Nr. 3 VwGO enthaltende Begriff „öffentlicher Dienst“ nach der Rechtsprechung weit auszulegen ist, er umfasst beispielsweise auch Beamte im Nebenamt sowie Beamte und Angestellte öffentlich-rechtlicher Anstalten und Körperschaften (z.B. Krankenkassen, Industrie und Handelskammern, Handwerkskammern usw.). Unter § 22 Nr. 5 VwGO fallen auch Rechtsbeistände, Prozessagenten, Angehörige steuerberatender Berufe und ähnlicher Berufsgruppen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

 

Für die jetzt laufende Amtszeit der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg am 11.10.2011 und 26.01.2012 folgende Personen vorgeschlagen:

 

1.    Anne Paschen, Cappeln

2.    Georg Meyer, Cloppenburg

3.    Hans Götting, Löningen-Angelbeck

4.    Heike Corinna de Buhr, Friesoythe

 

Von diesen vorgeschlagenen Personen sind Georg Meyer, Cloppenburg und Heike de Buhr, Friesoythe, zu ehrenamtlichen Verwaltungsrichtern beim Nds. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gewählt worden.

 

Die Vorschlagsliste muss vom Kreistag mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Der Kreisausschuss hat daher dem Kreistag 4 Personen zu empfehlen, die in die Vorschlagsliste aufgenommen werden sollen.

Im Hinblick auf den Beginn der Amtszeit soll die Vorschlagsliste dem Präsidenten des OVG bis zum 31. Dezember 2021 vorgelegt werden.