Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird empfohlen
1.
2.
3.
4.
in
die Vorschlagsliste zur Neuwahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für
das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg für die Amtszeit vom
27. April 2022 bis 26. April 2027 aufzunehmen.
Sachverhalt:
Die Amtszeit der derzeit amtierenden
ehrenamtlichen Richter beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg
endet am 26.04.2022. Zuvor ist die Wahl für die nachfolgende Amtszeit
durchzuführen. Die Amtszeit der neu zu wählenden ehrenamtlichen
Verwaltungsrichter dauert vom 27. April 2022 bis zum 26. April 2027.
Der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes
hat mit Schreiben vom 08.07.2021 mitgeteilt, dass nach Beteiligung der
betroffenen 11 Berufungssenate die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen
Richterinnen und Richtern für das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht gemäß
§ 27 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i. V. m. § 34 VwGO auf 118 bestimmt
wurde. Gemäß § 28 Satz 3 VwGO ist für die von den Landkreisen und kreisfreien
Städten sowie der Region Hannover aufzustellenden Vorschlagslisten die doppelte
Anzahl der nach § 27 VwGO erforderlichen ehrenamtlichen Richter zugrunde zu
legen, also 236.
Auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen,
die im Handbuch der Landes- und Kommunalverwaltung „Niedersachsen“
(Herausgeber: Dr. Jörg Mielke, Verlag Heymann, Köln 2019) veröffentlicht
wurden, hat der Landkreis Cloppenburg
4
Wahlvorschläge
zu machen.
Bei der Ermittlung dieser Zahl ist davon
ausgegangen worden, dass – wie bisher – den Landkreisen Harburg, Lüneburg und
Uelzen wegen ihrer Nähe zum Gerichtssitz aus Zweckmäßigkeitsgründen (schnelle
Erreichbarkeit ehrenamtlicher Richter in Eil- oder Vertretungsfällen) zu Lasten
der anderen Kommunen wiederum eine im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl größere
Anzahl von Wahlvorschlägen zugebilligt wird.
Die Anzahl der auf die einzelnen
Vorschlagsberechtigten entfallenden Wahlvorschläge wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGO
durch den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
festgelegt.
Der Präsident hat ferner darum gebeten, nur
Personen für die Vorschlagsliste vorzusehen, die willens und bereit sind, das
Amt für diese Dauer auszuüben und denen das nach ihrem Lebensalter auch
zuzumuten ist. Dabei ist bei der Zusammenstellung der Wahlvorschläge möglichst
auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen neuen und bereits im Amt erfahrenen
sowie weiblichen und männlichen Bürgerinnen und Bürgern zu achten.
Die an die ehrenamtlichen Richterinnen oder
Richter zu stellenden persönlichen Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 20
bis 23 und 28 VwGO. Danach muss der ehrenamtliche Verwaltungsrichter u.a.
Deutscher sein, er soll das 25. Lebensjahr vollendet und während des letzten
Jahres vor seiner Wahl seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks
(Niedersachsen) gehabt haben.
Nicht berufen werden können Angehörige
folgender Berufsgruppen:
1.
Mitglieder
des Bundestages, des Europäischen Parlaments, des Niedersächsischen Landtags,
der Bundesregierung oder der Landesregierung
2.
Richter
3.
Beamte
und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig
sind.
4.
Berufssoldaten
oder Soldaten auf Zeit
5.
Rechtsanwälte,
Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen
Der Präsident weist in diesem Zusammenhang
noch ausdrücklich darauf hin, dass der in § 22 Nr. 3 VwGO enthaltende Begriff
„öffentlicher Dienst“ nach der Rechtsprechung weit auszulegen ist, er umfasst
beispielsweise auch Beamte im Nebenamt sowie Beamte und Angestellte
öffentlich-rechtlicher Anstalten und Körperschaften (z.B. Krankenkassen,
Industrie und Handelskammern, Handwerkskammern usw.). Unter § 22 Nr. 5 VwGO
fallen auch Rechtsbeistände, Prozessagenten, Angehörige steuerberatender Berufe
und ähnlicher Berufsgruppen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig
besorgen.
Für die jetzt laufende Amtszeit der
ehrenamtlichen Verwaltungsrichter hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg
am 11.10.2011 und 26.01.2012 folgende Personen vorgeschlagen:
1.
Anne
Paschen, Cappeln
2.
Georg
Meyer, Cloppenburg
3.
Hans
Götting, Löningen-Angelbeck
4.
Heike
Corinna de Buhr, Friesoythe
Von diesen vorgeschlagenen Personen sind
Georg Meyer, Cloppenburg und Heike de Buhr, Friesoythe, zu ehrenamtlichen
Verwaltungsrichtern beim Nds. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gewählt
worden.
Die Vorschlagsliste muss vom Kreistag mit
2/3 Mehrheit beschlossen werden. Der Kreisausschuss hat daher dem Kreistag 4
Personen zu empfehlen, die in die Vorschlagsliste aufgenommen werden sollen.
Im Hinblick auf den Beginn der Amtszeit soll
die Vorschlagsliste dem Präsidenten des OVG bis zum 31. Dezember 2021 vorgelegt
werden.