Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss stimmt nachträglich der Eigentumsübernahme der IPads aus dem
Leasingvertrag sowie der Erweiterung der überplanmäßigen Auszahlung (vgl.
V-KA/21/677) zu.
Er
empfiehlt dem Kreistag ebenfalls die Zustimmung.
Sachverhalt:
Aus dem in 2020 geschlossenen
IT-Rahmenvertrag zwischen dem Landkreis Cloppenburg und der Firma CHG wurden
inzwischen über 1.000 iPads für die kreiseigenen Schulen (im Leasing)
beschafft. Diese finden Verwendung als Steuerungsgeräte u.a. für die
Smartboards, als Ersatz für Dokumentenkameras oder als Klassensätze für
Schüler*innen. Damit dem Landkreis durch das Leasing der Geräte eine nicht unwesentliche
Summe an Fördermitteln entgeht, wurde mit dem Vertragspartner CHG bereits die
Eigentumsübernahme der iPads inkl. Zubehör (Tablethülle, Tabletstift,
Tabletkoffer) mittels Herauskauf der bereits durch den Landkreis Cloppenburg in
2020/2021 gemieteten Geräte aus dem Leasingvertrag vereinbart / besprochen.
Grundsätzlich können aktuell je Schule nur
bis zu 25.000 EUR für mobile Endgeräte über die Fördermittel des DigitalPaktes
abgerechnet werden. Bei der Verwendung von iPads als sog. Steuerungsgeräte kann
diese Anzahl an Geräten als Zubehör zum Smartboard gewertet werden und sind
daher vollumfänglich über den DigitalPakt förderfähig.
Die Rückrechnung seitens CHG erfolgt –
analog des Verfahrens für die Smartboards(vgl. TOP 27 im Kreisausschuss vom
01.07.2021) – bis auf die erste
Abrechnungsrate. Dadurch gelingt es dem Landkreis zusätzliche
Fördermitteleinnahmen zu generieren (voraussichtlich über 250.000 EUR allein
für 2020). Insgesamt können damit deutlich mehr Fördermittel für mobile
Endgeräte bewilligt werden als beim Leasing-Verfahren.
Die durch diese Entscheidung für das Jahr
2021 entstehenden, nicht unwesentlich höheren Kosten (voraussichtlich ca.
560.000 EUR an Kaufpreis für den Rauskauf der Geräte aus 2020) werden als überplanmäßige Auszahlungen
beantragt. Die Einnahmen (Fördermittel) in gleicher Höhe, müssen im Fall der
Steuerungsgeräte vom Landkreis lediglich als Zwischenfinanzierung
sichergestellt werden. Für den Rauskauf der übrigen Geräte ist eine
Finanzierung über einen Deckungsvorschlag (Ergänzung zu Vorlagen Nr.
V-KA/21/677) bereits sichergestellt. Für die Geräte aus 2021 wurden
Haushaltsmittel in Absprache mit Amt 10.5 bereits nachträglich eingestellt.
Die Zustimmung des RPAs wurde eingeholt.
Aus finanz- und buchungstechnischen Gründen
wurde die Abwicklung zur Eigentumsübernahme der iPads aus dem IT-Leasingvertrag
bereits in die Wege geleitet.
Zumindest der Rauskauf der in 2020 beschafften Geräte ist haushaltstechnisch
noch im Jahr 2021 abzuschließen.
Nunmehr soll aber nachträglich die
Zustimmung der Politik eingeholt werden.
Finanzierung:
Haushaltsstellen:
I1.200730.510.021 (FÖS)
I1.200731.510.021 (GYM)
I1.200732.510.021 (BBS)
SK: 783110
Über folgende bereits eingereichte
Deckungsvorschläge (Gesamt-üpl Ausgaben DigitalPakt 2021):
I1.200718.500, SK
787100 MKS Musikcontainer à 200.000 EUR
I1.200664.500, SK
787100 BBST Umbau à 100.000 EUR
I1.200737.500, SK
787100 CGL-Planung Erneuerung Vorpl. à 100.000 EUR
I1.200700.510, SK
783110 AMG Einrichtung NTW-Räume à 300.000 EUR
I1.200735.500, SK
787100 Erweiterung Deponie Stapelfeld à 150.000 EUR
I1.200667.500, SK
787100 BBSF Sch Ausbau Klassenräume à 1.150.000 EUR
I1.400135.510, SK
782100 Sportschule Grunderwerb à mind. 38.278 EUR
Anlagenverzeichnis: