Sachverhalt:
Die
Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für
Flurbereinigung beim Nds. OVG Lüneburg endet mit Ablauf des 23.08.2022. Dem
Gericht ist spätestens zum 15. April 2022 ein neuer Vorschlag für die Amtszeit
vom 24. August 2022 bis zum 23. August 2027 zu unterbreiten. Der Landkreis ist
berechtigt, für den Senat für Flurbereinigung eine Person vorzuschlagen.
Es
darf nur eine Person vorgeschlagen werden, die den Vorschriften der §§ 20 bis
23 Verwaltungsgerichtsordnung genügt. Danach muss der Vorgeschlagene Deutscher
und mindestens 25 Jahre alt sein. Er soll seinen Wohnsitz innerhalb des
Gerichtsbezirks haben. Er darf kein Mitglied des Bundestages, des Europäischen
Parlaments, des Landtages, der Bundes- oder der Landesregierung, kein Beamter
oder Angestellter des öffentlichen Dienstes, kein Berufs- oder Zeitsoldat, kein
Richter und kein Rechtsanwalt oder Notar sein. ER muss die Fähigkeit zum
Bekleiden öffentlicher Ämter und das Wahlrecht zu den gesetzgebenden
Körperschaften des Landes besitzen und darf nicht in der Verfügung über das
Vermögen beschränkt sein.
Die
Vorgeschlagene Person muss außerdem nach § 139 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz
Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes sein und über besondere
Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft verfügen.
Altenteilerinnen /Altenteiler sollten wegen der Dauer der Amtszeit nicht
vorgeschlagen werden.
Für
die laufende Wahlperiode ist aus dem Landkreis Cloppenburg Herr Hans Götting,
Angelbecker Straße 28, 49624 Löningen-Angelbeck als ehrenamtlicher Richter im
Senat für Flurbereinigung vorgeschlagen worden. Eine Berufung ist nach
Mitteilung des OVG Lüneburg vom 16.01.2018 nicht erfolgt.
Der
Kreisausschuss wird gebeten, dem Kreistag für die nächste Wahlperiode einen
geeigneten Vorschlag zu unterbreiten.