Betreff
Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für Flurbereinigung (Flurbereinigungsgericht) beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg
Vorlage
V-KA/21/684
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für Flurbereinigung beim Nds. OVG Lüneburg endet mit Ablauf des 23.08.2022. Dem Gericht ist spätestens zum 15. April 2022 ein neuer Vorschlag für die Amtszeit vom 24. August 2022 bis zum 23. August 2027 zu unterbreiten. Der Landkreis ist berechtigt, für den Senat für Flurbereinigung eine Person vorzuschlagen.

 

Es darf nur eine Person vorgeschlagen werden, die den Vorschriften der §§ 20 bis 23 Verwaltungsgerichtsordnung genügt. Danach muss der Vorgeschlagene Deutscher und mindestens 25 Jahre alt sein. Er soll seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben. Er darf kein Mitglied des Bundestages, des Europäischen Parlaments, des Landtages, der Bundes- oder der Landesregierung, kein Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes, kein Berufs- oder Zeitsoldat, kein Richter und kein Rechtsanwalt oder Notar sein. ER muss die Fähigkeit zum Bekleiden öffentlicher Ämter und das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen und darf nicht in der Verfügung über das Vermögen beschränkt sein.

 

Die Vorgeschlagene Person muss außerdem nach § 139 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes sein und über besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft verfügen. Altenteilerinnen /Altenteiler sollten wegen der Dauer der Amtszeit nicht vorgeschlagen werden.

 

Für die laufende Wahlperiode ist aus dem Landkreis Cloppenburg Herr Hans Götting, Angelbecker Straße 28, 49624 Löningen-Angelbeck als ehrenamtlicher Richter im Senat für Flurbereinigung vorgeschlagen worden. Eine Berufung ist nach Mitteilung des OVG Lüneburg vom 16.01.2018 nicht erfolgt.

 

Der Kreisausschuss wird gebeten, dem Kreistag für die nächste Wahlperiode einen geeigneten Vorschlag zu unterbreiten.