Betreff
Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes – Kreisverband Cloppenburg e.V. - auf Bezuschussung ihrer Präventionsarbeit für die Jahre 2021 bis 2024
Vorlage
V-JHA/21/205
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg gewährt dem Deutschen Kinderschutzbund – Kreisverband Cloppenburg e.V. – zur Finanzierung seiner Präventionsarbeit für die Jahre 2022 bis 2024 einen jährlichen Zuschuss von bis zu 55.200,00 EUR.

 

 


Sachverhalt:

Der Landkreis Cloppenburg gewährt dem Deutschen Kinderschutzbund – Kreisverband Cloppenburg e.V. – (DKSB) seit 2002 einen Zuschuss zur Finanzierung der Präventionsarbeit. Zunächst wurde der Zuschuss zur Deckung der Personalkosten für

½-Stelle bewilligt und ab 2009 in Form der finanziellen Unterstützung von Präventionsprojekten im Rahmen des Projektes „Starki“ (Prävention durch „Stark machen“).

 

Für die Jahre 2019 bis 2021 hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg in seiner Sitzung am 17.01.2019 beschlossen, dass der Landkreis Cloppenburg dem Deutschen Kinderschutzbundes - Kreisverband Cloppenburg e.V. – zur Finanzierung seiner Präventionsarbeit für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 einen Zuschuss von 39.200,00 EUR pro Jahr gewährt. Mit dem bewilligten Betrag sollten einzelne Projektbausteine aus dem Präventionsprojekt StarKi anteilig mit 85 % vom Landkreis und mit 15 % vom DKSB finanziert werden. Zu den vom Landkreis Cloppenburg anteilig bezuschussten Projekten gehörten:

  • Elternkurse
  • Familienwochenenden und Elterntage
  • Trennungs- und Scheidungsgruppen (TuSch-Kurse)
  • Kinderfreundlichkeitspreis

 

Aufgrund des hohen Bedarfs an weiterer Unterstützung für Kinder und deren Eltern, die sich im Trennungs- und Scheidungsprozess befinden, bewilligte der Kreistag für die Jahre 2020 und 2021 zusätzliche Mittel in Höhe von 7.000,00 EUR für je einen vierten TuSch-Kurs. Mithin standen dem Deutschen Kinderschutzbund in den Jahren 2020 und 2021 für das Präventionsangebot 46.200,00 EUR zur Verfügung. Es handelt sich um einen Höchstbetrag. Im Rahmen einer jährlichen Spitzabrechnung werden die tatsächlich Kosten abgerechnet. 

 

Mit Antrag vom 22.11. 2021 beantragt der DKSB die weitere Bezuschussung der Präventionsarbeit für die Jahre 2022 bis 2024 unter Darlegung der einzelnen Projekte und der voraussichtlichen jährlichen Kosten.

 

Trennungs- und Scheidungsgruppen

Die Kosten für die Trennungs- und Scheidungsgruppen wurden zuletzt mit bis zu 7.000 EUR je Kurs durch den Landkreis Cloppenburg bezuschusst. Der DKSB hat sich mit einem aus Spendengeldern finanzierten Eigenanteil von 15 % an diesem Angebot beteiligt. Wegen rückläufiger Einnahmen aus Spenden ist es dem DKSB nicht mehr möglich, sich mit einem Eigenanteil an den Kursen zu beteiligen. Das Angebot hat sich inzwischen etabliert und wird sehr gut angenommen. Die Mitarbeiter*innen aus dem Sachgebiet „Trennungs- und Scheidungsberatung“ sehen diesen Bedarf für Kinder aus Familien mit einer Trennungs- und Scheidungsproblematik. Das Angebot wird durch das Familiengericht wie auch durch Rechtsanwälte unterstützt.

Die Kosten pro Kurs werden auf 8.246,80 EUR kalkuliert. Die Kostensteigerung gegenüber den Vorjahren beruht insbesondere auf den dem DKSB nicht mehr leistbaren Eigenanteil.

 

Familienwochenenden/ Elterntage

Für den bisherigen Bewilligungszeitraum 2019 bis 2021 wurden hierfür Kosten in Höhe von rd. 23.000,00 EUR für 5 Familienwochenenden kalkuliert. An der Finanzierung hat sich der DKSB mit einem Eigenanteil von 15% aus Spendengeldern eingebracht. An den Familienwochenenden nehmen jeweils 25- 30 Personen teil. Die erfolgreiche Durchführung dieser Familienwochenenden hat der DKSB dargelegt. In den Jahren 2022 bis 2024 sollen jährlich 3 Familienfamilienwochenenden durchgeführt werden. Familien wird die Möglichkeit gegeben, in der Regel einmal jährlich teilzunehmen. Neben den Fachkräften werden die Wochenenden durch 5 sog. Teamer begleitet. Unter Berücksichtigung des intensiven Personaleinsatzes und den damit verbundenen höheren Personalkosten kann der veranschlagte Kostenansatz nachvollzogen werden.

Der Zuschuss des Landkreises Cloppenburg pro Familienwochenende ist mit 5.689,90 EUR kalkuliert.

 

Starke Eltern - Starke Kinder

Starke Eltern – Starke Kinder ist ein Kursangebot für alle Mütter und Väter, die mehr Freude und zugleich mehr Sicherheit in der Erziehung erreichen möchten. Mit dem Elternkurs sollen alle Eltern angesprochen werden.

 

Ziele sind ihre Erziehungsverantwortung zu stärken und den Kinderrechten in der Familie mehr Geltung zu verschaffen. Durch ein vertiefendes Verständnis der kindlichen Entwicklungsphasen werden Eltern ermutigt, ihr Kind altersgemäß zu begleiten, anzuleiten und vor allem die Fähigkeiten und Stärken ihres Kindes in den Blick zu nehmen. Außerdem geht es darum, das Selbstvertrauen von Eltern als zentrales Merkmal gelungener Erziehung zu stärken.

Ein Kurs umfasst 5 Abende. Der DKSB plant jährlich 3 Kurse durchzuführen. Die Kosten pro Kurs belaufen sich auf 1.408,70 EUR.

 

Kinderfreundlichkeitspreis

Die Verleihung des Preises für Kinderfreundlichkeit wird überwiegend von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen des Kinderschutzbundes vorbereitet und durchgeführt. Es stellt Beispiele für kinderfreundliches Handeln und Gestalten in den Blick der Gesellschaft vor und ehrt diese Personen/Initiativen für ihren Einsatz. Die Kosten sind mit 1.833,20 EUR unter Berücksichtigung eines Eigenanteils des DKSB von 15 % kalkuliert. Er soll alle 2 Jahre verliehen werden, so dass die jährlichen Kosten sich auf 916,60 EUR belaufen.

 

Der DKSB kalkuliert die jährlichen Ausgaben für die Präventionsarbeit auf

 

Trennungs- und Scheidungsgruppen (4 Kurse)                        32.987,20 EUR

 

Familienwochenenden / Elterntage

(3 WE mit 15% Eigenanteil)                                                17.069,70 EUR

 

Starke Eltern – Starke Kinder (3 Kurse)                                            4.226,10 EUR

 

Kinderfreundlichkeitspreis (15% Eigenanteil)                                    916,60 EUR

                                                                                                ______________

55.199,60 EUR

 

unter Berücksichtigung der zusätzlichen Beteiligung an den Familienwochenenden und dem Kinderfreundlichkeitspreis mit 15 %. Bei dem beantragten Zuschussbetrag in Höhe von – gerundet – 55.200,00 EUR handelt es sich um einen Höchstbetrag. Die Kosten werden jährlich spitz abgerechnet.

 Der Zuschuss soll für die Dauer von drei Jahren bewilligt werden, um eine langfristige Planungs- und Finanzsicherheit für diese Arbeit zu erhalten.

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2021

PSP-Element: P1.363200/ Sachkonto 431800 – Zuschuss an sonstige Beratungsstellen

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Cloppenburg, vom 22.11.2022