Betreff
Antrag des Reit- und Fahrvereins Essen (Oldenburg) auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Bau eines Ganzjahres-Reitplatzes mit integrierter Flutlichtanlage und einem Richterhäuschen
Vorlage
V-KUL/21/214
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Reit- und Fahrverein Essen (Oldenburg) erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Bau eines Ganzjahres-Reitplatzes mit integrierter Flutlichtanlage und einem Richterhäuschen unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Gemeinde Essen (Oldenburg) einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60.386,60 EUR.

 


Sachverhalt:

Der Reit- und Fahrverein Essen (Oldenburg) hat zu dem ursprünglichen Antrag vom 31.10.2021 mit Datum vom 22.11.2021 einen neuen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Bau eines Ganzjahres-Reitplatzes mit integrierter Flutlichtanlage und einem Richterhäuschen gestellt, da nach Prüfung und Aufforderung des Landessportbundes der Verein Änderungen bezüglich nicht förderfähiger Kosten vornehmen musste. Der Landessportbund hat die Bezuschussung des mobilen Richterhäuschens abgelehnt. Außerdem wurden entgegen der bisherigen Planung umfangreichere Erdarbeiten erforderlich, so dass eine geänderte spezifizierte Kostenaufstellung erstellt werden musste. Der Antrag vom 22.11.2021 ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gesamtkosten betragen entsprechend der geänderten spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 348.432,00 EUR. Von den Gesamtkosten in Höhe von 348.432,00 EUR werden nach der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins 329.749,00 EUR als förderfähig angerechnet. Bei diesem Betrag wurden die Kosten für das Richterhäuschen nicht berücksichtigt. Nach Abzug der Vorsteuererstattung ergeben sich förderfähige Kosten in Höhe von 301.933,00 EUR.

 

Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis vorzulegen, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist.

 

Eine Bezuschussung der Maßnahme durch die Gemeinde Essen (Oldenburg) wurde noch nicht bestätigt.

 

Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg könnte eine Zuwendung in Höhe von 20 % der bezuschussungsfähigen Baukosten, also in Höhe von bis zu 60.386,60 EUR gewährt werden (ohne Berücksichtigung des mobilen Richterhäuschens).

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2022 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt) P1.421 000

Sachkonto: 431810

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 22.11.2021