Betreff
Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder
Vorlage
V-SCHUL/21/207
Art
Sitzungsvorlage

 

 


Sachverhalt:

Nach § 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes setzen sich die kommunalen

Schulausschüsse aus Mitgliedern des Kreistages sowie den stimmberechtigten Vertretern der Schulen (Lehrer, Eltern, Schüler/innen) und in Angelegenheiten der berufsbildenden Schulen den Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände zusammen.

 

Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 02.11.2021 die nachfolgend

aufgeführten stimmberechtigten Vertreter in den Schulausschuss berufen:

 

Vertreter/in der Lehrer der allgemeinbildenden Schulen;

Mitglied: Kai Kuszak, Soeste-Schule-Barßel

Ersatzmitglied: Peter Stelter, Albertus-Magnus-Gymnasium Friesoythe

 

Vertreter/in der Lehrer der berufsbildenden Schulen:

Mitglied: Jan-Bernd Schulte, BBS Technik Cloppenburg

Ersatzmitglied: Gabriele Genau, BBS am Museumsdorf Cloppenburg

 

Vertreter/in der Arbeitgeberverbände für Angelegenheiten der berufsbildenden Schulen:

Mitglied: Anjo Buschmeier, Kreishandwerkerschaft Cloppenburg,

Pingel Anton 10, 49661 Cloppenburg

Ersatzmitglied: Sarah von Grönheim, Kreishandwerkerschaft Cloppenburg,

Pingel Anton 10, 49661 Cloppenburg

 

Vertreter/in der Arbeitnehmerverbände für Angelegenheiten der berufsbildenden Schulen:

Mitglied: Gabi Bergmann, Neißestraße 37, 49661 Cloppenburg

1. Ersatzmitglied: Benno Schwarz, Zedernweg 2, 49661 Cloppenburg

2. Ersatzmitglied: Manfred Grätz, Am Forstgarten 5 B, 49661 Cloppenburg

 

 

Die Vertreter/innen der Schüler/innen sowie die Vertreter/in der Eltern der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen wurden bisher noch nicht benannt, da ihre Gremien erst nach der konstituierenden Kreistagsitzung am 02.11.2021 tagen. Sobald entsprechende Vorschläge vorliegen, wird die Berufung nachgeholt.

 

Die Vertreterinnen/Vertreter sind bei Anwesenheit vom Vorsitzenden auf die ihnen obliegenden Pflichten der Amtsverschwiegenheit, des Mitwirkungsverbotes und des Vertretungsverbotes zu verpflichten.